Beschlussvorlage - 0104/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung bis 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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26.06.2008
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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10.07.2008
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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10.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Finanzausschuss Ausschuss für Stadt- und
Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
19.06.2008 17:00 26.06.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
||
Maßnahmeplan
Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der
Städtebauförderung bis 2012 |
II, gez. Scholze |
bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Beschl.-Nr. 356/26/91
Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock Beschl.-Nr. 1681/62/1998
Rahmenplan 1. Fortschreibung Beschl.-Nr. 0251/08-A |
keine |
keine |
finanzielle Auswirkungen |
7.524.000
EUR von der Stadt aufzubringender zusätzlicher Eigenanteil (ohne Theater, bisher nicht im HH-Plan 2008 und
Finanzplan bis 2011 enthalten) |
Begründung
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Sinne von
§ 148 Abs. 2 Nr. 3 BauGB sind öffentlichen Zwecken dienende bauliche Anlagen
und Einrichtungen, die der Sicherstellung der sozialen, kulturellen oder
verwaltungsmäßigen Betreuung der Einwohner (des jeweiligen Fördergebietes bei
Förderung im Rahmen der Städtebauförderung) dienen. Das bedeutet, dass die
entsprechenden Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in einem Fördergebiet
liegen müssen und ganz oder überwiegend Aufgaben für das jeweilige Fördergebiet
erfüllen. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann eine Förderung auch
außerhalb des Fördergebietes liegender Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
erfolgen.
Entsprechend den Städtebauförderungsrichtlinien des
Landes M-V können wegen des geringen Umfanges der zur Verfügung stehenden
Städtebauförderungsmittel Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen nur in
Einzelfällen und in begrenztem Umfang mit vorheriger Zustimmung des Ministeriums
für Verkehr, Bau und Landesentwicklung gefördert werden.
Voraussetzungen für die Förderung
von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung
sind, dass
- sie durch die städtebauliche
Gesamtmaßnahme bedingt sind,
- ohne sie der städtebauliche Zweck nicht
erreicht werden könnte und
- die Gesamtkosten auch bei angemessenem
Einsatz von Eigenleistungen und Fremdmitteln sowie sonstigen
Finanzierungsmitteln unter Berücksichtigung nachhaltig erzielbarer Erträge
nicht gedeckt werden können.
Die Sanierungsbedingtheit der jeweiligen Maßnahmen
leitet sich insbesondere aus der durch die Bürgerschaft beschlossenen
städtebaulichen Rahmenplanung und den darin formulierten Sanierungszielen ab.
Eine Maßnahmeplanung für Gemeinbedarfs- und
Folgeeinrichtungen für den Zeitraum 2008 2012 ist der beiliegenden Übersicht
zu entnehmen.
Bei der Sanierung von Gemeinbedarfs- und
Folgeeinrichtungen kann der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln (StBauFM)
nur erfolgen,
wenn auch die nicht förderungsfähigen Kosten und ein zusätzlicher Eigenanteil
der Gemeinde bzw. des Trägers der Einrichtung bereitgestellt werden. Soweit
diese Mittel 2008 nicht bereitstehen, wurden die Maßnahmen mit einem späteren
Realisierungszeitraum angegeben.
Als Realisierungsjahr wurde abweichend von der
Stellungnahme 0091/08 SN die mögliche Einordnung in die Sanierungsmaßnahme
Stadtzentrum Rostock angegeben.
Zur Großen Stadtschule hat die Bürgerschaft
(1195/07-BV 30.01.2008) beschlossen, sich nach Vorliegen der HU Bau und
verlässlichen Aussagen zur Höhe der StBauFM eine aktualisierte Darstellung der
finanziellen Auswirkungen vorlegen zu lassen
und einen Baubeschluss zu fassen. In Abhängigkeit hiervon ist der
Einsatz von StBauFM für diese Maßnahme zeitnah möglich. Durch das Bauamt wurde
mit dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung eine mögliche
Förderung aus StBauFM in Höhe von 75 % der Gesamtkosten erörtert und mit dem
Innenministerium eine Förderung des zusätzlichen städtischen Eigenanteils in
Höhe von 50 % (ab 2009/2010). Der Fördermittelantrag kann allerdings erst nach
Vorliegen der Genehmigungsplanung gestellt werden. Insoweit liegen derzeit noch
keine belastbaren Entscheidungen der zuständigen Ministerien vor.
Voraussetzung für den Einsatz von StBauFM für die Sanierung
des Rathauskomplexes ist eine Entscheidung über die Sanierung oder
Veräußerung des bisherigen Teilobjektes Große Wasserstraße 19 sowie zur
Finanzierung der nicht förderungsfähigen Kosten und des zusätzlichen
Eigenanteils. Bisher sind keine Mittel im HH-Plan 2008 bzw. im Finanzplan bis
2011 gesichert.
Zur Kunst- und Medienschule ist die
Refinanzierung des Kaufpreises sowie der Sanierungskosten bisher nicht durch
die Vorlage eines Sanierungskonzeptes der Träger mit einer belastbaren Zusage
der Finanzierung des zusätzlichen Eigenanteils belegt.
Der Einsatz von StBauFM für das ehemalige
Schifffahrtsmuseum setzt voraus, dass sich die Stadt in einem
Bürgerschaftsbeschluss zu einem Nutzungskonzept bekennt und der zusätzliche
Eigenanteil sowie die nicht förderungsfähigen Kosten gesichert werden. Dafür
sind im HH-Plan 2008 bzw. im Finanzplan bis 2011 keine Mittel vorgesehen.
Die Zustimmung zum Einsatz von StBauFM für die Schule
Lindenstraße wurde durch das MVBL erteilt. Wir gehen davon aus, dass das
Vorhaben mit dem HH-Plan 2008 und 2009 gesichert ist.
Der Einsatz von StBauFM für das Kloster
setzt voraus, dass die Finanzierung der nicht förderungsfähigen Kosten und des
zusätzlichen Eigenanteils gesichert wird. Aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses
Nr. 0168/08-A haben wir diese Maßnahme für den Zeitraum 2008 - 2010 eingeordnet.
Die Planungen für den 8. Bauabschnitt werden in das
laufende Kalenderjahr vorgezogen, um die Zustimmung zur Förderung und die
Anerkennung der Kosten seitens des MVBL für den ges. 8. BA kurzfristig zu
erlangen. Für den 8. BA wurden aufgrund einer HH-Unterlage Bau Gesamtkosten von
insgesamt 2,8 Mill. ermittelt. Davon können voraussichtlich 2,1 Mill.
StBauFM eingesetzt werden. Die darüber hinausgehenden zuwendungsfähigen Kosten
sowie nicht förderungsfähigen Kosten mit einem Umfang von ca. 700 T sind über
den Haushalt der Stadt bereitzustellen. Die Einordnung dieser Mittel in den
Haushaltsplan 2009 bzw. 2010 ist aufgrund des o. g. Beschlusses zu sichern. Als
Teilmaßnahme des 8. BA kann die Sanierung der Heizungsanlage mit einem
Kostenumfang von ca. 400 T, darunter 300 T StBauFM, in das Jahr 2008
vorgezogen werden.
Die Bewilligungen für die Städtebauförderung -
Programmjahre ab 2008 liegen nicht vor. Die Höhe der Bewilligungen steht noch
nicht fest. Der Haushaltsplanung wurde je Programmjahr die Bewilligung von 5
Mill. EUR angenommen. Sollten die Bewilligungen geringer ausfallen, kann sich
eine zeitliche Veränderung der geplanten Maßnahmen ergeben.
Die Bundes- und Landesfinanzhilfen dürfen nur
gleichzeitig mit oder nach den erforderlichen Eigenmitteln der Gemeinde
verwendet werden. Eigenmittel der Gemeinde (gemeindliche Eigenanteile) sollen
bis zum Jahr 2011 ganz bzw. teilweise aus Einbringungswerten veräußerter privat
nutzbarer Grundstücke aus dem städtebaulichen Sondervermögen sichergestellt
werden. Diese stehen erst bei Verkauf der entsprechenden Grundstücke zur
Verfügung. Es besteht eine Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung des
Grundstücksmarktes als Ganzes und der konkreten Nachfrage nach einzelnen
Grundstücken. Darüber hinaus sind für einen Teil der Verkäufe weitere mit
Kosten verbundene Vorleistungen zu erbringen, z. B. Wettbewerbe,
Erschließungsleistungen, Freilegungen, Bodenordnungen u. a.. Zum Beispiel ist
im Gebiet Östlich der Stadtmauer die Durchführung von Erschließungsleistungen
erforderlich, bevor mit der Veräußerung der Grundstücke begonnen werden kann.
Die Prioritätensetzung in der Verwendung der StBauFM
für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen setzt voraus, dass die zu ordnenden
Maßnahmen ausfinanziert sind. Es ist zunächst erforderlich, die konzeptionellen
und finanziellen Voraussetzungen für den Einsatz von StBauFM zu schaffen. Erst
danach kann verbindlich über die zeitliche Einordnung im Rahmen der
Sanierungsmaßnahme Stadtzentrum Rostock entschieden werden. Gegebenenfalls
müssen dann andere Maßnahmen zurückgestellt werden.
Roland
Methling
Anlage
Hansestadt Rostock 26.05.2008
Bauamt, Abt. Bauverwaltung Abt.-Ltr.: Frau Wilke
( - 60 48/Fax -69 00
Übersicht über die Förderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Ulrike.Wilke@rostock.de
im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Stadtzentrum Rostock Gz. 60.2/60.20.01.04
(Grundlage für Gespräch
OB/S2/S4/88/60 am 17.08.2007 und Fortschreibung)
lfd. Nr. |
Vorhaben |
Sanie- gebiet |
Gesamtkosten T |
dav. StBauFM T |
Zusätzlicher Eigenanteil |
Finanzie- rung |
Realisie- rungs- jahr |
Zu klären |
1.
|
Große Stadtschule |
nein |
5.378 Machbar-keitsstudie |
2.689 abh.
vom Schüler-schlüssel (ggf. 75% wenn keine Schule) |
2.689 (ggf.
50% als Sonderbe-darfszuwei-sung) |
nein, 195
T für Planungs- leistungen tlw. |
2009/ |
· Sanierungsbezug herstellen ·
Finanzierung zus. Eigenanteil u. NFK d. |
2.
|
Rathaus Nr. 33/34 Nr. 19 |
ja |
3.900 1.050 Schreiben
v. 60 an 20 v. 13.07.2007 |
2.925 787 |
975 263 |
nein |
2011/ |
·
Entscheidung über Verkauf oder · Finanzierung zus. Eigenanteil u. NFK |
3.
|
Frieda |
ja |
3.300 Verkaufs-vorlage |
2.300 |
1.000 durch
die |
nein |
2009/ |
· Entscheidung über das Finanzierungs-konzept der Vereine · Prüfung Grundstückskaufpreis |
4.
|
ehemaliges Schifffahrtsmuseum |
ja |
3.900 |
2.925 |
975 |
nein |
2011/ |
· Nutzungskonzept (BS-Beschluss) · Finanzierung zus. Eigenanteil u. NFK · HU-Bau muss überarbeitet werden |
5.
|
Schule Lindenstraße |
nein |
3.004 Zust. MVBL 03.04.2008 |
1.458 Förder- satz 50 % |
1.546 |
ja |
2008 - 2009 |
·
Finanzierung Fehlbetrag zus.
Eigenanteil/ |
6.
|
Kloster |
nein |
2.806 Schr. v. 45 an 60 v. 19.12.2007 |
2105 |
701 |
nein, bisher
nur 300 T für Heizung |
2008 2010 |
· Sanierungsbezug herstellen · Finanzierung zus. Eigenanteil u. NFK |
7.
|
Barocksaal |
nein |
1.500 |
1.125 |
375 |
nein |
2011 |
· Sanierungsbezug herstellen · Finanzierung zus. Eigenanteil u. NFK |
8.
|
Theater |
ja |
45.000 |
11.250 |
33.750 |
nein |
2013 |
Realisierung erst nach Haushaltskonsolidierung |