Antrag - 0542/07-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.10.2007
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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05.06.2007
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25.09.2007
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25.09.2007
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25.09.2007
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25.09.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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14.06.2007
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Erledigt
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Bürgerschaft
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17.10.2007
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Die Bürgerschaft hat einem gleich lautenden Antrag des vom OBR einstimmig gefassten Beschluss zum F - Plan Nr. 0024/04-EV bereits am 31.03.2004 zugestimmt.
Der Beschluss ist durch den OBR mehrfach bestätigt worden. Der Bau- und Planungsausschuss der Bürgerschaft ist in seiner Sitzung am 07.06.2005 dem Anliegen des OBR gefolgt, eine Entwicklungssatzung für den Bereich Krummendorf erarbeiten zu lassen.
Die in der Beschlussvorlage ausgewiesen Fläche für Landwirtschaft entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Es gibt in diesem Bereich eine Wohnbebauung von einigem Gewicht. Der Bereich umfasst 41 genutzte Wohnhäuser und einige Wochenendhäuser.
Die Voraussetzung für einen Lückenschluss in der Ortslage ist die Ausweisung des Bestandes im Flächennutzungsplan als Wohnbau- oder Mischgebiet. Eine Außenbereichssatzung ermöglicht lt. Bauministerium Schwerin nur in sehr eingeschränktem Maße einen Lückenschluss, sichert den Bestand, schafft aber kein Baurecht. Deshalb hat der OBR mehrfach eine Entwicklungssatzung gefordert.
Durch eine Entwicklungssatzung würde der berechtigten Forderung der Bürger im westlichen und südlichen Ortsteil Rechnung getragen
Im nördlichen an der Hafengrenze liegenden Teil Krummendorfs ist mit Hilfe einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für ein Mischgebiet Baurecht geschaffen worden. Der Ortsteil umfasst 26 Altbauten und 16 Neubauten.
Ein Konfliktpotential zu der Entwicklung des Hafens sieht der OBR nicht. Bei Neuansiedlungen im Hafen ist der gesetzlich verankerte Schutz der angrenzenden Wohnlagen zu berücksichtigen.
Eine südliche Erweitung der Hafenflächen ist nicht mehr geplant.
Aus dem schalltechnischen Gutachten der Deutschen Immobilien AG geht hervor, dass bei Verdopplung der Umschlagsleistung im RoRo-Umschlag und bei vollem nächtlichen Betrieb ein gesundes Wohnen in dem Bereich möglich ist. s. Abwägung der Anregungen zum F-Plan (Bürger Nr. 45)
Die Rahmenplanung für das mittlere Mecklenburg steht einer Entwicklung hier nicht entgegen.
Der OBR beantragt die vorhandene Bebauung, alternativ als Mischgebiet zu kennzeichnen, um Baurecht für eine Lückenbebauung im Sinne der Leitlinien zur Stadtentwicklung Kapitel D, Abs. 13, S. 56 (Bürgerschaftsbeschluss vom Dez. 2000) in Krummendorf zu ermöglichen.
Die städtebauliche Struktur wird dadurch nicht beeinträchtigt. Es sollen keine großen Flächenversiegelungen oder Eingriffe in die Natur erfolgen und die dörfliche Struktur bleibt erhalten.
Michael Hollmann
Vorsitzender
Anmerkung Sitzungsdienst: Begründung
wurde ergänzt
– siehe ab Seite 4
Anlage:
3. Planungsinhalte und Auswirkungen
Punkt 3.1 Textänderung:
Im Textteil ist der Pkt. 3.1 wie folgt zu ersetzen:
3.1 Ergänzungsfläche 1
Der Bestand im westlichen und südlichen Teil Krummendorfs ist als Wohnbaufläche auszuweisen, um eine Entwicklung dieses Bereiches durch eine Entwicklungssatzung zu ermöglichen. BauGB § 35 (6) Eine Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft schließt eine andere Nutzungsmöglichkeit gezielt aus.
Die Entwicklungsprämissen des Raumes wurden bereits in den Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock formuliert. Danach soll sich Rostock zu einer florierenden Universitäts- und Hafenstadt entwickeln. Gleichzeitig wird eine Entwicklung der Stadtdörfer ( moderate Verdichtung der vorhandenen Bebauung) Kapitel D, Abs.13, S. 56 vorgegeben.
Das Planungsziel (Entwicklung des Hafens) wird durch eine Entwicklungssatzung nicht behindert. Die Tunneltrasse und die angrenzenden Oldendorfer Tannen bilden eine natürliche Grenze der Hafenfläche. Eine südliche Erweiterung des Hafens ist nicht geplant. Der Hafenentwicklungsplan belegt, dass es keinen Flächenbedarf in Richtung Krummendorf gibt. Die Entfernung des westlichen und südlichen Baubestandes Krummendorfs zum Hafen beträgt zwischen 600 und 1000 Meter, während der nördliche Teil Krummendorfs (Mischgebiet im Innenbereich) eine Entfernung von 200 bis 300 Metern aufweist und ebenfalls den Schutzstatus des Hafens nicht gefährdet.
Ein Konfliktpotential zu der Entwicklung des Hafens wird nicht gesehen. Die gesamte Ortslage einschließlich der vorhandenen 42 Wohngebäude im Außenbereich müssen zwangsläufig bei jeder Planung im Hafen berücksichtigt werden. Aus einem schalltechnischen Gutachten der Deutschen Immobilien AG geht hervor, dass bei Verdoppelung der Hafenumschlagsleistung im RoRo-Umschlag und bei vollem nächtlichen Betrieb ein gesundes Wohnen in dem Bereich möglich ist. s. Abwägung der Anregungen zum F-Plan (Bürger Nr. 45)
Im Stadtgefüge nimmt der gesamte Bereich Krummendorf einen wichtigen Platz der Freiraumsicherung ein. Er ist im Landschaftsplan Teil eines Vorsorgeraumes für die Entwicklung von Natur und Landschaft. Aus diesem Grund soll es keine massive Bebauung in diesem Bereich geben Die dörfliche Struktur soll erhalten bleiben. Die vorhandene Infrastruktur soll genutzt werden, um vorhandene Baulücken an den Straßen mit Hilfe einer Entwicklungssatzung zu schließen. Dazu ist eine Ausweisung des Bestandes im Flächennutzungsplan unumgänglich.
Die Ackerflächen des Außenbereiches von Krummendorf werden durch die Wohnbauflächen nicht berührt.
Der nördliche Teil Krummendorfs ist als Mischgebiet ausgewiesen. Durch eine Ergänzungssatzung ist dort eine Entwicklung möglich, obwohl die bauliche Struktur identisch ist mit dem westlichen und südlichen Ortsteil Krummendorfs. ( Zu den 26 Häusern wurden auf den freien Lücken 16 Neubauten errichtet)
Eine Gleichbehandlung der Bürger erfordert die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten im westlichen und südlichen Bereich des Dorfes. Das ist mit einer Außenbereichssatzung baurechtlich nicht möglich, weil sie kein Baurecht herstellt. Sie lässt nur in sehr eingeschränktem Maß einen Lückenschluss zu.
Im bebauten Außenbereich gibt es eine Wohnbebauung von einigem Gewicht. Teilweise handelt es sich um im Zusammenhang bebaute Häuserreihen mit bis zu 12 Einfamilienhäusern. Bäuerliche Betriebe sind nicht vorhanden, wohl aber einige Gewerbebetriebe.
Am 31.03.2004 hat die Bürgerschaft einem Antrag des OBR zur 1. Ergänzung des F-Plans mit folgendem Wortlaut zugestimmt:
„In den Flächennutzungsplan Ortsteil Krummendorf sind zusammenhängende Wohnungsstandorte „Warnowrande,“ „Oldendorfer Straße“, Up’n Warnowsand“ und Oldendorfer Tannen“ als Wohnbauflächen auszuweisen, um die Voraussetzung für eine ergänzende Lückenbebauung entsprechend einer aufzustellenden Satzung nicht zu behindern.“
Damit sollte für die Grundstückseigentümer Klarheit zur baulichen und sonstigen Nutzung ihrer Grundstücke geschaffen werden. Das Gebot der gerechten Abwägung muss als Grundsatz gelten. Die Bürger haben ein Recht auf wirtschaftlicher Verwertung ihres Eigentums.
Die städtebauliche Struktur wird durch eine Entwicklung des Ortsteils nicht beeinträchtigt, da keine große Flächenversiegelung oder Eingriffe in die Naturräume erfolgen.
Rostock,
den 21.09.2007
Ergänzung der Begründung
zum Antrag des Ortsbeirates Gehlsdorf/Nordost Nr. 0542/07-A
1. Die
Beschlussvorlage beinhaltet handwerkliche Fehler und falsche Darstellungen.
z.B.
Das Stadtplanungsamt hat einen externes
Planungsbüro ( Herrn Schulze/Bauprojekt Nord)
den Auftrag erteilt, mögliche Arten der Beplanung zu ermitteln. Dieser kommt zu
einem falschen Schluss, weil ihm das
Amt für Stadtplanung das Gutachten der DSR vorenthalten
hat, das die Auswirkung der Lärmimmissionen im Bereich Krummendorf, An den Oldendorfer Tannen, beurteilt hat.
Zweieinhalb Jahre hat der OBR auf dieses entscheidende
Gutachten verwiesen. Herr Schulze erklärte öffentlich auf der OBR‑Sitzung
am 12.02.2007, dass er ein
solches Gutachten nicht kenne. Das Amt für Stadtplanung forderte am 18.06.2007 über das Ortsamt 8 den OBR Gehlsdorf auf,
dieses zur Verfügung zu stellen. Dies
ist ein plumper Versuch sich zu rehabilitieren.
in
der Abwägung zum Vorentwurf des FNP haben die Mitarbeiter der Stadtplanung Herr
Müller, Herr Schmidt und Frau
Kusserow am 15.01.2004 den Eingang der Stellungnahme der DSR zum FNP einschl. des schalltechnischen Gutachtens
abgezeichnet.
Auszug aus dem Text der DSR‑
Stellungnahme: "Aus der Zusammenfassung dieses Gutachtens ist zu entnehmen, dass bei der Geräuschbelastung des
Grundstücks auch bei dem
lautesten zu erwartenden Fall und bei Verdopplung der Hafenumschlagsleistung
sowie Verdopplung der Ro/Ro
Umschlagsleistung und bei vollem nächtlichen Gewerbebetrieb auf den Flächen 6.1 gesundes Wohnen möglich
ist."
Obwohl
der OBR mehrfach das Amt für Umweltschutz auf die Existenz dieses Gutachtens im Planungsamt hinwies, wurde die Existenz des Gutachtens
bestritten. Stattdessen wurden bis
zu 11 Jahre alte Gutachten zur Entscheidungsfindung heran gezogen. Dabei wurden der westliche und südliche Teil
Krummendorfs nicht beurteilt.
Das
führt zwangsläufig zu einer fehlerhaften Beurteilung des Planungsbüros für
weitere Planungen.
Auf
der OBR‑Sitzung am 12.02.2007 erklärte Herr Weinhold für den westlichen
und südlichen Teil Krummendorfs:
"Die angeblichen positiven Aussagen des STAUN's zu den unproblematischen Immissionen für
Krummendorf können sicher geklärt werden, wenn das Gutachten vorläge" . Die Aussage bestätigt, dass das
Gutachten bei den Planungen keine Rolle
gespielt hat.
Somit
ist die Forderung des Bürger nach einer Entwicklungssatzung berechtigt.
2.
Gefaßte Bürgerschaftsbeschlüsse wurden unterlaufen. Am 31.03.2004 hat die Bürgerschaft einem Antrag des OBR zur
1. Ergänzung des F‑ Planes mit folgendem Wortlaut
zugestimmt: "In den Flächennutzungsplan Ortsteil Krummendorf sind zusammenhängende Wohnungsstandorte
"Warnowrande", "Oldendorfer Straße", "Up`n Warnowsand" und "An den Oldendorfer
Tannen" als Wohnbauflächen auszuweisen, um die Voraussetzung für eine ergänzende Lückenbebauung
entsprechend einer aufzustellenden Satzung
nicht zu behindern." Der Beschluss
wurde von der Verwaltung zurück genommen, um
eine Entwicklungssatzung zu verhindern.
3. Im
Gegensatz zu den Planungen des Planungsamtes ist in der Rahmenplanung der Region Rostock/ Mittleres Mecklenburg der
Bereich östliches Warnowufer ab Hafen nach
Süden als Siedlungskern dargestellt.
4.
Alle Zuarbeit des OBR, wie Stellungnahmen, Variantenvergleiche und Absprachen wurden nur zum Schein behandelt und
stereotyp immer wieder die Vorstellung der Stadtplaner
vorgelegt. Die Sinnhaftigkeit des OBR und seiner Gremien wird von den Mitgliedern des BA hinterfragt. Die
ehrenamtliche Arbeit wird durch die
Ämter ignoriert.
5.
Nach Darstellung der Stadtplaner ist der
nördliche Wohnbereich Krummendorfs in 200 ‑ 300 Meter Entfernung vom Hafen entwicklungsfähig und weniger
immissionsbelastet als der 800 ‑
1200 Meter entfernte westliche und südliche Teil des Ortsteils.
6. In
Krummendorf gibt es nicht einen landwirtschaftlichen Betrieb. Es handelt sich ausschließlich um eine Ein‑ und
Zweifamilienhaussiedlung und kleine Gewerbebetriebe. Das Planungsamt stellt in der Vorlage den Ortsteil als
Splittersiedlung mit Bauernstellen und
Einzelhöfen dar. Tatsächlich sind zwei Straßen zusammenhängend mit 10 bis 12 Wohngebäuden und zusätzlichen Nebengebäuden
dicht bebaut. Eine Ausnahme bildet "Warnowrande"
mit vier vereinzelten Gebäuden.
Michael Hollmann
Ortsbeiratsvorsitzender