Beschlussvorlage - 0104/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0104/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V

 

16.06.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.07.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

Finanzausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

17.06.2008 17:00

19.06.2008 17:00

26.06.2008 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung bis 2012

 

II, gez. Scholze
IV, gez. Schillen

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Beschl.-Nr. 356/26/91 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

Beschl.-Nr. 1681/62/1998 „Rahmenplan“ – 1. Fortschreibung

Beschl.-Nr. 0251/08-A

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Die als Anlage beigefügte Übersicht über die Förderung von Gemeinbedarfseinrichtungen wird als Arbeitsgrundlage bestätigt. Sie ist von der Verwaltung laufend zu aktualisieren.

 

Anlage

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

7.524.000 EUR von der Stadt aufzubringender zusätzlicher Eigenanteil (ohne Theater, bisher nicht im HH-Plan 2008 und Finanzplan bis 2011 enthalten)

 

 

Begründung

 

Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Sinne von § 148 Abs. 2 Nr. 3 BauGB sind öffentlichen Zwecken dienende bauliche Anlagen und Einrichtungen, die der Sicherstellung der sozialen, kulturellen oder verwaltungsmäßigen Betreuung der Einwohner (des jeweiligen Fördergebietes bei Förderung im Rahmen der Städtebauförderung) dienen. Das bedeutet, dass die entsprechenden Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in einem Fördergebiet liegen müssen und ganz oder überwiegend Aufgaben für das jeweilige Fördergebiet erfüllen. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann eine Förderung auch außerhalb des Fördergebietes liegender Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen erfolgen.

 

Entsprechend den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes M-V können wegen des geringen Umfanges der zur Verfügung stehenden Städtebauförderungsmittel Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen nur in Einzelfällen und in begrenztem Umfang mit vorheriger Zustimmung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung gefördert werden.

 

Voraussetzungen für die Förderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung sind, dass

  • sie durch die städtebauliche Gesamtmaßnahme bedingt sind,
  • ohne sie der städtebauliche Zweck nicht erreicht werden könnte und
  • die Gesamtkosten auch bei angemessenem Einsatz von Eigenleistungen und Fremdmitteln sowie sonstigen Finanzierungsmitteln unter Berücksichtigung nachhaltig erzielbarer Erträge nicht gedeckt werden können.

Die Sanierungsbedingtheit der jeweiligen Maßnahmen leitet sich insbesondere aus der durch die Bürgerschaft beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung und den darin formulierten Sanierungszielen ab.

 

Eine Maßnahmeplanung für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen für den Zeitraum 2008 – 2012 ist der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.

 

Bei der Sanierung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen kann der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln (StBauFM) nur erfolgen, wenn auch die nicht förderungsfähigen Kosten und ein zusätzlicher Eigenanteil der Gemeinde bzw. des Trägers der Einrichtung bereitgestellt werden. Soweit diese Mittel 2008 nicht bereitstehen, wurden die Maßnahmen mit einem späteren Realisierungszeitraum angegeben.

 

Als Realisierungsjahr wurde abweichend von der Stellungnahme 0091/08 SN die mögliche Einordnung in die Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ angegeben.

 

Zur Großen Stadtschule hat die Bürgerschaft (1195/07-BV 30.01.2008) beschlossen, sich nach Vorliegen der HU Bau und verlässlichen Aussagen zur Höhe der StBauFM eine aktualisierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen vorlegen zu lassen  und einen Baubeschluss zu fassen. In Abhängigkeit hiervon ist der Einsatz von StBauFM für diese Maßnahme zeitnah möglich. Durch das Bauamt wurde mit dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung eine mögliche Förderung aus StBauFM in Höhe von 75 % der Gesamtkosten erörtert und mit dem Innenministerium eine Förderung des zusätzlichen städtischen Eigenanteils in Höhe von 50 % (ab 2009/2010). Der Fördermittelantrag kann allerdings erst nach Vorliegen der Genehmigungsplanung gestellt werden. Insoweit liegen derzeit noch keine belastbaren Entscheidungen der zuständigen Ministerien vor.

 

Voraussetzung für den Einsatz von StBauFM für die Sanierung des Rathauskomplexes ist eine Entscheidung über die Sanierung oder Veräußerung des bisherigen Teilobjektes Große Wasserstraße 19 sowie zur Finanzierung der nicht förderungsfähigen Kosten und des zusätzlichen Eigenanteils. Bisher sind keine Mittel im HH-Plan 2008 bzw. im Finanzplan bis 2011 gesichert.

 

Zur Kunst- und Medienschule ist die Refinanzierung des Kaufpreises sowie der Sanierungskosten bisher nicht durch die Vorlage eines Sanierungskonzeptes der Träger mit einer belastbaren Zusage der Finanzierung des zusätzlichen Eigenanteils belegt.

 

Der Einsatz von StBauFM für das ehemalige Schifffahrtsmuseum setzt voraus, dass sich die Stadt in einem Bürgerschaftsbeschluss zu einem Nutzungskonzept bekennt und der zusätzliche Eigenanteil sowie die nicht förderungsfähigen Kosten gesichert werden. Dafür sind im HH-Plan 2008 bzw. im Finanzplan bis 2011 keine Mittel vorgesehen.

 

Die Zustimmung zum Einsatz von StBauFM für die Schule Lindenstraße wurde durch das MVBL erteilt. Wir gehen davon aus, dass das Vorhaben mit dem HH-Plan 2008 und 2009 gesichert ist.

 

Der Einsatz von StBauFM für das Kloster setzt voraus, dass die Finanzierung der nicht förderungsfähigen Kosten und des zusätzlichen Eigenanteils gesichert wird. Aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 0168/08-A haben wir diese Maßnahme für den Zeitraum 2008 - 2010 eingeordnet.

 

Die Planungen für den 8. Bauabschnitt werden in das laufende Kalenderjahr vorgezogen, um die Zustimmung zur Förderung und die Anerkennung der Kosten seitens des MVBL für den ges. 8. BA kurzfristig zu erlangen. Für den 8. BA wurden aufgrund einer HH-Unterlage Bau Gesamtkosten von insgesamt 2,8 Mill. € ermittelt. Davon können voraussichtlich 2,1 Mill. € StBauFM eingesetzt werden. Die darüber hinausgehenden zuwendungsfähigen Kosten sowie nicht förderungsfähigen Kosten mit einem Umfang von ca. 700 T€ sind über den Haushalt der Stadt bereitzustellen. Die Einordnung dieser Mittel in den Haushaltsplan 2009 bzw. 2010 ist aufgrund des o. g. Beschlusses zu sichern. Als Teilmaßnahme des 8. BA kann die Sanierung der Heizungsanlage mit einem Kostenumfang von ca. 400 T€, darunter 300 T€ StBauFM, in das Jahr 2008 vorgezogen werden.

 

Die Bewilligungen für die Städtebauförderung - Programmjahre ab 2008 liegen nicht vor. Die Höhe der Bewilligungen steht noch nicht fest. Der Haushaltsplanung wurde je Programmjahr die Bewilligung von 5 Mill. EUR angenommen. Sollten die Bewilligungen geringer ausfallen, kann sich eine zeitliche Veränderung der geplanten Maßnahmen ergeben.

 

Die Bundes- und Landesfinanzhilfen dürfen nur gleichzeitig mit oder nach den erforderlichen Eigenmitteln der Gemeinde verwendet werden. Eigenmittel der Gemeinde (gemeindliche Eigenanteile) sollen bis zum Jahr 2011 ganz bzw. teilweise aus Einbringungswerten veräußerter privat nutzbarer Grundstücke aus dem städtebaulichen Sondervermögen sichergestellt werden. Diese stehen erst bei Verkauf der entsprechenden Grundstücke zur Verfügung. Es besteht eine Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung des Grundstücksmarktes als Ganzes und der konkreten Nachfrage nach einzelnen Grundstücken. Darüber hinaus sind für einen Teil der Verkäufe weitere mit Kosten verbundene Vorleistungen zu erbringen, z. B. Wettbewerbe, Erschließungsleistungen, Freilegungen, Bodenordnungen u. a.. Zum Beispiel ist im Gebiet „Östlich der Stadtmauer“ die Durchführung von Erschließungsleistungen erforderlich, bevor mit der Veräußerung der Grundstücke begonnen werden kann.

 

Die Prioritätensetzung in der Verwendung der StBauFM für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen setzt voraus, dass die zu ordnenden Maßnahmen ausfinanziert sind. Es ist zunächst erforderlich, die konzeptionellen und finanziellen Voraussetzungen für den Einsatz von StBauFM zu schaffen. Erst danach kann verbindlich über die zeitliche Einordnung im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ entschieden werden. Gegebenenfalls müssen dann andere Maßnahmen zurückgestellt werden.

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage

 

 


Hansestadt Rostock      26.05.2008

Bauamt, Abt. Bauverwaltung   Abt.-Ltr.: Frau Wilke

( - 60 48/Fax -69 00

Übersicht über die Förderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Ulrike.Wilke@rostock.de

im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“                                                                                                           Gz. 60.2/60.20.01.04

(Grundlage für Gespräch OB/S2/S4/88/60 am 17.08.2007 und Fortschreibung)                     

lfd.

Nr.

Vorhaben

Sanie-
rungs-

gebiet

Gesamtkosten

 

dav.

StBauFM

Zusätzlicher Eigenanteil
und NFK T€

Finanzie-

rung
gesichert

Realisie-

rungs-

jahr

Zu klären

1.    

Große Stadtschule

nein

5.378

Machbar-keitsstudie
19% MwSt

2.689

abh. vom Schüler-schlüssel

(ggf. 75% wenn keine Schule)

2.689

(ggf. 50% als Sonderbe-darfszuwei-sung)

 

nein,
bisher nur

195 T€ für

Planungs-

leistungen

tlw.

2009/
2010/
2011

·         Sanierungsbezug herstellen

·         Finanzierung zus. Eigenanteil u. NFK d.
Verkauf Schillerplatz 2/J.-Brinkmann-Str.
5/6/R.-Luxemburg-Str. 1 (s. Beschl.Nr.
1195/07-BV v. 30.01.2008)

2.    

Rathaus – Nr. 33/34

Nr. 19

ja

3.900

1.050

Schreiben v. 60 an 20 v. 13.07.2007

2.925

787

975

263

nein

2011/
2012

·         Entscheidung über Verkauf oder
Nutzung Große Wasserstr. 19

·         Finanzierung zus. Eigenanteil u. NFK

3.    

Frieda

ja

3.300

Verkaufs-vorlage

2.300

1.000

durch die
Vereine

nein

2009/
2010

·         Entscheidung über das Finanzierungs-konzept der Vereine

·         Prüfung Grundstückskaufpreis

4.    

ehemaliges

Schifffahrtsmuseum

ja

3.900

2.925

975

nein

2011/
2012

·         Nutzungskonzept (BS-Beschluss)

·         Finanzierung zus. Eigenanteil u. NFK

·         HU-Bau muss überarbeitet werden

5.    

Schule Lindenstraße

nein

3.004

Zust. MVBL 03.04.2008

1.458

Förder- satz 50 %

1.546

ja

2008 - 2009

·         Finanzierung Fehlbetrag zus. Eigenanteil/
NFK im HH 2009 oder Leistungs-
reduzierung

6.    

Kloster

nein

2.806

Schr. v. 45 an 60 v. 19.12.2007

2105

701

nein,

bisher nur

300 T € für Heizung

2008 – 2010
(BS-Nr. 0168/08-A)

·         Sanierungsbezug herstellen

·         Finanzierung zus. Eigenanteil u. NFK

7.    

Barocksaal

nein

1.500

1.125

375

nein

2011

·         Sanierungsbezug herstellen

·         Finanzierung zus. Eigenanteil u. NFK

8.    

Theater

ja

45.000

11.250

33.750

nein

2013

Realisierung erst nach Haushaltskonsolidierung

 

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Beschlüsse

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26.06.2008 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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10.09.2008 - Bürgerschaft