Antrag - 0376/07-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11.MK.86 "City- Entwicklungsbereich Karlstraße" vom 20.09.2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.10.2007
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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18.04.2007
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15.05.2007
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15.05.2007
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14.06.2007
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12.07.2007
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30.08.2007
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27.09.2007
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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24.04.2007
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16.10.2007
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Erledigt
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Bürgerschaft
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09.05.2007
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17.10.2007
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Datum |
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Neuer Markt 3 18055 Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Präsidentin |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung Bau- und Planungsausschuss |
24.04.2007 17:00 15.05.2007 17:00 15.05.2007 17:00 14.06.2007 17:00 12.07.2007 17:00 30.08.2007 17:00 27.09.2007 17:00 |
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Gegenstand |
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Bebauungsplan
Nr. 11.MK.86 "City- Entwicklungsbereich Karlstraße" vom 20.09.2000 |
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Im Ergebnis der Realisierung der Projekte „Straßenbahnnetzerweiterung S1“ und „Verbindungsstraße zur L22“ hat sich im Bereich des Schröderplatzes die Verbindung zwischen Altstadt und KTV für Fußgänger und Radfahrer erheblich verschlechtert. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Aufgabenstellung für die Freiflächengestaltung vor dem Kröpeliner Tor sowie die Neugestaltung des Nordteils der Schröderstraße ist der Ortsbeirat auf weitere Probleme gestoßen, die mit der Realisierung des bezeichneten B-Planes zwangsläufig entstehen würden. Diese Probleme sind vermeidbar, wenn der Bebauungsplan den neuen Rahmenbedingungen mit dem Ziel angepasst wird, die Voraussetzungen für eine attraktive Fußgänger- und Radfahrerverbindung zwischen Friedhofsweg, Schröderstraße und Kröpeliner-Tor-Vorplatz zu gewährleisten.
Erläuterungen zum Sachverhalt:
Der bezeichnete Bebauungsplan wurde erarbeitet und beschlossen auf Grundlage der 1. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes vom 07.10.1998 für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“. Dieser Rahmenplan sieht eine attraktive Verbindung zwischen KTV und Stadtmitte in Verlängerung des Friedhofsweges und der Doberaner Straße in Richtung Kröpeliner Tor vor.
Beim Ausbau der neuen Verbindungsstraße zur L22 über den Schröderplatz wurden wegen der Einordnung eines Gleisdreiecks der Straßenbahn die Fußgängerbeziehungen auf zwei LSA-geregelte Überwege südlich und nördlich des Schröderplatzes umgeleitet. Die bauliche Ausgestaltung des Platzes mit künstlichen Geländesprüngen, Stützmauern und Metallgittern macht ein direktes Queren ohne zusätzliche Gefährdung unmöglich.
Der neue südliche Fußgängerüberweg vom Friedhofsweg nach Osten stößt rechtwinklig auf die laut B-Plan 5-6 geschossige Bebauung. Im städtebaulichen Rahmenplan ist dagegen eine direkte Führung des Weges, am nördlichen Ende des Blockbereichs vorbei, dargestellt. Darüber hinaus ist die Verbindungsstraße breiter gebaut worden als im städtebaulichen Rahmenplan vorgesehen. Der verbleibende Fußgängerbereich zwischen Fahrbahn und Bebauungskante ist unter Beachtung des geltenden B-Plans nur noch etwa halb so breit wie im Rahmenplan eingezeichnet und für eine attraktive Verbindung erforderlich.
Da das betreffende Grundstück
noch nicht verkauft wurde und keine rechtskräftige Baugenehmigung vorliegt, besteht durch Änderung des B-Planes noch die Möglichkeit vorhersehbaren Problemen von vornherein zu begegnen.
Änderungsziele
Eine Änderung des B-Planes muss folgenden Anforderungen genügen:
- Die Breite des Weges vom Fußgängerüberweg Friedhofsweg/Schröderstraße in Richtung Kröpeliner Tor muss mindestens 9 m betragen (6 m für Fußgänger und zusätzlich mindestens 1,5 m je Fahrtrichtung für Radfahrer).
- Die Aufstellfläche für wartende Fußgänger und Radfahrer vor dem Überweg muss ausreichend groß sein.
- Die Wegeverbindung vom Überweg in Richtung Schröderstraße muss direkt und leistungsfähig gestaltet werden (wichtige Fußgänger- und Radfahrverbindung abseits der Hauptverkehrsstraßen).
Anlage: 2 Blatt relevante bildliche Darstellungen
Vorsitzender des Ortsbeirates Stadtmitte Werner Simowitsch
Anlagen (Ausschnitt
städtebaulicher Rahmenplan un dMontage aus drei Karten durch RGS, bearbeitet
durch Ortsbeirat) liegen nur in Papierform vor.