Beschlussvorlage - 1023/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Umbau des Kauf- u. Geschäftshauses - Jakobi Passage -" für einen Mieterwechsel mit Entfall der Passage im Erdgeschoss, Rostock, Kröpeliner Str., Az. 02383-06
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.11.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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28.11.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- u. Planungsausschuss |
28.11.2006 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Umbau des
Kauf- u. Geschäftshauses - Jakobi Passage -" für einen Mieterwechsel mit
Entfall der Passage im Erdgeschoss, Rostock, Kröpeliner Str., Az. 02383-06 |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Nr. 0862/00-BV vom
30.01.2001 |
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung
der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab
500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des
Oberbürgermeisters über das "Einver-
nehmen der Gemeinde" im Einvernehmen mit
dem Bau- und Planungsausschuss.
- Bauplanungsrechtlich
besteht Genehmigungsfähigkeit.
Roland Methling
Anlage 1 zur
„Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde“
1. Vorhabenbezeichnung: Umbau des Kauf- und Geschäftshauses "Jakobi
Passage" für einen Mieterwechsel mit Entfall der Passage im EG
Aktenzeichen
02383- 06
2. Bauherr:
Berme
Grundstücksgesellschaft
mbH
& Co .Vermietungs KG
Frau
Birgit U. Braun
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str.
30
55130
Mainz
3. Abmessungen: Gebäude
im Bestand, keine Veränderung der Kubatur
4. Funktion: -
Die vorhandene Ladenfläche ändert sich geringfügig
-
Die Passage entfällt, die Grundrissaufteilung vom
Erd- bis zum 2. Obergeschoss wird
verändert
(z.B. Abbruch und Neubau von
Rolltreppen, Veränderung
der Eingangssituation in der Kröpeliner
Straße).
5. Gestaltung: Im
Eingangsbereich sind Schaufenster und eine automatische Schiebetüranlage
geplant.
6. Baurechtliche Zulässigkeit: Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig
7. Bemerkungen: Das
Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege gemäß § 7 Abs. 7 DSchG M-V und
die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB werden eingeholt.
Die barrierefreie Zuwegung zur Rampe (neben Eingang Lidl) muss verbessert
werden (gepflasterter Gehweg Apostelstr. bis zur Rampe).