Beschlussvorlage - 1135/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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04.01.2007
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Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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09.01.2007
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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10.01.2007
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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11.01.2007
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Erledigt
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Finanzausschuss
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11.01.2007
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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16.01.2007
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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17.01.2007
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24.01.2007
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Erledigt
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Bürgerschaft
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31.01.2007
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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- Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern v. 13. Februar 2006 - Verordnung über die
Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern vom 04.Okt. 2005 |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat Lütten Klein (5) Ortsbeirat Toitenwinkel (18) Ortsbeirat Evershagen (6) Ortsbeirat Reutershagen (8) Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11) Finanzausschuss Ortsbeirat Südstadt (12) Ortsbeirat Groß Klein (4) Schul- und Sportausschuss Ortsbeirat Lichtenhagen (3) |
04.01.2007 18:30 04.01.2007 18:30 09.01.2007 18:00 09.01.2007 18:00 10.01.2007 19:00 11.01.2007 17:00 11.01.2007 18:30 16.01.2007 18:30 17.01.2007 17:00 30.01.2007 18:30 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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3.
Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der
beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der
Schuljahre 2006/07 bis 2010/11 |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0574/02-BV |
keine |
0574/02-BV |
Begründung
Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 (Gesetz M-V GL.-Nr. 223-6) weist im § 107 - Schulentwicklungsplanung - die Forderung an die Schulträger aus, Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. Entsprechend der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung ist die Schulentwicklungsplanung eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises der Landkreise und der kreisfreien Städte. Der § 108 -Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen- regelt fortführend erforderliche Verfahrensfragen bei der Gestaltung der Schulnetze. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass Beschlüsse der Schulträger über Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen auf der Grundlage genehmigter Schulentwicklungspläne erfolgen und dass damit die Schulentwicklungspläne einer Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bedürfen.
Die Hansestadt Rostock hatte bereits im Juni 1994 sowie als 1. Fortschreibung im Juni 1997 und als 2. Fortschreibung im Juli 2002 entsprechende Schulentwicklungspläne aufgestellt, beschlossen und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigt bekommen.
Mit Datum vom 04. Okt. 2005 wurde die Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (SEP-VO-M-V), veröffentlicht im Gesetz M-V GL.-Nr. 223-3-70 wirksam. Diese Verordnung fordert die Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes auch der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11.
Dabei ist insbesondere eine Vorausschau auf die Bestandsfähigkeit jedes einzelnen Schulstandortes bis zum Jahr 2011 abzugeben.
Der Schulentwicklungsplan der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock vom 06. Nov. 2002 hat sich seit seiner Beschlussfassung bewährt, war Arbeitsgrundlage für die Gestaltung der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock im zurückliegenden Zeitraum und hatte einen Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2009/10 und einen Genehmigungszeitraum bis zum Schuljahr 2005/06.
Insofern wurde die nunmehr geforderte Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum bis zum Jahr 2016 als 3. Fortschreibung des bisherigen Schulentwicklungsplanes der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock aufgestellt. Der Genehmigungszeitraum erstreckt sich bis zum Schuljahr 2010/11. Damit beinhaltet die vorliegende 3. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung alle aktuellen schulgesetzgeberischen Rahmenbedingungen sowie die in deren Folge bislang ergangenen Erlasslagen.
Die aus der vollständigen Überarbeitung resultierende 3. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock wurde mit den Landkreisen Bad Doberan und Güstrow, mit dem Regionalen Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock sowie mit dem Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Detail abgestimmt. Der Stadtelternrat sowie der Kreisschülerrat erhielten den Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock mit der Bitte um Stellungnahme.
Im Zeitraum vom 13. Dez. 2006
bis 16. Jan. 2007 waren die Ortsbeiräte der Hansestadt Rostock an der
Diskussion der vorliegenden 3. Fortschreibung des langfristigen
Schulentwicklungsplanes der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock
beteiligt, in deren Zuständigkeitsgebieten sich Schulstandorte der beruflichen
Schulen befinden.
Der Schul- und Sportausschuss
der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock begleitete den gesamten zurückliegenden
Diskussionszeitraum mit einer interfraktionellen Arbeitsgruppe.
Basismaterial für die
Schülerprognose sind sowohl die Angaben der Kommunalen Statistikstelle des
Hauptamtes der Hansestadt Rostock als auch die Prognoseaussagen zur
Bevölkerungsentwicklung der Hansestadt Rostock des Wirtschaftsinstitutes für
Marktforschung, Evaluation und Strukturentwicklung (WIMES) mit Aktualitätsstand
31. Dezember 2004, ausgewählte Prognosedaten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
sowie die Gesamtheit aller statistischen Erhebungen, die turnusmäßig vom
Schulträger erhoben werden.
Berücksichtigt wurden bei der
Schülerprognose bevorstehende demographische Veränderungen und insbesondere
alle mit dem Regionalen Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock
abgestimmten regionalen Entwicklungstendenzen des Schüleraufkommens beruflicher
Schulen. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass auch die zukünftige
Schulentwicklung der beruflichen Schulen begleitet wird von gravierenden und
signifikanten Veränderungen in der demographischen Entwicklung einerseits und
der wirtschaftlichen Entwicklung andererseits.
Insbesondere hinsichtlich der
Geburtenentwicklung in den zurückliegenden 15 Jahren, aber auch bezüglich der
Vernetzung beruflicher Ausbildung innerhalb der Region, ergeben sich im
Prognosezeitraum zu berücksichtigende Veränderungen in der Schullandschaft. Um
hierbei auch zukünftig kontinuierlich die höchstmögliche Prognosesicherheit
gewährleisten zu können, werden wie bislang alle erforderlichen Basisdaten
halbjährlich mit der Kommunalen Statistikstelle der Hansestadt Rostock sowie
mit dem tatsächlichen Schülerbestand jeder einzelnen beruflichen Schule
abgeglichen und erforderlichenfalls korrigiert.
Berufliche Schulen in freier
Trägerschaft wurden und werden im Rahmen der vorliegenden 3. Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock
nachrichtlich berücksichtigt.
Nachdrücklich sei
abschließend nochmals formuliert, dass auch die vorliegende Fortschreibung der
langfristigen Schulenwicklungsplanung der beruflichen Schulen der Hansestadt
Rostock eine Leitplanung ist. Insofern handelt es sich nicht um eine starre
bzw. statische Planungsgrundlage. Demgemäß ist die Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung auch zukünftig jährlich zu aktualisieren und bei
Bedarf an gegebenenfalls zukünftig vorliegende und heute noch nicht erkennbare
Veränderungen anzupassen.
Roland Methling