Antrag - 0542/07-A

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0542/07-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Michael Hollmann (für Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof)

Jawaharlal-Nehru-Straße   33

 18147 Rostock

22.05.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

04.07.2007 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

05.06.2007 17:00

14.06.2007 17:00

 

Gegenstand

 

Entwurf der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Rostock

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Entwurf der 1. Ergänzung bezogen auf die Ergänzungsfläche 1 (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden geändert.

Die Darstellung der Ackerfläche (grün) im Bereich Krummendorf wird als Bauflächen (rot) gekennzeichnet.

Im Textteil zur Ergänzungsfläche ist der Punkt 3.1. entsprechend zu ersetzen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Die Bürgerschaft hat einem gleich lautenden Antrag des vom OBR einstimmig gefassten Beschluss zum F - Plan Nr. 0024/04-EV bereits am 31.03.2004 zugestimmt.

Der Beschluss ist durch den OBR mehrfach bestätigt worden. Der Bau- und Planungsausschuss der Bürgerschaft ist  in seiner Sitzung am 07.06.2005 dem Anliegen des OBR gefolgt, eine Entwicklungssatzung für den Bereich Krummendorf  erarbeiten zu lassen.

Die in der Beschlussvorlage ausgewiesen Fläche für Landwirtschaft entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Es gibt in diesem Bereich eine Wohnbebauung von einigem Gewicht. Der Bereich umfasst 41 genutzte Wohnhäuser und einige Wochenendhäuser.

Die Voraussetzung für einen Lückenschluss in der Ortslage ist die Ausweisung des Bestandes im Flächennutzungsplan als Wohnbau- oder Mischgebiet. Eine Außenbereichssatzung ermöglicht lt. Bauministerium Schwerin nur in sehr eingeschränktem Maße einen Lückenschluss, sichert den Bestand, schafft aber kein Baurecht. Deshalb hat der OBR mehrfach eine Entwicklungssatzung gefordert.

Durch eine Entwicklungssatzung würde der berechtigten Forderung der Bürger im westlichen und südlichen Ortsteil Rechnung getragen

Im nördlichen an der Hafengrenze liegenden Teil Krummendorfs ist mit Hilfe einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für ein Mischgebiet Baurecht geschaffen worden. Der Ortsteil umfasst 26 Altbauten und 16 Neubauten.

Ein Konfliktpotential zu der Entwicklung des Hafens sieht der OBR nicht. Bei Neuansiedlungen im Hafen ist der gesetzlich verankerte Schutz der angrenzenden Wohnlagen zu berücksichtigen.

Eine südliche Erweitung der Hafenflächen ist nicht mehr geplant.

Aus dem schalltechnischen Gutachten der Deutschen Immobilien AG geht hervor, dass bei Verdopplung der Umschlagsleistung im RoRo-Umschlag und bei vollem nächtlichen Betrieb ein gesundes Wohnen in dem Bereich möglich ist. s. Abwägung der Anregungen zum F-Plan (Bürger Nr. 45)

Die Rahmenplanung für das mittlere Mecklenburg steht einer Entwicklung hier nicht entgegen.

Der OBR beantragt die vorhandene Bebauung, alternativ als Mischgebiet zu kennzeichnen, um Baurecht für eine Lückenbebauung im Sinne der Leitlinien zur Stadtentwicklung Kapitel D, Abs. 13, S. 56 (Bürgerschaftsbeschluss vom Dez. 2000) in Krummendorf zu ermöglichen.

Die städtebauliche Struktur wird dadurch nicht beeinträchtigt. Es sollen keine großen Flächenversiegelungen oder Eingriffe in die Natur erfolgen  und die dörfliche Struktur bleibt erhalten.

 

 

Michael Hollmann

Vorsitzender

 

Anmerkung Sitzungsdienst:  Begründung wurde ergänzt
                                            – siehe ab Seite 4

 

Anlage:

3. Planungsinhalte und Auswirkungen

Punkt 3.1  Textänderung:

 

Im Textteil ist der Pkt. 3.1 wie folgt zu ersetzen:

 

 3.1 Ergänzungsfläche 1

 

Der Bestand im westlichen und südlichen Teil Krummendorfs ist als Wohnbaufläche auszuweisen, um eine Entwicklung dieses Bereiches durch eine Entwicklungssatzung zu ermöglichen. BauGB § 35 (6) Eine Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft schließt eine andere Nutzungsmöglichkeit gezielt aus.

Die Entwicklungsprämissen des Raumes wurden bereits in den Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock formuliert. Danach soll sich Rostock zu einer florierenden Universitäts- und Hafenstadt entwickeln. Gleichzeitig wird eine Entwicklung der Stadtdörfer ( moderate Verdichtung der vorhandenen Bebauung) Kapitel D, Abs.13, S. 56 vorgegeben.

Das Planungsziel (Entwicklung des Hafens) wird durch eine Entwicklungssatzung nicht behindert. Die Tunneltrasse und die angrenzenden Oldendorfer Tannen  bilden eine natürliche Grenze der Hafenfläche. Eine südliche Erweiterung des Hafens ist nicht geplant. Der Hafenentwicklungsplan belegt, dass es keinen Flächenbedarf in Richtung Krummendorf gibt. Die Entfernung des westlichen und südlichen  Baubestandes Krummendorfs zum Hafen beträgt zwischen 600 und 1000 Meter, während der nördliche Teil Krummendorfs (Mischgebiet im Innenbereich) eine Entfernung von 200 bis 300 Metern aufweist und ebenfalls den Schutzstatus des Hafens nicht gefährdet.

Ein Konfliktpotential zu der Entwicklung des Hafens wird nicht gesehen. Die gesamte Ortslage einschließlich der vorhandenen 42 Wohngebäude im Außenbereich müssen zwangsläufig bei jeder Planung im Hafen berücksichtigt werden. Aus einem schalltechnischen Gutachten der Deutschen Immobilien AG geht hervor, dass bei Verdoppelung der Hafenumschlagsleistung im RoRo-Umschlag und bei vollem nächtlichen Betrieb ein gesundes Wohnen in dem Bereich möglich ist. s. Abwägung der Anregungen zum F-Plan  (Bürger Nr. 45)

Im Stadtgefüge nimmt der gesamte Bereich Krummendorf einen wichtigen Platz der Freiraumsicherung ein. Er ist im Landschaftsplan Teil eines Vorsorgeraumes für die Entwicklung von Natur und Landschaft. Aus diesem Grund soll es keine massive Bebauung in diesem Bereich geben Die dörfliche Struktur soll erhalten bleiben.  Die vorhandene Infrastruktur soll genutzt werden, um vorhandene Baulücken an den Straßen mit Hilfe einer Entwicklungssatzung zu schließen. Dazu ist eine Ausweisung des Bestandes im Flächennutzungsplan unumgänglich. 

Die Ackerflächen des Außenbereiches von Krummendorf werden durch die Wohnbauflächen nicht berührt.

Der nördliche Teil Krummendorfs ist als Mischgebiet ausgewiesen. Durch eine Ergänzungssatzung ist dort eine Entwicklung möglich, obwohl die bauliche Struktur identisch ist mit dem westlichen und südlichen Ortsteil Krummendorfs. ( Zu den 26 Häusern wurden auf den freien Lücken  16 Neubauten errichtet)

Eine Gleichbehandlung der Bürger erfordert die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten im westlichen und südlichen Bereich des Dorfes. Das ist mit einer Außenbereichssatzung baurechtlich nicht möglich, weil sie kein Baurecht herstellt. Sie lässt  nur in sehr eingeschränktem Maß einen Lückenschluss zu.

Im bebauten Außenbereich gibt es eine Wohnbebauung von einigem Gewicht. Teilweise handelt es sich um im Zusammenhang bebaute Häuserreihen mit bis zu 12 Einfamilienhäusern.  Bäuerliche Betriebe sind nicht vorhanden, wohl aber einige Gewerbebetriebe.

Am 31.03.2004 hat die Bürgerschaft einem Antrag des OBR zur 1. Ergänzung des  F-Plans mit folgendem Wortlaut zugestimmt:

„In den Flächennutzungsplan Ortsteil Krummendorf sind zusammenhängende Wohnungsstandorte „Warnowrande,“ „Oldendorfer Straße“, Up’n Warnowsand“ und Oldendorfer Tannen“ als Wohnbauflächen auszuweisen, um die Voraussetzung für eine ergänzende Lückenbebauung entsprechend einer aufzustellenden Satzung nicht zu behindern.“

 

Damit  sollte für die Grundstückseigentümer Klarheit zur baulichen und sonstigen Nutzung ihrer Grundstücke geschaffen werden. Das Gebot der gerechten Abwägung muss als Grundsatz gelten. Die  Bürger haben  ein Recht auf wirtschaftlicher Verwertung ihres Eigentums.

 

Die städtebauliche Struktur wird durch eine Entwicklung des Ortsteils nicht beeinträchtigt, da keine große Flächenversiegelung oder Eingriffe in die Naturräume erfolgen.

 

 

 

 

 


                                                                                   Rostock, den 21.09.2007

 

Ergänzung der Begründung zum Antrag des Ortsbeirates Gehlsdorf/Nordost Nr. 0542/07-A

 

            1. Die Beschlussvorlage beinhaltet handwerkliche Fehler und falsche Darstellungen.

            z.B. Das  Stadtplanungsamt hat einen externes Planungsbüro ( Herrn Schulze/Bauprojekt        Nord) den Auftrag erteilt, mögliche Arten der Beplanung zu ermitteln. Dieser kommt zu       einem falschen Schluss, weil ihm das Amt für Stadtplanung das Gutachten der DSR             vorenthalten hat, das die Auswirkung der Lärmimmissionen im Bereich Krummendorf, An     den Oldendorfer Tannen, beurteilt hat. Zweieinhalb Jahre hat der OBR auf dieses         entscheidende Gutachten verwiesen. Herr Schulze erklärte öffentlich auf der OBR‑Sitzung             am 12.02.2007, dass er ein solches Gutachten nicht kenne. Das Amt für Stadtplanung forderte am 18.06.2007 über das Ortsamt 8 den OBR Gehlsdorf auf, dieses zur Verfügung   zu stellen. Dies ist ein plumper Versuch sich zu rehabilitieren.

            in der Abwägung zum Vorentwurf des FNP haben die Mitarbeiter der Stadtplanung Herr             Müller, Herr Schmidt und Frau Kusserow am 15.01.2004 den Eingang der Stellungnahme     der DSR zum FNP einschl. des schalltechnischen Gutachtens abgezeichnet.         

             Auszug aus dem Text der DSR‑ Stellungnahme: "Aus der Zusammenfassung dieses   Gutachtens ist zu entnehmen, dass bei der Geräuschbelastung des Grundstücks auch bei             dem lautesten zu erwartenden Fall und bei Verdopplung der Hafenumschlagsleistung sowie   Verdopplung der Ro/Ro Umschlagsleistung und bei vollem nächtlichen Gewerbebetrieb auf        den Flächen 6.1 gesundes Wohnen möglich ist."

            Obwohl der OBR mehrfach das Amt für Umweltschutz auf die Existenz dieses Gutachtens      im Planungsamt  hinwies, wurde die Existenz des Gutachtens bestritten. Stattdessen        wurden bis zu 11 Jahre alte Gutachten zur Entscheidungsfindung heran gezogen. Dabei         wurden der westliche und südliche Teil Krummendorfs nicht beurteilt.

            Das führt zwangsläufig zu einer fehlerhaften Beurteilung des Planungsbüros für weitere            Planungen.

            Auf der OBR‑Sitzung am 12.02.2007 erklärte Herr Weinhold für den westlichen und       südlichen Teil Krummendorfs: "Die angeblichen positiven Aussagen des STAUN's zu den        unproblematischen Immissionen für Krummendorf können sicher geklärt werden, wenn das            Gutachten vorläge" . Die Aussage bestätigt, dass das Gutachten bei den Planungen keine      Rolle gespielt hat.

            Somit ist die Forderung des Bürger nach einer Entwicklungssatzung berechtigt.

 

            2. Gefaßte Bürgerschaftsbeschlüsse wurden unterlaufen. Am 31.03.2004 hat die           Bürgerschaft einem Antrag des OBR zur 1. Ergänzung des F‑ Planes mit folgendem Wortlaut zugestimmt: "In den Flächennutzungsplan Ortsteil Krummendorf sind    zusammenhängende Wohnungsstandorte "Warnowrande", "Oldendorfer Straße", "Up`n Warnowsand" und "An den Oldendorfer Tannen" als Wohnbauflächen auszuweisen, um die             Voraussetzung für eine ergänzende Lückenbebauung entsprechend einer aufzustellenden             Satzung nicht zu behindern."  Der Beschluss wurde von der Verwaltung zurück genommen,     um eine Entwicklungssatzung zu verhindern.

 

            3. Im Gegensatz zu den Planungen des Planungsamtes ist in der Rahmenplanung der Region Rostock/ Mittleres Mecklenburg der Bereich östliches Warnowufer ab Hafen           nach Süden als Siedlungskern dargestellt.

 


 

            4. Alle Zuarbeit des OBR, wie Stellungnahmen, Variantenvergleiche und Absprachen     wurden nur zum Schein behandelt und stereotyp immer wieder die Vorstellung der            Stadtplaner vorgelegt. Die Sinnhaftigkeit des OBR und seiner Gremien wird von den             Mitgliedern des BA hinterfragt. Die ehrenamtliche Arbeit wird  durch die Ämter ignoriert.

 

            5. Nach Darstellung  der Stadtplaner ist der nördliche Wohnbereich Krummendorfs in 200 ‑      300 Meter Entfernung vom Hafen entwicklungsfähig und weniger immissionsbelastet als    der 800 ‑ 1200 Meter entfernte westliche und südliche Teil des Ortsteils. 

            6. In Krummendorf gibt es nicht einen landwirtschaftlichen Betrieb. Es handelt sich        ausschließlich um eine Ein‑ und Zweifamilienhaussiedlung und kleine Gewerbebetriebe.       Das Planungsamt stellt in der Vorlage den Ortsteil als Splittersiedlung mit Bauernstellen          und Einzelhöfen dar. Tatsächlich sind zwei Straßen zusammenhängend mit 10 bis 12     Wohngebäuden und zusätzlichen Nebengebäuden dicht bebaut. Eine Ausnahme bildet        "Warnowrande" mit vier vereinzelten Gebäuden.

 

 

 

 

Michael Hollmann

Ortsbeiratsvorsitzender

 

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05.06.2007 - Bau- und Planungsausschuss

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25.09.2007 - Bau- und Planungsausschuss

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