Beschlussvorlage - 1014/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1014/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Kommunalverfassung M-V

 

24.10.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.12.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Hauptausschuss

16.11.2006 17:00

21.11.2006 17:00


21.11.2006 17:00

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Änderung der Gesellschaftsanteile der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO)

Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO)

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Beschluss Nr. 0724/05-A Beschluss-Nr. 1279/05-BV

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rückübertragung des Gesellschaftsanteils der GEWOBA Bremen auf die WIRO
    Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) in Höhe von 100,00 EUR wird
    zugestimmt.

2. Der daraus resultierenden  Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages der WIRO
    Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) - Anlage - wird zugestimmt.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Am 17.08.2005 wurde von der Bürgerschaft mit Beschluss Nr. 0724/05-A die Umstellung des Stammkapitals der WIRO GmbH auf EURO und im Rahmen der Verschmelzung der ROGEWO GmbH auf die WIRO GmbH eine Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR beschlossen. An der ROGEWO GmbH war damals die GEWOBA AG Bremen mit 6 % beteiligt. Zur Vermeidung der Zahlung von Grunderwerbssteuer wurde der GEWOBA ein Gesellschaftsanteil von 100,00 EUR an der WIRO GmbH ausgereicht. Die GEWOBA hatte sich vertraglich verpflichtet, diesen Anteil relativ kurzfristig wieder an die WIRO zurück zu verkaufen.

 

Am 01.02.2006 wurde mit Beschluss-Nr. 1279/05-BV die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WIRO GmbH und die Erhöhung des Stammkapitals der WIRO durch Umwandlung eines Teils der Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG auf 60.000.100,00 EUR beschlossen.

 

Dieses Stammkapital wurde gemäß § 3 des neuen Gesellschaftsvertrages von der Hansestadt Rostock in Höhe von 60.000.000,00 EUR und der GEWOBA AG Bremen in Höhe von 100,00 EUR gehalten. Der § 3 des Gesellschaftsvertrages lautete wie folgt:

㤠3

 

(1)   Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 60.000.100,00 Euro (in Worten sechzig Millionen einhundert Euro). Es wird von der Hansestadt Rostock als Gesellschafter in Höhe von 60.000.000,00 Euro und von der GEWOBA AG Bremen in Höhe von 100,00 Euro gehalten.

 

(2)   Die Stammeinlage hat die Hansestadt Rostock als alleinige/r Gesellschafter/in mit 30.677.512,87 Mio. € in Verbindung mit der Umwandlung des vormaligen VEB Gebäudewirtschaft Rostock vom 19.12.1990 übernommen.
Die weiteren 29.322.487,13 Mio. € wurden durch Entnahmen in entsprechender Höhe aus der Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG gebildet.“

 

Vor der notariellen Beurkundung des neuen Gesellschaftsvertrages erhielt die WIRO vom Finanzamt die Mitteilung, dass antragsgemäß die Umwandlung der ROGEWO auf die WIRO von der Grunderwerbssteuer freigestellt wurde. Somit konnte vertragsgemäß unverzüglich die Rückübertragung der Stammeinlage der GEWOBA von 100,00 EUR auf die WIRO erfolgen. Da die Ausreichung des Kapitalanteils an die GEWOBA zeitlich vor Erhöhung des Stammkapitals aus Eigenmitteln geschah, musste jetzt bei Erhöhung des Stammkapitals aus Eigenmitteln beiden Gesellschaftern eine Stammkapitalerhöhung im gleichen Verhältnis zuwachsen. Die Gesellschafterversammlung beschloss deshalb am 22.06.2006 den § 3 des Gesellschaftsvertrages neu zu fassen (Anlage).

 

Die notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages wurde am 04.07.2006 vollzogen.

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage


 

Anlage

 

㤠3

 

(1)   Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 60.000.100,00 (in Worten Euro sechzig Millionen einhundert). Es wird wie folgt gehalten:

       - von der Hansestadt Rostock ein Anteil in Höhe von EUR 59.999.900,00

       - von der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH ein

         stimmrechtloser Anteil von EUR 200,00.

 

(2)   Die Stammeinlage hat die Hansestadt Rostock als vormals alleiniger Gesellschafter mit EUR 30.677.512,87 in Verbindung mit der Umwandlung des vormaligen VEB Gebäudewirtschaft Rostock vom 19.12.1990 übernommen. Diese wurde bei der EURO-Umstellung um EUR 7,13 aufgestockt auf EUR 30.677.520,00. Die weiteren EUR 29.322.380,00 wurden durch Entnahmen in entsprechender Höhe aus der Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG gebildet. Die Stammeinlage der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH erwarb diese von der GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen in Höhe von EUR 100,000. Die weiteren EUR 100,00 wurden durch Entnahme in entsprechender Höhe aus der Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG gebildet.“

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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21.11.2006 - Hauptausschuss

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21.11.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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06.12.2006 - Bürgerschaft