Beschlussvorlage - 0975/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0975/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,66

Beschlussvorschriften

Datum

§ 8 (4) des Kommunalabgabengesetzes M-V und § 7 (1) der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

 

17.10.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

21.11.2006 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

24.10.2006 17:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Abschnittsbildung Sievershagener Weg

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Für den Abschnitt des Sievershagener Weges zwischen dem Anne-

Frank-Weg und der nördlich abzweigenden gleichnamigen Stichstraße

Sievershagener Weg, westlich des Flurstücks 24/133 Flur 1, Gemarkung

Marienehe, werden Straßenbaubeiträge erhoben.

 

 Anlage 1 und Anlage 2

 

 

 

finanzielle Auswirkungen


Sicherung von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock

 

Begründung

Beitragsrechtlich gilt der Sievershagener Weg zwischen dem Anne-Frank-Weg und der Messestraße als eine selbstständige Erschließungsanlage.

Mit der Realisierung des Bauprogramms wurde nur der Abschnitt erneuert und verbessert zwischen der Einmündung des Anne-Frank-Weges und der nördlich abzweigenden, gleich-namigen Stichstraße „Sievershagener Weg“, westlich des Flurstücks 24/133 Flur 1, Gemarkung Marienehe.

Grundlage für die Abrechnung ist die Schlussrechnung vom 20.08.2002.

Der Abschnittsbildungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung des genannten Abschnitts.

 

 

 

 

Roland Methling

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21.11.2006 - Hauptausschuss