Beschlussvorlage - 0226/07-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0226/07-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 71 (2) KV M-V i.V. m. § 32 KV M-V

§ 8 Gesellschaftsvertrag der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH vom 04.07.2006

 

01.03.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

14.03.2007 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Bestellung eines Vertreters der Hansestadt Rostock in den Aufsichtsrat der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft bestellt einen Vertreter in den Aufsichtsrat der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Die Hansestadt Rostock hält an der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH unmittelbar 99,9997 % der Geschäftsanteile.

 

Der § 8 des Gesellschaftsvertrages der WIRO vom 04.07.2006 legt fest, dass der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern besteht.

 

Die Bürgerschaft hat auf Grundlage von § 9 des Gesellschaftsvertrages vom 05.12.1990 der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH  in ihrer Sitzung am 21.07.2004 mit Beschluss 0436/04-BV Herrn Rainer Albrecht, SPD-Fraktion, in den Aufsichtsrat der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH bestellt.

 

Mit Schreiben vom 08.02.2007 hat Herr Albrecht sein Aufsichtsratsmandat als Aufsichtsratsmitglied der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH zum 13.03.2007 niedergelegt. Der Sitz im Aufsichtsrat ist aus diesem Grund neu zu besetzen.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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