Beschlussvorlage - 1205/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Teilfläche der ehemaligen Neptunwerft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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09.01.2007
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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10.01.2007
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Erledigt
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Bürgerschaft
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31.01.2007
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat
Kröpeliner Tor-Vorstadt (11) Bau- und Planungsausschuss |
09.01.2007 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
||
Beschluss
über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilfläche der ehemaligen Neptunwerft |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde
Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Beschluss über den Flächennutzungsplan
Nr. 1193/05 vom 01.03.2006 |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Der
rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich eine
Gewerbegebietsfläche dar (GE 10.2). Auch der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.
10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ setzt als zulässige Nutzungsart
ein Gewerbegebiet fest.
Durch die
Hamburg-Rostocker-Investitionsgesellschaft mbH & Co. KG (HRI) als
Eigentümerin von Flächen im B-Plan-Gebiet wurde ein Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes gestellt. Der Antrag betrifft die Änderung von
Gewerbegebietsflächen im Bereich der großen ehemaligen Schiffbauhalle in ein
Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel sowie die Zulässigkeit von
Tankstellen im Bereich des ehemaligen Klubhauses der Neptunwerft. Das
Planverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wurde durch die Annahme des
Antrages eingeleitet. Es war erforderlich, da es sich um eine Nutzungsänderung
handelt, die die Grundzüge der Planung berührt. Im Parallelverfahren wird die
1. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen. Damit ist eine inhaltliche
Abstimmung beider Planungen gegeben. Für die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist nur die Nutzungsänderung von Gewerbegebiet in
Sondergebiet Handel relevant. Weitere im B-Plan vorgesehene Änderungen können
aus dem F-Plan entwickelt werden.
Die öffentliche
Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes fand vom
09.10.2006 bis zum 10.11.2006 statt. Den Behörden und Trägern öffentlicher
Belange sowie den Nachbargemeinden wurden die Planunterlagen zur Stellungnahme
übergeben. Weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden sind abwägungsrelevante
Anregungen zur Planung gegeben worden.
Die vorliegende
1. Änderung des Flächennutzungsplans soll beschlossen werden.
Roland Methling