Beschlussvorlage - 1135/06-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1135/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

40,05,06,07,10,20,30,32,37,41,43,50,53,61,62,66,67,88

Beschlussvorschriften

Datum

- Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern v. 13. Februar 2006

- Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern vom 04.Okt. 2005

 

 

08.12.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Schmarl (7)

Ortsbeirat Lütten Klein (5)

Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

Ortsbeirat Evershagen (6)

Ortsbeirat Reutershagen (8)

Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11)

Finanzausschuss

Ortsbeirat Südstadt (12)

Ortsbeirat Groß Klein (4)

Schul- und Sportausschuss

Ortsbeirat Lichtenhagen (3)

02.01.2007 19:00

04.01.2007 18:30

04.01.2007 18:30

09.01.2007 18:00

09.01.2007 18:00

10.01.2007 19:00

11.01.2007 17:00

11.01.2007 18:30

16.01.2007 18:30

17.01.2007 17:00

30.01.2007 18:30

IV, gez. Schillen

 

Gegenstand

beteiligt

3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0574/02-BV

keine

0574/02-BV

 

Beschlussvorschlag

1.     Vorbehaltlich der Genehmigung durch die oberste Schulaufsichtsbehörde wird die 3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock bestätigt.

Dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird empfohlen, die 3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock als Planungsdokument für den Zeitraum bis 2010/11 in Kraft zu setzen.

 

2.     Die Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11 erhält den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung. Sie ist jährlich zu aktualisieren und kontinuierlich fortzuschreiben. Die im Punkt 3.4 aufgeführte detaillierte Prognose der einzelnen Standorte der beruflichen Schulen für den Zeitraum bis 2010/2011 wird gemäß dem Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern § 107 sowie der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern § 1 - 4 als  Planungsdokument zur mittelfristigen Schulnetzgestaltung beschlossen.  Gleichermaßen beschlossen sind die im vorliegenden Schulentwicklungsplan ausgewiesenen jährlichen Aufhebungen und Organisationsänderungen für die einzelnen beruflichen Schulen  gemäß § 108 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu den jeweils genannten Aufhebungs- bzw. Organisationsänderungsterminen.

 

3.     In den Folgejahren nicht mehr zu Schulzwecken benötigte bisherige Schulgebäude beruflicher Schulen sind rechtzeitig aus den Schulnetzen herauszulösen und anderen Verwendungszwecken zuzuführen.

 

4.       Die unter Punkt 4 beiliegende Maßnahmeliste der Schul- und Sporthallenbaumaßnahmen im Planungszeitraum der langfristigen Schulentwicklungsplanung der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird beauftragt, die Prioritäten der Vorhaben dieser Maßnahmeliste der noch bestehenden Sanierungserfordernisse an Schulgebäuden beruflicher Schulen und Schulsporthallen in das „Schulsanierungsprogramm“ für die verbleibenden Schulgebäudenetze der Hansestadt Rostock unter Beachtung der Auswirkungen der Kreisgebietsreform einzuarbeiten und deren Einordnung in die Haushaltspläne 2007 bis 2011 zu prüfen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen der erneuten Fortschreibung der komplexen langfristigen Schulentwicklungsplanung der Gesamtheit aller Schularten der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis 2010/11 beziehen sich grundsätzlich auf die Gesamtheit aller Schulen der Schulnetze der Hansestadt Rostock. Ausgewiesen werden dem entsprechend nachfolgend die durch die Gesamtheit aller Schulstrukturmaßnahmen aller Schularten eintretenden Veränderungen zum Ende des Planungszeitraumes der gültigen Schulentwicklungsplanungsverordnung 2010/11 im Vergleich zum Basisjahr 2005.

 

Mit dem Arbeitsstand Mai 2000 musste an der Gesamtheit aller Schulgebäude ein noch bestehender Sanierungsbedarf von 168.472.730,00 EURO festgestellt werden. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden wurden und werden grundsätzlich nur in Abhängigkeit von einer dauerhaften Bestandssicherheit vorgenommen. Auch die Fortführung der Entnahme zukünftig nicht mehr benötigter Schulgebäude aus den gegenwärtigen Schulnetzen entsprechend der 3. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der HRO reduziert den zukünftig noch bestehenden Investitionsbedarf an Schulgebäuden weiter auf insgesamt 97.970.997,00 EURO. Durch die jährliche Weiterführung der Stilllegung nicht mehr benötigter Schulgebäude sinkt in den Folgeschuljahren auch weiterhin der Anteil städtischen Personals im nicht unterrichtenden Bereich. Damit verbunden sind die daraus resultierenden Personalkosteneinsparungen mit einem jährlichen Gesamtumfang von 123.750,00 EURO ab dem Haushaltsjahr 2009 gegenüber 2005. Die auch weiterhin sinkende Anzahl von Schulstandorten ist darüber hinaus mit der Reduzierung bei den Betriebskosteneinsparungen in einem jährlichem Gesamtumfang von 777.000,00 EURO ab dem Haushaltsjahr 2009 gegenüber 2005 verbunden.

 

Begründung

Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 (Gesetz M-V GL.-Nr. 223-6) weist im § 107 - Schulentwicklungsplanung - die Forderung an die Schulträger aus, Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. Entsprechend der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung ist die Schulentwicklungsplanung eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises der Landkreise und der kreisfreien Städte. Der § 108 -Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen- regelt fortführend erforderliche Verfahrensfragen bei der Gestaltung der Schulnetze. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass Beschlüsse der Schulträger über Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen auf der Grundlage genehmigter Schulentwicklungspläne erfolgen und dass damit die Schulentwicklungspläne einer Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bedürfen.

 

Die Hansestadt Rostock hatte bereits im Juni 1994 sowie als 1. Fortschreibung im Juni 1997 und als 2. Fortschreibung im Juli 2002  entsprechende Schulentwicklungspläne aufgestellt, beschlossen und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigt bekommen.

 

Mit Datum vom 04. Okt. 2005 wurde die Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (SEP-VO-M-V), veröffentlicht im Gesetz M-V GL.-Nr. 223-3-70 wirksam. Diese Verordnung fordert die Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes auch der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11.

 

Dabei ist insbesondere eine Vorausschau auf die Bestandsfähigkeit jedes einzelnen Schulstandortes bis zum Jahr 2011 abzugeben.

 

Der Schulentwicklungsplan der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock vom 06. Nov. 2002 hat sich seit seiner Beschlussfassung bewährt, war Arbeitsgrundlage für die Gestaltung der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock im zurückliegenden Zeitraum und hatte einen Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2009/10 und einen Genehmigungszeitraum bis zum Schuljahr 2005/06.

 

Insofern wurde die nunmehr geforderte Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum bis zum Jahr 2016 als 3. Fortschreibung des bisherigen Schulentwicklungsplanes der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock aufgestellt.  Der Genehmigungszeitraum erstreckt sich bis zum Schuljahr 2010/11. Damit beinhaltet die vorliegende 3. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung alle aktuellen schulgesetzgeberischen Rahmenbedingungen sowie die in deren Folge bislang ergangenen Erlasslagen.

 

Die aus der vollständigen Überarbeitung resultierende 3. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock wurde mit den Landkreisen Bad Doberan und Güstrow, mit dem Regionalen Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock sowie mit dem Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Detail abgestimmt. Der Stadtelternrat sowie der Kreisschülerrat erhielten den Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock mit der Bitte um Stellungnahme.

 

Im Zeitraum vom 13. Dez. 2006 bis 16. Jan. 2007 waren die Ortsbeiräte der Hansestadt Rostock an der Diskussion der vorliegenden 3. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock beteiligt, in deren Zuständigkeitsgebieten sich Schulstandorte der beruflichen Schulen befinden.

 

Der Schul- und Sportausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock begleitete den gesamten zurückliegenden Diskussionszeitraum mit einer interfraktionellen Arbeitsgruppe.

 

Basismaterial für die Schülerprognose sind sowohl die Angaben der Kommunalen Statistikstelle des Hauptamtes der Hansestadt Rostock als auch die Prognoseaussagen zur Bevölkerungsentwicklung der Hansestadt Rostock des Wirtschaftsinstitutes für Marktforschung, Evaluation und Strukturentwicklung (WIMES) mit Aktualitätsstand 31. Dezember 2004, ausgewählte Prognosedaten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie die Gesamtheit aller statistischen Erhebungen, die turnusmäßig vom Schulträger erhoben werden.

 

Berücksichtigt wurden bei der Schülerprognose bevorstehende demographische Veränderungen und insbesondere alle mit dem Regionalen Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock abgestimmten regionalen Entwicklungstendenzen des Schüleraufkommens beruflicher Schulen. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass auch die zukünftige Schulentwicklung der beruflichen Schulen begleitet wird von gravierenden und signifikanten Veränderungen in der demographischen Entwicklung einerseits und der wirtschaftlichen Entwicklung andererseits.

 

Insbesondere hinsichtlich der Geburtenentwicklung in den zurückliegenden 15 Jahren, aber auch bezüglich der Vernetzung beruflicher Ausbildung innerhalb der Region, ergeben sich im Prognosezeitraum zu berücksichtigende Veränderungen in der Schullandschaft. Um hierbei auch zukünftig kontinuierlich die höchstmögliche Prognosesicherheit gewährleisten zu können, werden wie bislang alle erforderlichen Basisdaten halbjährlich mit der Kommunalen Statistikstelle der Hansestadt Rostock sowie mit dem tatsächlichen Schülerbestand jeder einzelnen beruflichen Schule abgeglichen und erforderlichenfalls korrigiert.

 

Berufliche Schulen in freier Trägerschaft wurden und werden im Rahmen der vorliegenden 3. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock nachrichtlich berücksichtigt.

 

Nachdrücklich sei abschließend nochmals formuliert, dass auch die vorliegende Fortschreibung der langfristigen Schulenwicklungsplanung der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock eine Leitplanung ist. Insofern handelt es sich nicht um eine starre bzw. statische Planungsgrundlage. Demgemäß ist die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung auch zukünftig jährlich zu aktualisieren und bei Bedarf an gegebenenfalls zukünftig vorliegende und heute noch nicht erkennbare Veränderungen anzupassen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.01.2007 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

Erweitern

09.01.2007 - Ortsbeirat Reutershagen (8)

Erweitern

10.01.2007 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)

Erweitern

11.01.2007 - Finanzausschuss

Erweitern

11.01.2007 - Ortsbeirat Südstadt (12)

Erweitern

16.01.2007 - Ortsbeirat Groß Klein (4)

Erweitern

17.01.2007 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

Erweitern

24.01.2007 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

Erweitern

31.01.2007 - Bürgerschaft