Antrag - 1222/06-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatz der pauschalen Verwertungsgebühr durch nutzungsabhängige Gebühren diverser Entsorgungsleistungen in der Abfallgebührensatzung der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2007
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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19.12.2006
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22.02.2007
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08.03.2007
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Erledigt
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Bürgerschaft
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14.03.2007
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Datum |
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Prof. Dr. Norbert Ulfig (FDP-Fraktion) Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Präsidentin |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
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Gegenstand |
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Ersatz
der pauschalen Verwertungsgebühr durch nutzungsabhängige Gebühren diverser
Entsorgungsleistungen in der Abfallgebührensatzung der Hansestadt Rostock |
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Auch mit der am 08.11.2006
beschlossenen Abfallgebührensatzung beharrt die Hansestadt weiterhin auf dem
pauschalen System der Verwertungsgebühr, bei der jeder Einwohner direkt oder
indirekt zur Zahlung einer Gebühr verpflichtet ist, ganz unabhängig davon, in
welchem Umfang oder ob überhaupt die speziellen Entsorgungsleistungen in
Anspruch genommen werden.
Das Ersetzen dieser
Verwertungsgebühr durch differenzierte und nutzungsabhängige Gebühren führt
dagegen zu einer größeren persönlichen Verantwortung bei der Abfallvermeidung.
So kann sich der Gebührenschuldner im Vorfeld überlegen, ob beispielsweise
Altgeräte oder Möbel wirklich entsorgt werden müssen oder man sie nicht
stattdessen alternativ verschenkt oder verkauft. Die pauschale
Verwertungsgebühr unterstützt den Anreiz zu einer alternativen Verwertung in
keinster Weise.
Wie auch bei anderen
pauschalen Gebührenregelungen zu beobachten ist, gibt es die Motivation,
individuell möglichst viel Leistung für die eingezahlte Pauschale zu erhalten,
ganz gleich ob dies immer wirtschaftlich sinnvoll bzw. zumindest noch weiter
optimierbar ist. Das Ersetzen der Verwertungsgebühr beugt diesem Phänomen vor und
stellt zudem sicher dass jeder von sich aus sparsamer mit den Entsorgungs- bzw.
auch den Logistikleistungen umgeht. Generell sind leistungsabhängige
Gebührenmodelle aber auch eine Frage der Gerechtigkeit, da nicht alle Bürger
die gleichen Leistungen nutzen und somit nicht für andere mitbezahlen wollen.
Prof. Dr. Norbert Ulfig