Beschlussvorlage - 1023/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1023/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

24.10.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Der Oberbürgermeister

28.11.2006 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Bau- u. Planungsausschuss

15.11.2006 19:00

28.11.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Umbau des Kauf- u. Geschäftshauses - Jakobi Passage -" für einen Mieterwechsel mit Entfall der Passage im Erdgeschoss, Rostock, Kröpeliner Str., Az. 02383-06

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Nr. 0862/00-BV vom 30.01.2001

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister erteilt das "Einvernehmen der Gemeinde" für den Bauantrag zum Vorhaben "Umbau des Kauf- u. Geschäftshauses - Jakobi Passage -" für einen Mieterwechsel mit Entfall der Passage im Erdgeschoss, Rostock, Kröpeliner Straße.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das "Einver-

  nehmen der Gemeinde" im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 


 

 

Anlage 1 zur „Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde“

 

 

 

1. Vorhabenbezeichnung:                Umbau des Kauf- und Geschäftshauses "Jakobi Passage" für einen Mieterwechsel mit Entfall der Passage im EG

                                                        

                                                        

                                                         Aktenzeichen 02383- 06

 

 

2. Bauherr:                                        

                                                         Berme Grundstücksgesellschaft

                                                         mbH & Co .Vermietungs KG

                                                         Frau Birgit U. Braun

                                                         Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30

                                                         55130 Mainz

 

 

3. Abmessungen:                             Gebäude im Bestand, keine Veränderung der Kubatur

 

 

4. Funktion:                                      - Die vorhandene Ladenfläche ändert sich geringfügig

                                                         - Die Passage entfällt, die Grundrissaufteilung vom
  Erd- bis zum 2. Obergeschoss wird verändert
  (z.B. Abbruch und Neubau von Rolltreppen, Veränderung
  der Eingangssituation in der Kröpeliner Straße).

                                                        

 

5. Gestaltung:                                   Im Eingangsbereich sind Schaufenster und eine automatische Schiebetüranlage geplant.

 

6. Baurechtliche Zulässigkeit:          Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig

 

7. Bemerkungen:                             Das Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege gemäß § 7 Abs. 7 DSchG M-V und die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB werden eingeholt.

Die barrierefreie Zuwegung zur Rampe (neben Eingang Lidl) muss verbessert werden (gepflasterter Gehweg Apostelstr. bis zur Rampe).

 

 

 

 

 

 

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28.11.2006 - Bau- und Planungsausschuss