Antrag - 0008/07-A

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0008/07-A

 

Antrag

Datum

 

08.01.2007

Absender

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund)

 Neuer Markt   1

 18055 Rostock

09.01.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Rücknahme der Klage der Stadt vor dem Amtsgericht in Sachen Räumung des Warnowschiffes

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Klage mit Datum 06.12.2006 auf Räumung des Warnowschiffes umgehend zurückzunehmen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Einsparung der Anwalts- und Gerichtskosten

 

Begründung

 

Mehrfach hat die Bürgerschaft der Übergabe des Warnowschiffes an den Verein Hütte e.V. zugestimmt. Dagegen ist der Oberbürgermeister in Widerspruch gegangen. Die Angelegenheit liegt nun bei Innenministerium zur Entscheidung.

 

In ihrer Sitzung vom 06.12.2006 beschloss die Bürgerschaft Bestandsschutz für das Warnowschiff bis zur Klärung des Widerspruchs des Oberbürgermeisters beim Innenministerium. Es sollte alles unterlassen werden, was den Verbleib des Warnowschiffes an seinem Standort und den Weiterbetrieb gefährdet, bis zu einem gültigen Entscheid.

Das Innenministerium hat noch nicht entschieden, insofern greift die Klage der Stadt auf die Entscheidung vor. Auf dem Schiff befinden sich die Vereine Jugendschiff e.V. und Hütte e.V., wobei letzterer Mieterin bei ersterem ist, aber den Zuschlag für das Schiff durch die Bürgerschaft erhalten hat. Beide Vereine haben sich hinsichtlich einer gemeinsamen Zukunft auf dem Schiff geeinigt.

 

Sollte der Zuschlag an Hütte e.V. durch das Innenministerium bestätigt werden, so liefe die Räumung ins Leere. Sollte der Zuschlag verwehrt werden, so ist eine Klage ebenfalls nicht erforderlich, da dann beide Vereine das Schiff freiwillig räumen, sie warten lediglich auf die rechtsgültige Entscheidung zum Verkaufszuschlag.

Die Klage der Stadt auf Herausgabe des Schiffes stellt insofern ein mutwilliges Prozessieren dar, das der Stadt unnötige Kosten verursacht, die umgehend zu vermeiden sind.

 

Hinzu kommt, dass der Oberbürgermeister die Bürgerschaft am 06.12.06 nicht (!) darüber informiert hat, dass er am selben Tag bereits Klage eingereicht hatte. Ebenso unverständlich ist, dass der OB nun Anspruch auf die Mieteinnahmen des Warnowschiffes erhebt und damit den Verein letztlich in seiner Existenz gefährdet.

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

31.01.2007 - Bürgerschaft