Beschlussvorlage - 1205/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1205/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.23,06,60,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

11.12.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11)

Bau- und Planungsausschuss

10.01.2007 19:00

09.01.2007 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Teilfläche der ehemaligen Neptunwerft

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Beschluss über den Flächennutzungsplan Nr. 1193/05 vom 01.03.2006

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1.   Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine Anregungen von Bürgern und keine in die Abwägung einzustellenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgebracht worden.

2.   Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes. (Anlage 1)

3.   Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 2)

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich eine Gewerbegebietsfläche dar (GE 10.2). Auch der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ setzt als zulässige Nutzungsart ein Gewerbegebiet fest.

 

Durch die Hamburg-Rostocker-Investitionsgesellschaft mbH & Co. KG (HRI) als Eigentümerin von Flächen im B-Plan-Gebiet wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Der Antrag betrifft die Änderung von Gewerbegebietsflächen im Bereich der großen ehemaligen Schiffbauhalle in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel sowie die Zulässigkeit von Tankstellen im Bereich des ehemaligen Klubhauses der Neptunwerft. Das Planverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wurde durch die Annahme des Antrages eingeleitet. Es war erforderlich, da es sich um eine Nutzungsänderung handelt, die die Grundzüge der Planung berührt. Im Parallelverfahren wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen. Damit ist eine inhaltliche Abstimmung beider Planungen gegeben. Für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist nur die Nutzungsänderung von Gewerbegebiet in Sondergebiet Handel relevant. Weitere im B-Plan vorgesehene Änderungen können aus dem F-Plan entwickelt werden.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes fand vom 09.10.2006 bis zum 10.11.2006 statt. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurden die Planunterlagen zur Stellungnahme übergeben. Weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden sind abwägungsrelevante Anregungen zur Planung gegeben worden.

 

Die vorliegende 1. Änderung des Flächennutzungsplans soll beschlossen werden.

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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09.01.2007 - Bau- und Planungsausschuss

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10.01.2007 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)

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31.01.2007 - Bürgerschaft