Beschlussvorlage - 1112/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß § 6 Abs. 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz M-V (KJfG) zwischen der Hansestadt Rostock und der Obersten Landesbehörde Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
|
|
|
23.01.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
31.01.2007
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
|
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Vereinbarung
zum Umfang der Jugendförderung gemäß § 6 Abs. 2 Kinder- und
Jugendförderungsgesetz M-V (KJfG) zwischen der Hansestadt Rostock und der
Obersten Landesbehörde Mecklenburg-Vorpommern |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0596/03-BV v. 3.12.2003 |
|
|
finanzielle
Auswirkungen |
HHST
01.4512 1716 Zuweisungen vom Land – Jugendförderungsgesetz 185.200,00
EUR im Haushaltsjahr 2007. Ergänzungsmittel der Hansestadt Rostock 2007 in
Höhe 1.812.750,00 EUR |
Begründung
Auf der Grundlage eines
Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vom 03.12.2003 wurde eine
Vereinbarung mit der obersten Landesjugendbehörde M-V zum Umfang der
Jugendförderung gemäß § 6 Abs. 2 KJfG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der
Jugendförderungs-verordnung (JuföVo) für den Förderzeitraum 2004 bis 2006
abgeschlossen. Der Hansestadt Rostock wurden in dieser Zeit 578.100,00 €
Fördermittel vom Land M-V für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung
gestellt.
Zur Sicherstellung der
Landesmittel aus dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJfG) für den Zeitraum
01.01.2007 bis 31.12.2009 ist der Abschluss einer neuen Vereinbarung notwendig.
Die entsprechenden
Landesmittel sind als Einnahmen für das Haushaltsjahr 2007 in den
Haushaltsplanentwurf eingeordnet.
Die Höhe der
Pro-Kopf-Finanzierung der 10- bis 26jährigen Einwohner seitens des Landes
bleibt unverändert und entspricht der Vereinbarung zum Umfang der
Jugendförderung nach § 6 Abs. 2 KJfG von 1998 - 2006.
In der Hansestadt Rostock
arbeiten auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne der
§§ 11-16 Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und der §§ 2 – 5 des Kinder- und
Jugendförderungsgesetzes (KJfG) ca. 80 Träger der freien Jugendhilfe. Diese
Träger der freien Jugendhilfe leisten einen unverzichtbaren Beitrag im Rahmen
der Angebotssicherung für Kinder, Jugendliche und Familien in der Hansestadt
Rostock.
Als fester Bestandteil der
kommunalen Jugendhilfeplanung sind als Schwerpunkte der Jugendarbeit (§11 SGB
VIII)
- Stadtteil- und
Begegnungszentren
- Einrichtungen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit
der Jugendsozialarbeit (§ 13
SGB VIII)
- Jugendberufshilfe
- arbeitsweltbezogenen
Jugendsozialarbeit
- Schulsozialarbeit
- Drogenprävention
des Erzieherischen Kinder-
und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)
- Fachberatungsdienste
Sozialberatung für Migranten
der allgemeinen Förderung der
Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII)
- Familienbildung
anzusehen.
Mit Zustandekommen der
Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Hansestadt Rostock wird die
Ergänzungsfinanzierung zur Erfüllung der Aufgaben, die Träger der freien
Jugendhilfe leisten, bis zum 31. Dezember 2009 festgeschrieben. Die Summen, die
hier vereinbart
werden sollen, stehen
ausschließlich für die Träger der freien Jugendhilfe zur Verfügung. Sie werden
haushaltsrechtlich als Zuwendungen ausgereicht.
Die Förderung des Landes
erhöht die Planungssicherheit der Träger der freien Jugendhilfe. Die Höhe der
jährlichen Landesförderung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 KJfG errechnet sich aus der
Anzahl der in dem Gebiet der kreisfreien Stadt Rostock lebenden 10- bis
26jährigen Einwohner, mit
5,11 € pro Kopf
multipliziert (36.255 x 5,11 € = 185.263,05 €)
Die Anzahl von 36.255 der 10-
bis 26jährigen Einwohner wurde der kreisfreien Stadt Rostock für 2007 mitgeteilt.
Grundlage für die jährliche Festlegung der Anzahl der 10- bis 26jährigen
Einwohner ist die dementsprechende Erhebung des Statistischen Landesamtes über
die Bevölkerung zum 01.01. des Vorvorjahres gemäß § 1 Absatz 3 JuföVo ab 2001
jährlich bis zum 20.06. des Vorjahres vom Sozialministerium.
Die Hansestadt Rostock
verpflichtet sich, mit der Vereinbarung für 2007 bis 2009 jährlich nicht
weniger als 50,00 € pro Kopf der 10- bis 26jährigen Einwohner in ihrem
Gebiet aus eigenen Haushaltsmittel für die Erfüllung der Aufgaben gemäß §§ 2
bis 5 KJfG bereitzustellen. Das sind kommunale Mittel in Höhe von 1.812.750,00
€, die entsprechend im Haushaltsentwurf 2007 in den geplanten Ausgaben in
Höhe von 5.441.000,00 € für Zuschüsse an Verbände und Vereine enthalten
sind.
In der Verpflichtungssumme
der Hansestadt Rostock sind die gegenwärtigen Auflagen innerhalb des
Haushaltssicherungskonzeptes mit Fortschreibung des Beschlusses zur Reduzierung
der Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtpflege
berücksichtigt worden.
Die in der Vereinbarung
eingegangene Verpflichtung der Hansestadt Rostock, nicht weniger als 50,00
€ pro Kopf jährlich für die 10- bis 26jährigen Einwohner zur Verfügung zu
stellen, garantiert, dass auch in den Folgejahren die Angebote der freien
Träger der Jugendhilfe in einem Mindestumfang abgesichert werden. Sobald die
Höhe der Ergänzungsmittel der Hansestadt Rostock im Sozialministerium vorliegt,
werden zwei Exemplare der Vereinbarung für die Haushaltsjahre 2007 bis 2009 zur
Unterzeichnung übergeben.
Roland Methling