Beschlussvorlage - 1143/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1143/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.2304,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

3 10 BauGB

24.01.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

14.03.2007 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Evershagen (6)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

13.02.2007 18:00

 

20.02.2007 17:00

20.02.2007 17:00

 

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 05.GE.152 für das „Autohaus Kramer & Gernhöfer“

 

Satzungsbeschluss

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Auslegungsbeschluss Nr. 0591/06 vom 05.07.2006

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1.   Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05.GE.152 für das „Autohaus Kramer & Gernhöfer“ mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.   Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), beschließt die Bürgerschaft den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05.GE.152 für das „Autohaus Kramer & Gernhöfer“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

3.   Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

finanzielle Auswirkungen

keine (Kosten trägt Investor)

 

Begründung

 

     Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05.GE.152 sollen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Gewerbebetriebs geschaffen werden.

    Durch die Einbeziehung weiterer Flächen in den Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die dort bestehenden Nutzungen geordnet und planungsrechtlich gesicherten werden.

     Die im angrenzenden Bereich bestehenden gewerblichen Einrichtungen sollen ergänzt und einem möglichen städtebaulichen Missstand auf den brachgefallenen Flächen vorgebeugt werden.

 

Der Geltungsbereich umfasst ca. 0,35 ha.

 

 

 

 

 

 

Ronald Methling

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Beschlüsse

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13.02.2007 - Ortsbeirat Evershagen (6)

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20.02.2007 - Bau- und Planungsausschuss

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20.02.2007 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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14.03.2007 - Bürgerschaft