Ergänzung Beschlussvorlage - 0082/07-EV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 13.

Erg. zur Beschlussvorlage

0973/06-BV

Nummer

 

 

 

0082/07-EV

 

Absender

Datum

Ortsbeirat Hansaviertel

Goerdelerstraße 53

18069 Rostock

29.1.2007

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Satzung für Ortsbeiräte der Hansestadt Rostock (Ortsbeiratssatzung)

 

Liesel Eschenburg

 

Beschlussvorschlag

Ortsbeiratssatzung § 4 (1) 2. Satz und § 4(5):

 

Statt: “ Hierzu hat er das Recht, Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung mit

Zustimmung der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters oder Sachverständige zu

hören…“

neu: „Hierzu hat er das Recht, Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung über die

Leiterinnen oder  Leiter des zuständigen Ortsamtes zu hören“.

§ 4 (5):

 Der Ortsbeirat hat das Recht, Vertreterinnen und Vertreter über die Leiterinnen und Leiter

 des zuständigen Ortsamtes zu wichtigen Angelegenheiten des Ortsbeiratsbereiches zu hören.

 

 

Begründung

 

Es kann nicht Aufgabe des Oberbürgermeisters sein, den Diskussionsbedarf des Ortsbeirates mit Vertretern der Stadtverwaltung oder Sachverständigen zu regulieren.

 

 

 

 

 

Dr. W. Panter

OBR- Vorsitzender Hansaviertel

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