Beschlussvorlage - 1014/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Gesellschaftsanteile der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO)
Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.12.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
|
|
|
21.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
|
|
|
21.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
06.12.2006
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
|
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Hauptausschuss |
21.11.2006 17:00
|
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Änderung
der Gesellschaftsanteile der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
(WIRO) Änderung des § 3 des
Gesellschaftsvertrages der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
(WIRO) |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Beschluss Nr. 0724/05-A
Beschluss-Nr. 1279/05-BV |
|
|
Beschlussvorschlag |
1. Der Rückübertragung
des Gesellschaftsanteils der GEWOBA Bremen auf die WIRO 2. Der daraus
resultierenden Änderung des § 3 des
Gesellschaftsvertrages der WIRO |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Am 17.08.2005 wurde von der Bürgerschaft mit Beschluss
Nr. 0724/05-A die Umstellung des Stammkapitals der WIRO GmbH auf EURO und im
Rahmen der Verschmelzung der ROGEWO GmbH auf die WIRO GmbH eine Erhöhung des
Stammkapitals um 100,00 EUR beschlossen. An der ROGEWO GmbH war damals die
GEWOBA AG Bremen mit 6 % beteiligt. Zur Vermeidung der Zahlung von
Grunderwerbssteuer wurde der GEWOBA ein Gesellschaftsanteil von 100,00 EUR an
der WIRO GmbH ausgereicht. Die GEWOBA hatte sich vertraglich verpflichtet,
diesen Anteil relativ kurzfristig wieder an die WIRO zurück zu verkaufen.
Am 01.02.2006 wurde mit Beschluss-Nr. 1279/05-BV die
Änderung des Gesellschaftsvertrages der WIRO GmbH und die Erhöhung des
Stammkapitals der WIRO durch Umwandlung eines Teils der Sonderrücklage gemäß §
27 Abs. 2 DMBilG auf 60.000.100,00 EUR beschlossen.
Dieses Stammkapital wurde gemäß § 3 des neuen
Gesellschaftsvertrages von der Hansestadt Rostock in Höhe von 60.000.000,00 EUR
und der GEWOBA AG Bremen in Höhe von 100,00 EUR gehalten. Der § 3 des
Gesellschaftsvertrages lautete wie folgt:
„§ 3
(1) Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt 60.000.100,00 Euro (in Worten sechzig
Millionen einhundert Euro). Es wird von der Hansestadt Rostock als
Gesellschafter in Höhe von 60.000.000,00 Euro und von der GEWOBA AG Bremen in
Höhe von 100,00 Euro gehalten.
(2) Die
Stammeinlage hat die Hansestadt Rostock als alleinige/r Gesellschafter/in mit
30.677.512,87 Mio. € in Verbindung mit der Umwandlung des vormaligen VEB
Gebäudewirtschaft Rostock vom 19.12.1990 übernommen.
Die weiteren 29.322.487,13 Mio. € wurden durch Entnahmen in
entsprechender Höhe aus der Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG
gebildet.“
Vor der notariellen Beurkundung des neuen
Gesellschaftsvertrages erhielt die WIRO vom Finanzamt die Mitteilung, dass
antragsgemäß die Umwandlung der ROGEWO auf die WIRO von der Grunderwerbssteuer
freigestellt wurde. Somit konnte vertragsgemäß unverzüglich die Rückübertragung
der Stammeinlage der GEWOBA von 100,00 EUR auf die WIRO erfolgen. Da die
Ausreichung des Kapitalanteils an die GEWOBA zeitlich vor Erhöhung des
Stammkapitals aus Eigenmitteln geschah, musste jetzt bei Erhöhung des
Stammkapitals aus Eigenmitteln beiden Gesellschaftern eine Stammkapitalerhöhung
im gleichen Verhältnis zuwachsen. Die Gesellschafterversammlung beschloss
deshalb am 22.06.2006 den § 3 des Gesellschaftsvertrages neu zu fassen
(Anlage).
Die notarielle Beglaubigung des
Gesellschaftsvertrages wurde am 04.07.2006 vollzogen.
Roland
Methling
Anlage
Anlage
„§ 3
(1) Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 60.000.100,00 (in Worten Euro sechzig
Millionen einhundert). Es wird wie folgt gehalten:
-
von der Hansestadt Rostock ein Anteil in Höhe von EUR 59.999.900,00
-
von der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH ein
stimmrechtloser Anteil von EUR 200,00.
(2) Die
Stammeinlage hat die Hansestadt Rostock als vormals alleiniger Gesellschafter
mit EUR 30.677.512,87 in Verbindung mit der Umwandlung des vormaligen VEB Gebäudewirtschaft
Rostock vom 19.12.1990 übernommen. Diese wurde bei der EURO-Umstellung um EUR
7,13 aufgestockt auf EUR 30.677.520,00. Die weiteren EUR 29.322.380,00 wurden
durch Entnahmen in entsprechender Höhe aus der Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2
DMBilG gebildet. Die Stammeinlage der WIRO Wohnen in Rostock
Wohnungsgesellschaft mbH erwarb diese von der GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen
und Bauen in Höhe von EUR 100,000. Die weiteren EUR 100,00 wurden durch
Entnahme in entsprechender Höhe aus der Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG
gebildet.“