Antrag - 1222/06-A

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

1222/06-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Prof. Dr. Norbert Ulfig (FDP-Fraktion)

Neuer Markt  1

 18055 Rostock

7.12.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

gez. i.V. Dr. Bacher

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

19.12.2006 17:00

 

Gegenstand

 

Ersatz der pauschalen Verwertungsgebühr durch nutzungsabhängige Gebühren diverser Entsorgungsleistungen in der Abfallgebührensatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. ein Konzept für eine Neufassung der Abfallgebührensatzung der Hansestadt Rostock als Beschlussvorlage der Bürgerschaft vorzulegen, bei der die pauschal erhobene Verwertungsgebühr durch einzelne nutzungsabhängige Gebühren für die Entsorgungsleistungen von Sperrmüll, von Bioabfällen, von Garten- und Parkabfällen, von Altgeräten, von Problemabfällen sowie von Papier und Pappe ersetzt wird. Dabei können die Gebühren der einzelnen Entsorgungsleistungen noch weiter ausdifferenziert werden.

2. Neufassungen von weiteren Satzungen (wie z.B. Abfallsatzung der Hansestadt Rostock) der Bürgerschaft als Beschlussvorlage vorzulegen, sobald die Änderungen aus Punkt 1. dies sinngemäß so erfordern.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Auch mit der am 08.11.2006 beschlossenen Abfallgebührensatzung beharrt die Hansestadt weiterhin auf dem pauschalen System der Verwertungsgebühr, bei der jeder Einwohner direkt oder indirekt zur Zahlung einer Gebühr verpflichtet ist, ganz unabhängig davon, in welchem Umfang oder ob überhaupt die speziellen Entsorgungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Das Ersetzen dieser Verwertungsgebühr durch differenzierte und nutzungsabhängige Gebühren führt dagegen zu einer größeren persönlichen Verantwortung bei der Abfallvermeidung. So kann sich der Gebührenschuldner im Vorfeld überlegen, ob beispielsweise Altgeräte oder Möbel wirklich entsorgt werden müssen oder man sie nicht stattdessen alternativ verschenkt oder verkauft. Die pauschale Verwertungsgebühr unterstützt den Anreiz zu einer alternativen Verwertung in keinster Weise.

Wie auch bei anderen pauschalen Gebührenregelungen zu beobachten ist, gibt es die Motivation, individuell möglichst viel Leistung für die eingezahlte Pauschale zu erhalten, ganz gleich ob dies immer wirtschaftlich sinnvoll bzw. zumindest noch weiter optimierbar ist. Das Ersetzen der Verwertungsgebühr beugt diesem Phänomen vor und stellt zudem sicher dass jeder von sich aus sparsamer mit den Entsorgungs- bzw. auch den Logistikleistungen umgeht. Generell sind leistungsabhängige Gebührenmodelle aber auch eine Frage der Gerechtigkeit, da nicht alle Bürger die gleichen Leistungen nutzen und somit nicht für andere mitbezahlen wollen.

 

 

 

 

Prof. Dr. Norbert Ulfig

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Beschlüsse

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19.12.2006 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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22.02.2007 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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08.03.2007 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

14.03.2007 - Bürgerschaft