Ergänzung Beschlussvorlage - 0180/07-EV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 2.

Erg. zur Beschlussvorlage

0015/07-BV

Nummer

 

 

 

0180/07-EV

 

Absender

Datum

Michael Hollmann (für Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof),

Jawaharlal-Nehru-Straße 33

18147 Rostock

19.02.2007

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Rostock

 

 

Liesel Eschenburg

 

Beschlussvorschlag

Punkt 2 wird wie folgt geändert:

Der Entwurf der 1. Ergänzung bezogen auf die Ergänzungsfläche 1 (Anlage 1) und der Begründung dazu (Anlage 2) werden geändert.

Die Darstellung der Ackerflächen (grün) im Bereich Krummendorf wird als Baufläche (rot)   

gekennzeichnet. Dabei sind in der Begründung folgende Prämissen zu berücksichtigen.

Im Textteil zur Ergänzungsfläche ist der Punkt 3.1. entsprechend zu ersetzen.

  

 

 

Begründung

Die in der Beschlussvorlage ausgewiesene Fläche für Landwirtschaft entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Es gibt in diesem Bereich eine Wohnbebauung von einigem Gewicht. Die Bürgerschaft hat einem gleich lautenden Antrag des OBR zum F‑Plan Nr. 0024/04‑EV bereits am 31.03.2004 zugestimmt. Die Voraussetzung für einen Lückenschluss an den vorhandenen vollständig erschlossenen Straßen ist eine Ausweisung als Wohnbau‑ oder Mischgebietsfläche im F‑Plan. Eine Außenbereichssatzung ermöglicht  lt. Bauministerium nur in sehr eingeschränktem Maße  einen Lückenschluss, schafft aber kein Baurecht.

Im nördlichen Teil der Ortslage Krummendorf, in dem die gleichen Voraussetzungen ( Bebauung mit großen räumlichen Abständen) bestanden, ist für ein Mischgebiet durch eine Innenbereichssatzung Baurecht geschaffen worden.  Durch eine Entwicklungssatzung  würde der berechtigten Forderung der Bürger im westlichen und südlichen Teil Krummendorfs Rechnung getragen.

Ein Konfliktpotential zu der Entwicklung des Hafens sieht der OBR nicht. Die gesamte Ortslage einschließlich der vorhandenen 39 Wohngebäude im Außenbereich müssen zwangsläufig bei jeder Planung im Hafen berücksichtigt werden. Aus einem schalltechnischen Gutachten der Deutschen Immobilien AG geht hervor, dass bei Verdoppelung der Hafenumschlagsleistung im RoRo‑Umschlag und bei vollem nächtlichen Betrieb ein gesundes Wohnen in dem Bereich möglich ist. s. Abwägung der Anregungen zum F‑Plan  (Bürger Nr. 45)

Der OBR  beantragt die vorhandene Bebauung als Mischgebiet zu kennzeichnen, um Baurecht für eine Lückenbebauung im Sinne der Leitlinien zur Stadtentwicklung Kapitel D, Abs.13, S. 56 

( "moderate Verdichtung der vorhandenen Bebauung")  zu ermöglichen. Die städtebauliche Struktur wird dadurch nicht beeinträchtigt, da keine große Flächenversiegelung oder Eingriffe in die Naturräume erfolgen soll.

 

Michael Hollmann

Vorsitzender

 

 

Anlage:

Punkt 3.1. Textänderung

 

 

Im Textteil  ist der Pkt. 3.1  wie folgt zu ersetzen:

 

 3.1 Ergänzungsfläche 1

 

Der Bestand im westlichen und südlichen Teil Krummendorfs ist als Wohnbaufläche auszuweisen, um eine Entwicklung dieses Bereiches durch eine Entwicklungssatzung zu ermöglichen. BauGB § 35 (6) Eine Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft schließt eine andere Nutzungsmöglichkeit gezielt aus.

Die Entwicklungsprämissen des Raumes wurden bereits in den Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock formuliert. Danach soll sich Rostock zu einer florierenden Universitäts- und Hafenstadt entwickeln. Gleichzeitig wird eine Entwicklung der Stadtdörfer ( moderate Verdichtung der vorhandenen Bebauung) Kapitel D, Abs.13, S. 56 vorgegeben.

Das Planungsziel (Entwicklung des Hafens) wird durch eine Entwicklungssatzung nicht behindert. Die Tunneltrasse und die angrenzenden Oldendorfer Tannen  bilden eine natürliche Grenze der Hafenfläche. Eine südliche Erweiterung des Hafens ist nicht geplant. Der Hafenentwicklungsplan belegt, dass es keinen Flächenbedarf in Richtung Krummendorf gibt. Die Entfernung des westlichen und südlichen  Baubestandes Krummendorfs zum Hafen beträgt zwischen 600 und 1000 Meter, während der nördliche Teil Krummendorfs (Mischgebiet im Innenbereich) eine Entfernung von 200 bis 300 Metern aufweist und ebenfalls den Schutzstatus des Hafens nicht gefährdet.

Ein Konfliktpotential zu der Entwicklung des Hafens wird nicht gesehen. Die gesamte Ortslage einschließlich der vorhandenen 39 Wohngebäude im Außenbereich müssen zwangsläufig bei jeder Planung im Hafen berücksichtigt werden. Aus einem schalltechnischen Gutachten der Deutschen Immobilien AG geht hervor, dass bei Verdoppelung der Hafenumschlagsleistung im RoRo-Umschlag und bei vollem nächtlichen Betrieb ein gesundes Wohnen in dem Bereich möglich ist. s. Abwägung der Anregungen zum F-Plan  (Bürger Nr. 45)

Im Stadtgefüge nimmt der gesamte Bereich Krummendorf einen wichtigen Platz der Freiraumsicherung ein. Er ist im Landschaftsplan Teil eines Vorsorgeraumes für die Entwicklung von Natur und Landschaft. Aus diesem Grund soll es keine massive Bebauung in diesem Bereich geben Die dörfliche Struktur soll erhalten bleiben.  Die vorhandene Infrastruktur soll genutzt werden, um vorhandene Baulücken an den Straßen mit Hilfe einer Entwicklungssatzung zu schließen. Dazu ist eine Ausweisung des Bestandes im Flächennutzungsplan unumgänglich. 

Die Ackerflächen des Außenbereiches von Krummendorf werden durch die Wohnbauflächen nicht berührt.

Der nördliche Teil Krummendorfs ist als Mischgebiet ausgewiesen. Durch eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist dort eine Entwicklung möglich, obwohl die bauliche Struktur identisch ist mit dem westlichen und südlichen Ortsteil Krummendorfs. ( Zu den 26 Häusern wurden auf den freien Lücken  15 Neubauten errichtet)

Eine Gleichbehandlung der Bürger erfordert die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten im westlichen und südlichen Bereich des Dorfes. Das ist mit einer Außenbereichssatzung baurechtlich nicht möglich, weil sie kein Baurecht herstellt. Sie lässt  nur in sehr eingeschränktem Maß einen Lückenschluss zu.

Im bebauten Außenbereich gibt es eine Wohnbebauung von einigem Gewicht. Teilweise handelt es sich um im Zusammenhang bebaute Häuserreihen mit bis zu 12 Einfamilienhäusern.  Bäuerliche Betriebe sind nicht vorhanden, wohl aber einige Gewerbebetriebe.

Am 31.03.2004 hat die Bürgerschaft einem Antrag des OBR zur 1. Ergänzung des  F-Plans mit folgendem Wortlaut zugestimmt:

„In den Flächennutzungsplan Ortsteil Krummendorf sind zusammenhängende Wohnungsstandorte „Warnowrande,“ „Oldendorfer Straße“, Up’n Warnowsand“ und Oldendorfer Tannen“ als Wohnbauflächen auszuweisen, um die Voraussetzung für eine ergänzende Lückenbebauung entsprechend einer aufzustellenden Satzung nicht zu behindern.“

 

Damit  sollte für die Grundstückseigentümer Klarheit zur baulichen und sonstigen Nutzung ihrer Grundstücke geschaffen werden. Das Gebot der gerechten Abwägung muss als Grundsatz gelten. Die  Bürger haben  ein Recht auf wirtschaftlicher Verwertung ihres Eigentums.

 

Die städtebauliche Struktur wird durch eine Entwicklung des Ortsteils nicht beeinträchtigt, da keine große Flächenversiegelung oder Eingriffe in die Naturräume erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.03.2007 - Bau- und Planungsausschuss

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08.03.2007 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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14.03.2007 - Bürgerschaft