Antrag - 0376/07-A

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0376/07-A

 

Antrag

Datum

 

28.03.2007

Absender

Datum

 Ortsbeirat Stadtmitte

 Neuer Markt   3

 18055 Rostock

28.03.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.05.2007 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Bau- und Planungsausschuss

 

18.04.2007 17:00

 

24.04.2007 17:00

15.05.2007 17:00

15.05.2007 17:00

14.06.2007 17:00

12.07.2007 17:00

30.08.2007 17:00

27.09.2007 17:00

 

 

Gegenstand

 

Bebauungsplan Nr. 11.MK.86 "City- Entwicklungsbereich Karlstraße" vom 20.09.2000

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 11.MK.86 "City- Entwicklungsbereich Karlstraße" vom 20.09.2000 ändern und dabei an neue Rahmenbedingungen anpassen zu lassen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Im Ergebnis der Realisierung der Projekte „Straßenbahnnetzerweiterung S1“ und „Verbindungsstraße zur L22“ hat sich im Bereich des Schröderplatzes die Verbindung zwischen Altstadt und KTV für Fußgänger und Radfahrer erheblich verschlechtert. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Aufgabenstellung für die Freiflächengestaltung vor dem Kröpeliner Tor sowie  die Neugestaltung des Nordteils der Schröderstraße ist der Ortsbeirat auf weitere Probleme gestoßen, die mit der Realisierung des bezeichneten B-Planes zwangsläufig entstehen würden. Diese Probleme sind vermeidbar, wenn der Bebauungsplan den neuen Rahmenbedingungen mit dem Ziel angepasst wird, die Voraussetzungen für eine attraktive Fußgänger- und Radfahrerverbindung zwischen Friedhofsweg, Schröderstraße und Kröpeliner-Tor-Vorplatz zu gewährleisten.

 

Erläuterungen zum Sachverhalt:

Der bezeichnete Bebauungsplan wurde erarbeitet und beschlossen auf Grundlage der 1. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes vom 07.10.1998 für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“. Dieser Rahmenplan sieht eine attraktive Verbindung zwischen KTV und Stadtmitte in Verlängerung des Friedhofsweges und der Doberaner Straße in Richtung Kröpeliner Tor vor.

Beim Ausbau der neuen Verbindungsstraße zur L22  über den Schröderplatz wurden wegen der Einordnung eines Gleisdreiecks der Straßenbahn die Fußgängerbeziehungen auf zwei LSA-geregelte Überwege südlich und nördlich des Schröderplatzes umgeleitet. Die bauliche Ausgestaltung des Platzes mit künstlichen Geländesprüngen, Stützmauern und Metallgittern macht ein direktes Queren ohne zusätzliche Gefährdung unmöglich.

Der neue südliche Fußgängerüberweg vom Friedhofsweg nach Osten stößt rechtwinklig auf die laut B-Plan 5-6 geschossige Bebauung. Im städtebaulichen Rahmenplan ist dagegen eine direkte Führung des Weges, am nördlichen Ende des Blockbereichs vorbei, dargestellt. Darüber hinaus ist die Verbindungsstraße breiter gebaut worden als im städtebaulichen Rahmenplan vorgesehen. Der verbleibende Fußgängerbereich zwischen Fahrbahn und Bebauungskante ist unter Beachtung des geltenden B-Plans nur noch etwa halb so breit wie im Rahmenplan eingezeichnet und für eine attraktive Verbindung erforderlich.


Da das betreffende Grundstück 

noch nicht verkauft wurde und keine rechtskräftige Baugenehmigung vorliegt, besteht durch Änderung des B-Planes noch die Möglichkeit vorhersehbaren Problemen von vornherein zu begegnen.

 

Änderungsziele

Eine Änderung des B-Planes muss folgenden Anforderungen genügen:

-          Die Breite des Weges vom Fußgängerüberweg Friedhofsweg/Schröderstraße in Richtung Kröpeliner Tor muss mindestens 9 m betragen (6 m für Fußgänger und zusätzlich mindestens 1,5 m je Fahrtrichtung für Radfahrer).

-          Die Aufstellfläche für wartende Fußgänger und Radfahrer vor dem Überweg muss ausreichend groß sein.

-          Die Wegeverbindung vom Überweg in Richtung Schröderstraße muss direkt und  leistungsfähig gestaltet werden (wichtige Fußgänger- und Radfahrverbindung abseits der Hauptverkehrsstraßen).

 

 

Anlage: 2 Blatt relevante bildliche Darstellungen

 

 

 

 

Vorsitzender des Ortsbeirates Stadtmitte                                      Werner Simowitsch

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen (Ausschnitt städtebaulicher Rahmenplan un dMontage aus drei Karten durch RGS, bearbeitet durch Ortsbeirat) liegen nur in Papierform vor.

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Beschlüsse

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18.04.2007 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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24.04.2007 - Bau- und Planungsausschuss

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09.05.2007 - Bürgerschaft

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15.05.2007 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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15.05.2007 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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17.10.2007 - Bürgerschaft