Beschlussvorlage - 1040/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1040/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

06

Beschlussvorschriften

Datum

§§ 42, 42a Kommunalverfassung M-V

 

27.10.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

08.11.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Schrittweise Einführung eines Bürgerhaushaltes der Hansestadt Rostock (Terminverlängerung)

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0673/05-A

0860/05-A

0738/05-BV mit 0171/06-EV

0673/05-A

0860/05-A

0738/05-BV mit 0171/06-EV

 

 

Beschlussvorschlag

Einführung eines kommunalen Bürgerhaushaltes als notwendiger Teil der Haushaltskonsolidierung, beginnend mit zwei Pilotprojekten im Rahmen der Stadtteilentwicklungskonzepte Schmarl und Rostock Nordost bis 30.06.2007, parallel zur Erarbeitung des Gesamthaushaltplanentwurfes der Hansestadt Rostock für 2007.

 

 

finanzielle Auswirkungen

-

 

Begründung

 

Die Aufgabe wurde im August 2006 federführend dem Büro für nachhaltige Stadtentwicklung/ Agenda 21 (06) übertragen.

 

Zurzeit wird an zwei Pilotprojekten für einen städtischen Bürgerhaushalt im Rahmen der Stadtteilentwicklungskonzepte für Schmarl und für Rostock Nordost gearbeitet.

 

Mit der Einbeziehung der fachlich zuständigen Ausschüsse, Gremien und Organisationseinheiten wurde durch die Vorstellung eines ersten Konzeptes „Kommunaler Bürgerhaushalt“ in der Sitzung des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung am 26.09.2006 und das Aufzeigen von Bürgerbeteiligungen in verschiedenster Form auf der Sitzung des Ortsbeirates Schmarl am 17.10.2006 begonnen.

 

Die Form der Bürgerbeteiligung erfordert ein schrittweises Herangehen und begründet die beantragte Terminstellung für die Pilotprojekte von zwei stadtteilbezogenen Bürgerhaushalten.  Aus vergleichbaren Erfahrungen anderer deutscher Großstädte ergibt sich eine Vorlaufzeit von ein bis zwei Jahren bis zur Erstellung eines gesamtstädtischen Bürgerhaushalts sowie die Einbeziehung von Fördermöglichkeiten und von konzeptioneller Begleitung durch beratende Institute, Verwaltungsfachhochschulen und ähnliche Einrichtungen.

 

 

 

Roland Methling

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08.11.2006 - Bürgerschaft

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