Beschlussvorlage - 1118/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1118/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.2304,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

§ 10 BauGB

 

15.12.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Evershagen (6)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus  *

Bau- und Planungsausschuss

09.01.2007 18:00

12.01.2007 17:00

30.01.2007 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

2. Änderung des Bebauungsplans   Nr. 05.GE.35 „Schutow- Altes Messegelände“   

Satzungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Auslegungsbeschluss Nr. 0470/06 vom 05.07.2006

Keine

Keine

 

Beschlussvorschlag

 

1.        Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.GE.35  “Sonder- und Gewerbegebiet Schutow – Altes Messegelände” vorgebrachten Anregungen von Bürgern und Stellungnahmen der Behörden hat die Bürgerschaft mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.        Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 05.GE.35  “Sonder- und Gewerbegebiet Schutow – Altes Messegelände”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. (Anlage 2)

 

3.        Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Keine

 

Begründung

 

Mit der 2. Änderung des B-Plans Nr. 05.GE.35 „Sonder- und Gewerbegebiet Schutow - Altes Messegelände“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines IKEA- Einrichtungshauses geschaffen.

 

In dem seit dem 27.02.2002 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 05.GE.35 ist das betreffende Gebiet zwischen Messestraße und dem zentralen verkehrsberuhigten Bereich als Gewerbegebiet festgesetzt. Seit der Rechtskraft des Bebauungsplans hat es jedoch keine gewerblichen Ansiedlungsinteressen gegeben. Mit der geplanten Errichtung des Einrichtungsmarktes kann die bisher brachliegende Fläche einer geordneten baulichen Nutzung zugeführt und die Erschließung des Gebietes weitergeführt werden.

Mit einer Verkaufsfläche von bis 25.500 m² gehört der geplante Einrichtungsmarkt zu den großflächigen Einzelhandelsbetrieben, die außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig sind.

 

Die Ansiedlung von IKEA, als international tätigem Anbieter für Möbel und Einrichtungsgegenstände, soll zur wesentlichen Steigerung der Anziehungskraft der Hansestadt Rostock als Einzelhandelsstandort beitragen. Damit kann die Wirtschaftskraft der Stadt gesteigert werden und ein Beitrag zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geleistet werden. Gleichzeitig wird von der Ansiedlung eine Initialwirkung für die weitere Entwicklung des alten Messegeländes in Schutow als Handels- und Gewerbestandort erwartet.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 03.08.2006  bis zum 04.09.2006.

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen wurden folgende Änderungen gegenüber dem öffentlich ausgelegten Entwurf vorgenommen:

 

-          Aufnahme des Sortiments „Bekleidung“ in die Liste der ausgeschlossenen Sortimente

-          Vergrößerung einer Verkehrsfläche an der B 105  (Verlängerung des Bypasses um 30 m)

-          Verschiebung der Fläche für einen 50 m hohen Werbeturm vom südwestlichen in den  südöstlichen Bereich des SO 5

-          Zweckbestimmung einer Grünfläche an der B 105 von öffentlich in privat; damit entfällt die textliche Festsetzung Nr. 24 (die folgende Nummerierung der textlichen Festsetzungen wird angepasst)

-          geringfügige Korrekturen bzw. Ergänzungen in der Begründung

 

Die vorgenommenen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen betreffen keine wesentlichen Planungsinhalte.

 

Im Rahmen der Planaufstellung wurde ein Umweltbericht erarbeitet. Dessen Inhalte sind in der Begründung enthalten und wurden in die planerische Abwägung eingestellt.

 

Die Gesamtfläche des Plangebietes umfasst ca. 35,7 ha.

 

Parallel zum Planverfahren werden zwischen der Hansestadt Rostock und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag und ein Erschließungsvertrag geschlossen. Über die Verträge wird die für die Hansestadt Rostock kostenfreie Herstellung aller betroffenen öffentlichen Flächen und die Übernahme aller mit dem Vorhaben verbundenen sonstigen Kosten durch den Vorhabenträger regelt.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

* Anm. Sidi/Wo. (03.01.2007): Beratungsfolge geändert (vorgezogen)

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Beschlüsse

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12.01.2007 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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30.01.2007 - Bau- und Planungsausschuss

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31.01.2007 - Bürgerschaft