Beschlussvorlage - 0124/07-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0124/07-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

40,20

Beschlussvorschriften

Datum

- § 22 Abs. 3 KV M-V

- SchulG M-V § 107/108

- SEP-VO M-V vom 04. Okt. 2005

 

08.02.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

14.03.2007 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Schul- und Sportausschuss

Finanzausschuss

21.02.2007 17:00

22.02.2007 17:00

IV, gez. Schillen

 

Gegenstand

beteiligt

Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0030/06-BV vom 14.06.2006

keine

keine

1135/06-BV vom 31.01.2007

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die "Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08" (Anlage).

 

finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2007: im Haushaltsentwurf 2007 bereits eingearbeitete  zusätzliche Gesamteinsparungen in Höhe von 119.447 EUR bei den Betriebs- und Bewirtschaftungskosten sowie bei den Personalkosten der aufzuhebenden Schulstandorte.

Stillgelegte und den Schulnetzen entnommene Schulgebäude erfahren keine weitere schulische Nutzung mehr. Sie werden seitens der Hansestadt Rostock einer Vermarktung, soweit dies nicht möglich ist, einem Abriss zugeführt.

 

 

 

Begründung

Auf der Basis des neuen Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar  2006 sowie der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern vom 04. Okt. 2005 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock mit ihren Beschlüssen 0030/06-BV vom 14. Juni  2006 sowie 1136/06-BV vom 31. Januar  2007 die „3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen sowie der beruflichen Schulen für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11“ beschlossen.

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  des Landes Mecklenburg-Vorpommern  hat den  fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock zwischenzeitlich genehmigt.


Die beschlossenen und genehmigten Schulentwicklungspläne der Hansestadt Rostock weisen jeweils im Punkt 2 den Auftrag aus:

 

„Die Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum bis 2010/11erhält den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung. Sie ist jährlich zu aktualisieren und kontinuierlich fortzuschreiben.“

 

Der vorliegende Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock sowie zur Umsetzung daraus abgeleiteter schulorganisatorischer Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08 enthält alle die Aussagen, die sich einerseits aus der weiteren Entwicklung des Schüleraufkommens ableiten, die andererseits damit folgerichtig aus den bislang bereits in Kraft getretenen neuen schulgesetzlichen Regelungen entstehen und die in ihrem Aussageinhalt Novellierungen gegenüber den bereits gültigen Schulentwicklungsplänen der Hansestadt Rostock enthalten.

 

 

 

 

 

Roland Methling


Anlage zur

Beschlussvorlage

 

 

Jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und daraus resultierende schulorganisatorische Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08

 

 

I.    Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock zum Schuljahresbeginn 2007/08

 

 

1.      Grundschule „Tychsenschule“, Semmelweisstr. 3a

 

Die Grundschule, „Tychsenschule“, Semmelweisstr. 3a,  wird zum Schuljahresende 2006/07 aufgehoben. Das bisherige Förderzentrum für Körperbehinderte „Paul-Friedrich-Scheel“, Semmelweisstr. 3 und die bisherige Grundschule, „Tychsenschule“, Semmelweisstr. 3a (Überführung der verbliebenen Klassenstufen 3 und 4) werden zum Schuljahresbeginn 2007/08 gemäß § 12 SchulG Mecklenburg-Vorpommern zu einem Schulzentrum (Förderzentrum mit Grundschule) mit jeweils eigenständigen Bildungsgängen zusammengeführt.

 

Begründung:

Die gegenwärtig gültige Fassung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock geht noch von einem dauerhaften und eigenständigen Erhalt einer selbstständigen Grundschule „Tychsenschule“, Semmelweisstr. 3a, aus. Die schulgesetzlich nun nicht mehr geltende, ehemals genehmigungsfähige Einzügigkeit von Grundschulen war Grund dafür.

 

Im Verlaufe der zurückliegenden Schuljahre hat sich, ausgehend von dem demographisch bedingten Schüleraufkommen schrittweise nachfolgend ausgewiesene Schulstruktur aufgebaut:

 

     Grundschule „Tychsenschule“, Semmelweisstraße 3 a

Schuljahr

Vorklasse

1.
Klasse

2.
Klasse

3.
Klasse

4.
Klasse

insgesamt

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

2000/01

 

 

13

1

17

1

23

1

51

2

104

5

2001/02

 

 

11

1

13

1

16

1

22

1

62

4

2002/03

 

 

18

1

11

1

14

1

17

1

60

4

2003/04

 

 

44

2

17

1

12

1

15

1

88

5

2004/05

 

 

22

1

45

2

17

1

12

1

96

5

2005/06

 

 

26

1

23

1

42

2

18

1

109

5

2006/07

 

 

 

 

24

1

20

1

42

2

86

4

 

 

 

 

Bis zum Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 war eine einzügige Grundschule uneingeschränkt bestandsfähig.  Das neue Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006 sieht gemäß § 45 Absatz 4, Punkt 2 folgende Mindestzügigkeiten und Schülermindestzahlen für die Bildung von Eingangsklassen vor:

 

„… für die Grundschule am Mehrfachstandort  mindestens Zweizügigkeit bei mindestens 40 Schülern.“

 

Diese Vorgaben konnten bereits zum Schuljahresbeginn 2006/07 nicht mehr  erreicht werden und zogen die Auflage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach sich, aufgrund der lediglich 15 seinerzeit vorliegenden Schüleranmeldungen die Neubildung einer Klassenstufe 1 zu untersagen. Zum Schuljahresbeginn 2007/08 liegen nach Abschluss des Schüleranmeldeverfahrens gegenwärtig 25 Schüleranmeldungen für eine neue Klassenstufe 1 vor. Damit werden die schulgesetzlichen Mindestvorgaben erneut nicht erreicht. Insofern kann auch zum Schuljahresbeginn 2007/08 keine Klassenbildung in der kommenden Klassenstufe 1 erfolgen.

 

Die Grundschule „Tychsenschule“ verfügte  demnach zum Schuljahresbeginn nur noch über je eine Klasse der Klassenstufe 3 und 4. Nach dem Schulgesetz  Mecklenburg-Vorpommern  § 45 Abs. 1 muss eine Grundschule mindestens 3 Jahrgangsstufen führen und ist vom Schulträger vor Beginn des Schuljahres aufzuheben, in dem sie diese Mindestzahl nicht mehr erreichen wird.

 

Demnach wird die Grundschule „Tychsenschule“, Semmelweisstr. 3a, zum Ende des Schuljahres 2006/07 als eigenständige Grundschule aufgehoben. Da andererseits im gesamten Ortsamtsbereich Südstadt und Biestow sowohl zum Schuljahresbeginn 2007/08 wie auch perspektivisch in den folgenden Schuljahren jeweils neue Schulanfänger für mindestens 3 Eingangsklassen der Klassenstufe 1 vorliegen werden und mit der Grundschule „Juri Gagarin“, Joseph-Herzfeld-Str. 19 im Ortsamtsbereich nur noch eine Grundschule mit maximaler Aufnahmekapazität von 2 Eingangsklassen bestände, muss die zwangsläufig zusätzlich benötigte Schüleraufnahmekapazität durch eine andere schulgesetzlich begründete Schulentwicklungsentscheidung gesichert werden. Im SchulG M-V ist die Bildung von Schulzentren schulgesetzlich zulässig.

 

Im § 12 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist dazu ausgewiesen:

„Befinden sich verschiedene allgemein bildende Schularten in demselben Gebäude oder benachbarten Gebäuden, so können sie vom Schulträger mit Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde zu einer Schule im Sinne dieses Gesetzes organisatorisch verbunden werden (Schulzentrum)…. Die Eigenständigkeit der jeweiligen Bildungsgänge ist zu gewährleisten.“

 

Insofern sollen das bisherige Förderzentrum „Paul-Friedrich-Scheel“, Semmelweisstr. 3, (Körperbehindertenschule der Hansestadt Rostock) und die bisherige Grundschule, „Tychsenschule“, Semmelweisstr. 3a, zum Schuljahresbeginn 2007/08 im Sinne des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern  § 12 zu einem Schulzentrum – Förderzentrum mit Grundschule – mit jeweils eigenständigen Bildungsgängen zusammengeführt werden.

 

Entsprechende Anträge und gleichlautende Beschlüsse liegen dazu sowohl von der Grundschule „Tychsenschule“, wie auch vom Förderzentrum für Körperbehinderte „Paul-Friedrich-Scheel“ und den jeweiligen Schulkonferenzen vor.

 

Die Interessenbekundung, auch der Eltern der künftigen Schüler/innen der kommenden Jahrsgangsstufe 1 des eigenständigen Grundschulbildungsganges liegt im Umfang von  21  Eltern schriftlich dokumentiert vor.

 

 

 

II.    Schulorganisatorische Maßnahmen zur Umsetzung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock in Vorbereitung des  Schuljahresbeginns  2007/08

 

 

1.   Aufhebung der Grundschule „Die Lachmöwe“, Walter-Butzek-Str. 22 und der Grund-  

      schule „Jürgen-Reichen-Schule“, Georg-Adolf-Demmler-Str. 12 und Zusammen-

      führung zur Grundschule Dierkow, W.-Butzek-Str.  23

 

Die Zusammenführung der Grundschule „Die Lachmöwe“, W.-Butzek-Str. 22, und der Grundschule, „Jürgen-Reichen-Schule“, Georg-Adolf-Demmler-Str. 12, ist bereits Bestandteil der seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigten Beschlüsse der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock sowohl zum seinerzeitigen Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock (0226/02-BV vom 3. Juli 2002) wie auch aktualisierend dem Beschluss zur „3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ (0030/06-BV vom 14. Juni 2006).

 

Damit werden die Grundschule „Die Lachmöwe“, W.-Butzek-Str. 22, und die Grundschule „Jürgen-Reichen-Schule“, Georg-Adolf-Demmler-Str. 12, nach Ablauf des Schuljahres 2006/07 aufgehoben.

 

Zum Schuljahresbeginn 2007/08 wird im Ergebnis der Zusammenführung der beiden vormals eigenständigen Grundschulen am Schulstandort, W.-Butzek-Str. 23, eine neue gemeinsame Grundschule Dierkow eröffnet.

 

Entsprechend dieser Festlegung erfolgt zum Schuljahresbeginn 2007/08 der Freizug der bisherigen Schulstandorte der Grundschule „Die Lachmöwe“, W.-Butzek-Str. 22, und der Grundschule „Jürgen-Reichen-Schule“, Georg-Adolf-Demmler-Str. 12.

 

Die Schulgebäude werden dem Schulgebäudenetz entnommen. Das Schulgebäude des ehemaligen Ernst-Barlach-Gymnasiums, W.-Butzek-Str. 23, wird nach entsprechender Umgestaltung zum dauerhaften Schulstandort der einzigen im Ortsteil Dierkow verbleibenden Grundschule.

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  Aufhebung der Grundschule „Astrid Lindgren“, M.-Luther-King-Allee 1,  und der Pablo-

     Picasso-Grundschule, P.-Picasso-Str. 44 und  Zusammenführung zur Grundschule

    Toitenwinkel, P-Picasso-Str. 44

 

 

Die Aufhebung und Zusammenführung  der Grundschule „Astrid Lindgren“, M.-Luther-King-Allee 1, und der Pablo-Picasso-Grundschule, P.-Picasso-Str.44, sind bereits Bestandteil des seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigten Beschlusses zur „3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung  der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ (0030/06 – BV vom 14. Juni 2006).

 

Damit werden die Grundschule „Astrid Lindgren“, M.-Luther-King-Allee 1, und die P.-Picasso-Grundschule, P.-Picasso-Str. 44, nach Ablauf des Schuljahres 2006/07 aufgehoben.

 

Zum Schuljahresbeginn 2007/08 wird im Ergebnis der Zusammenführung beider Grundschulen am Schulstandort, P.-Picasso-Str. 44, eine neue gemeinsame Grundschule Toitenwinkel eröffnet. Davon ausgehend erfolgt zum Schuljahresbeginn 2007/08 der Freizug des bisherigen Schulstandortes der Grundschule „Astrid Lindgren“, M.-Luther-King-Allee 1. Das Schulgebäude wird dem Schulgebäudenetz entnommen.

 

 

3.   Ernst-Barlach-Gymnasium, W.-Butzek-Str. 23

 

           

Das Ernst-Barlach-Gymnasium, W.-Butzek-Str. 23, hat ausschließlich aufgrund des rückläufigen Schüleraufkommens im Ortsamtsbereich bereits seit Schuljahresbeginn 2002/03 keine neuen Eingangsklassen der Klassenstufe 5 mehr bilden können.

 

Der bereits langfristig vorbereitete und schuljährlich begonnene Zusammenschluss mit dem gleichermaßen in Dierkow bestehenden Käthe-Kollwitz-Gymnasium, H.-Tessenow-Str. 47, ist bereits mit vorangegangenen Schulentwicklungsplänen beschlossen und genehmigt.

 

Zum Schuljahresbeginn 2007/08 wechseln die dann abschließend verbliebenen Klassen und Kurse der Klassenstufen 12 und 13 des Ernst-Barlach-Gymnasiums, W.-Butzek-Str. 23, an den Schulstandort des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums, Heinrich-Tessenow-Str. 47.

 

Damit wird das Ernst-Barlach-Gymnasium, W.-Butzek-Str. 23, nach Ablauf des Schuljahres 2006/07, wie mit vorangegangenen Planungsdokumenten beschlossen, planmäßig aufgehoben.

 

Das bisherige Schulgebäude des Ernst-Barlach-Gymnasiums in der W.-Butzek-Str. 23 wird zum Schuljahresbeginn 2007/08 der neu gegründeten Grundschule Dierkow zur Verfügung gestellt.

 

 

 

4.   Schule zur individuellen Lebensbewältigung, „Schule am Kringelgraben“, K.-  Tuchols-

      ky-Str. 16a

 

 

Die Schule zur individuellen Lebensbewältigung „Schule am Kringelgraben“, K.-Tucholsky-Str. 16a, befindet sich bereits seit 1997/98 in einem langjährigen Prozess einer vorbereiteten Aufhebung. Beginnend ab dem Schuljahr 1997/98 wurden, langjährig geplant,  keine Neuaufnahmen von Schülern/Schülerinnen an dieser Schule realisiert.

 

Diese Entwicklungsaussage ist bereits Bestandteil der seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigten Beschlüsse der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zum Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock (0226/02 – BV vom 3. Juli 2002) sowie aktualisierend des Beschlusses  zur „3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung  der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ (0030/06 – BV vom 14. Juni 2006).

 

Zum Schuljahresende 2006/07 wird nunmehr der Schulstandort der bisherigen Schule zur individuellen Lebensbewältigung, K-Tucholsky-Str. 16a, abschließend aufgehoben. Gleichzeitig wechseln die dann noch verbliebenen Schüler/innen  an die darauf vorbereitete Schule zur individuellen Lebensbewältigung, Helsinkier Str. 20.

 

Das Schulgebäude, K.-Tucholsky-Str. 16a wird zum Schuljahresbeginn 2007/08 frei gezogen, dem Schulgebäudenetz entnommen und für andere Verwendungszwecke zur Verfügung gestellt.

 

 

 

5.   Regionale Schule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63c

 

 

Die Regionale Schule, St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63c, befindet sich bereits seit Schuljahresbeginn 2002/03, ausschließlich demographisch bedingt,  in einem langjährigen, jahrgangsweisen Prozess der schrittweisen  Aufhebung.

 

Ausschließlich unzureichende Schüleranzahlen waren die Ursache dafür. Insofern sehen die Beschlüsse zur fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock und der zugehörige Genehmigungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 2. Juni 2004 bereits die Verfügung und Genehmigung zum jahrgangsweisen Auslaufen der Regionalen Schule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63c, vor.

 

Angesichts der mehrfach zuvor erfolgten Fusionsschritte sowie der bevorstehenden Schulabschlussprüfungen der nunmehr letztlich verbliebenen Klassenstufe 10 erfolgt die abschließende Aufhebung der Regionalen Schule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63c, nach Ablauf des Schuljahres 2006/07.

 

Das gesamte Schulgebäude, St.-Georg-Str. 63c, wird ab Schuljahresbeginn 2007/08 dem dringenden Erweiterungsbedarf der langjährig gewachsenen, bereits im Gebäude befindlichen St.-Georg-Grundschule zur Verfügung stehen.

6.  Schulgebäudebereitstellung für die kommunal getragene Jenaplanschule

    „Peter-Petersen“

 

Die kommunal getragene Jenaplanschule „Peter-Petersen“ wurde ursprünglich als Grundschule gegründet. Von allumfassenden Elternwünschen und der speziellen Jenaplan-Pädagogik  ausgehend, erhielt sie in den zurückliegenden Schuljahren mit Genehmigungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Ausnahmestatus einer Grundschule mit Orientierungsstufe.

 

Das bestehende dringende Antragsbegehren der jetzigen Grundschule mit Orientierungsstufe Jenaplanschule auf nunmehr nachfolgenden Ausbau auch eines weiterführenden Schulteiles in den Klassenstufen 7 bis zunächst 10 ist bereits Bestandteil der zwischenzeitlich seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigten „3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen sowie der beruflichen Schulen für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11.“

 

Grundsätzlich stimmt dieser Genehmigungsbescheid vom 22. Dezember 2006 dem weiteren Ausbau eines solchen weiterführenden Schulangebotes zu. Dies erfolgt allerdings unter dem Vorbehalt und der Auflage einer zuvor zu erreichenden schulgesetzlich festgeschriebenen Schülermindestanzahl beim Übergang in die Klassenstufe 7.

 

Unter den Schulraumbedingungen des gegenwärtig gemeinsam mit der Grundschule am Margaretenplatz genutzten Schulgebäudes, Barnstorfer Weg 21a, ist dies jedoch aufgrund des dafür unzureichenden Schulraumumfanges  unmöglich.

 

Dementsprechend sieht die beschlossene und genehmigte „3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen  für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11“ bereits vor, der Jenaplanschule „Peter-Petersen“ zum Schuljahresbeginn 2008/09 ein eigenes und ausreichend großes Schulgebäude zur Verfügung zu stellen. Alternativ stehen dafür die bislang noch von anderen Schulen genutzten Schulgebäude Lindenstr. 3a  und E.-Schlesinger-Str. 37a zur Entscheidung.

 

Zur Sicherung der langfristigen, planmäßigen Vorbereitung des betreffenden Schulgebäudes für die Aufnahme der Jenaplanschule muss diese Entscheidung nunmehr zum Schuljahresbeginn 2007/08 getroffen werden.

 

Die Jenaplanschule, „Peter-Petersen“, favorisiert nach örtlicher Prüfung uneingeschränkt das Schulgebäude Lindenstr. 3a. Schulplanerische, schulstrukturelle oder schulökonomische Gründe gegen eine solche Entscheidung bestehen nicht. Insofern wird der Jenaplanschule  „Peter-Petersen“ nach zwischenzeitlichem Auszug des nur noch befristet nutzenden Innerstädtischen Gymnasiums das Schulgebäude Lindenstraße 3a zum Schuljahresbeginn 2008/09 zur Verfügung gestellt. Das Innerstädtische Gymnasium wechselt zuvor in das gegenwärtig in Sanierung befindliche Schulgebäude, Goetheplatz 5/6.

 

Das Schulgebäude, Barnstorfer Weg 21a, wird nachfolgend nur noch von der Grundschule am Margaretenplatz genutzt und sichert insofern den dringenden zusätzlichen Erweiterungsbedarf dieser Grundschule aufgrund der standortbezogen stetig  wachsenden Grundschüleranzahlen.

III.   Prognose der voraussichtlichen Möglichkeiten zur Klassenbildung in den Schuleingangsklassen der Klassenstufen  1 und 5 zum   Schuljahresbeginn  2007/08

 

 

1.  Die zum Schuljahresbeginn 2007/08  möglichen Gesamtanzahlen bildungsfähiger   

Schulklassen der Klassenstufen 1 und 5 regeln sich gemäß der jährlichen „Verordnung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen“ auf der Basis der insgesamt in der Altersjahrgangsstufe vorhandenen Schüleranzahlen. Für die beiden Eingangsklassenstufen 1 und 5 sind gemäß dem Arbeitsstand – Januar 2007 – voraussichtlich nachfolgend nachrichtlich benannte Klassenzahlen zu erwarten:

 

 

1.1 Klassenstufe 1

 

Die gegenwärtig in der Hansestadt Rostock vorhandenen und aus dem Umland zur Aufnahme an Grundschulen der Hansestadt Rostock beantragten  1475 Schüler/innen verteilen sich auf 1291 Schüleranmeldungen an kommunal getragenen Grundschulen und auf 184 Schüleranmeldungen an frei getragenen Grundschulen. Die 1291 Schüleranmeldungen an kommunal getragenen Grundschulen lassen auch bei noch laufenden Schultauglichkeitsuntersuchungen und noch möglichen Wanderungsbewegungen eine Gesamtanzahl von 54 neuen Klassen der Klassenstufe 1 an kommunalen Grundschulen erwarten. Die Verteilung dieser Grundschulklassen führt nach geltendem Schulrecht nachfolgend  zur Neueröffnung der Eingangsklassenstufe 1 an den bestehenden Grundschulstandorten der Hansestadt Rostock. Lediglich im Ortsamtsbereich Reutershagen wird aufgrund der Zunahme der Klassenanzahlen an der Grundschule  „Türmchenschule“ und des bereits jetzt ausgeschöpften Schulraumvolumens dieser Schule wie in der 3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11“ ausgewiesen, ein ausgelagerter Grundschulteil am Standort  der Mathias-Thesen-Str. 17 neu errichtet.

 

 

1.2 Klassenstufe 5

 

Die gegenwärtig in der Hansestadt Rostock vorhandenen Schüler/innen der Klassenstufe 4 sowie der noch zu erwartende Zugang aus anderen Schulträgerbereichen lassen eine Gesamtanzahl von 32 neuen Klassen der Klassenstufe 5 an kommunal getragenen weiterführenden Schulen erwarten.  Entsprechend dem vorjährigen Elternwahlverhalten  ist dabei eine Verteilung auf die einzelnen weiterführenden Schularten kommunal getragener Schuler  wie folgt zu erwarten:

 

·        an Regionalen Schulen                                                12 Klassen

·        an Gesamtschulen                                                        17 Klassen

·        am Gymnasium mit Hochbegabtenförderung

Reutershagen                                                                  2 Klassen (Hochbegabte)

·        an der Grundschule mit Orientierungsstufe                  1 Klasse

           („Jenaplanschule“)

 

Daraus ergibt sich für die Neubildung von Klassen der Eingangsklassenstufe 5 an kommunal getragenen weiterführenden Schulen nachfolgend aufgeführte voraussichtlich mögliche  Verteilung für den Schuljahresbeginn 2007/08.

 

Regionale Schulen

Straße

voraussichtliche Klassenanzahl

„Nordlicht-Schule“

Ratzeburger Str. 9

2

„Störtebeker-Schule“

Taklerring 43

2

„Ehm-Welk-Schule“

Thomas-Morus-Str. 3

3

„H.-Schütz-Schule“

Heinrich-Schütz-Str. 10a

3

„Otto-Lilienthal-Schule“

Bertha-von-Suttner-Ring 1a

2

 

Gesamt:

12

 

 

 

Gesamtschulen

Straße

voraussichtliche Klassenanzahl

IGS "Hundertwasser-Gesamtschule“

Sternberger Str. 10

3

IGS Krusenstern-Gesamtschule

St.-Jantzen-Ring 6

2

IGS Borwinschule

Am Kabutzenhof 8

4

IGS „Baltic-Schule“

P.-Picasso-Str. 43

3

Kooperative Gesamtschule

Mendelejewstr. 12a

5

 

Gesamt:

17

 

 

 

Grundschulen mit Orientierungsstufe

 

Straße

voraussichtliche Klassenanzahl

Jenaplanschule „Peter Petersen“

Barnstorfer Weg 21a

1

 

Gesamt:

1

 

 

 

Gymnasien mit speziellen Förderangeboten (Sport, Musik, Hochbegabte)

Straße

voraussichtliche Klassenanzahl

Gymnasium Reutershagen

Bonhoefferstraße 16

2

 

                      Gesamt:

2

 

 

Soweit solche Klassenstrukturen mit den tatsächlichen Wünschen von Eltern und Schülern kompatibel gestaltbar wird, wären alle betroffenen Eingangsstufen der weiterführenden Schulen schulrechtlich genehmigungsfähig. Die schulgesetzlichen und schulorganisatorischen Bedingungen an den weiterführenden kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock wären gleichfalls langfristig darauf vorbereitet.

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.02.2007 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

Erweitern

22.02.2007 - Finanzausschuss

Erweitern

14.03.2007 - Bürgerschaft