Beschlussvorlage - 0884/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2006 /
BR 014002 - überörtlicher Träger der Sozialhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.12.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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06.12.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§§ 22 und 52 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
i.V.m. § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bewilligung
überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2006 / BR 014002 - überörtlicher
Träger der Sozialhilfe |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Begründung
Berechnung der Gesamtausgaben
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in EUR |
Haushaltsansatz
für o. a. Haushaltsjahr |
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4.801.400,00 |
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0,00 |
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
1.998.000,00 |
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
6.799.400,00 |
Unabweisbar
Gem. Artikel 1 § 2 des
Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz und
anderen Sozialvorschriften vom 17. Dezember 2001 bilden die zum Land
Mecklenburg-Vorpommern gehörenden Landkreise und kreisfreien Städte den
Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern
(KSV). In § 7 Abs. 1 desselben Gesetzes wurden die Zuständigkeiten und
Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe auf den KSV übertragen. Im
Artikel 2 § 2 Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB
XII-AG M-V) vom 20. Dezember 2004 ist festgelegt, dass der KSV die Sozialhilfe
als Selbstverwaltungsaufgabe durchführt.
§ 4 des SGB XII-AG regelt die
sachliche Zuständigkeit für den Abschluss von Leistungs-, Vergütungs- und
Prüfvereinbarungen und die Erarbeitung, Weiterentwicklung und den Abschluss von
Landesrahmenvereinbarungen.
Zur Deckung der Ausgaben des
überörtlichen Trägers werden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern Mittel zur
Finanzierung bereitgestellt. Der jährliche Gesamtbetrag für die Finanzzuweisungen
für die Haushaltsjahre 2005 - 2007 ist im Gesetz zur Novellierung der
Sozialhilfefinanzierung (SozhifinanzG)
vom 19.12.2005 festgeschrieben.
Die Verteilung der
Finanzzuweisungen erfolgt gem. Artikel 1 § 2 Absatz 1 SozhifinanzG zu 80 % der
Anteile der Landkreise und kreisfreien Städte an den Gesamtausgaben im
vorvergangenen und den zwei davor
liegenden Jahren, zu 10 % der Anteile an der Einwohnerzahl in M-V am 31.
Dezember des vorvergangenen Jahres und zu 10 % am Verhältnis der Anteile an der
Zahl der Einwohner, die das 65. Lebensjahr am 31. Dezember des vorvergangenen
Jahres vollendet haben.
Gem. Runderlass der
Sozialabteilung Nr. 5/2006 ist die Hansestadt Rostock in den Haushaltsjahren
2005 und 2006 mit 11,07 % bzw. 11,5 % an den Gesatmzuweisungen beteiligt. Die
Zuweisung für 2007 ist noch nicht erfolgt.
Die Zuweisungen für die
Finanzierung der überörtlichen Aufgaben werden per Gesetz zwar jedes Jahr
erhöht, sind jedoch für den bestehenden Bedarf nicht ausreichend.
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2003 |
2004 |
2005 |
V-Ist 31.12.2006 |
Zuweisung nach SozhfinanzG |
19.901.303,22 €
|
21.611.501,73 €
|
22.804.203,00 €
|
24.960.279,87 €
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Einnahmen Grupp. 16 und 25 (Erstattungen) |
3.504.088,94 € |
3.624.948,63 € |
2.274.725,35 € |
3.693.256,13 € |
Einnahmen gesamt |
23.405.392,16 € |
25.236.450,36 € |
25.078.928,35 € |
28.653.536,00 € |
Ausgaben |
25.424.807,88 € |
27.143.590,41 € |
27.296.466,35 € |
31.581.836,00 € |
Zuschuss HRO |
- 2.019.415,72
€ |
-
1.907.140,05 € |
-
2.214.538,00 € |
-
2.928.300,00 € |
(HHJ 2003 und 2004 BR 014002
überörtlicher Träger, ab HHJ 2005 BR 014002 und 014120 Projekt kommunale
Psychiatrie) |
Die Kosten im Budget
überörtlicher Träger der Sozialhilfe sind im Haushaltsjahr 2006 wie auch in den
Vorjahren in fast allen Haushaltsstellen gestiegen, so dass in kaum einer
Haushaltsstelle der Haushaltsansatz ausreicht. Lediglich bei der Erstattung der
Pflegesätze im Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft sind
Minderausgaben zu verzeichnen. Durch diese Minderausgaben und einige
Mehreinnahmen kann ein Großteil der Mehrausgaben ausgeglichen werden. Die
höchste Mehrausgabe weist jedoch die HHST 01.4125.7420 - Erstattung Pflegesätze
an Werkstatt für Behinderte aus.
Nach § 2 Abs. 1 SGB IX sind
Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder
seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von
dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Behinderungen können schon von
Geburt an vorliegen. Meist entstehen sie erst im Laufe des Lebens, etwa durch
Unfall oder Krankheit.
§ 39 SGB IX sagt aus, dass Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte
Menschen erbracht werden, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der
behinderten Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit
dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder
zu sichern.
Somit besteht für behinderte
Menschen, die auf dem 1. Arbeitsmarkt aufgrund ihrer Behinderung keine Chance
haben, ein gesetzlicher Anspruch auf Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte
Menschen.
Der Träger der Sozialhilfe muss alle werkstattnotwendigen Kosten (Personal- und Sachkosten) übernehmen, damit die Werkstatt die im Gesetz vorgesehenen fachlichen Aufgaben und Anforderungen erfüllen kann. Wenn bei Werkstattbeschäftigten Anspruch auf Arbeitsförderungsgeld besteht, ist es von dem zuständigen Rehabilitationsträger ebenfalls zu übernehmen.
Die Erstattung der
Pflegesätze an Werkstätten für behinderte Menschen erfolgt nach § 56 SGB XII
i.V.m. § 41 SGB IX.
Leistungen im Arbeitsbereich
einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten behinderte
Jugendliche und Erwachsene, wenn sie wegen Art und Schwere der Behinderung
nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.
Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer
Werkstatt nicht erfüllen, sollen in Einrichtungen oder Gruppen betreut und
gefördert werden, die der Werkstatt angegliedert sind (§136 SGB IX)
Gem. § 42 Abs. 2 (4) SGB IX ist
der Träger der Sozialhilfe für die Erbringung der Leistung im Arbeitsbereich
zuständig, wenn weder der Träger der Unfallversicherung, der
Kriegsopferfürsorge oder der öffentlichen Jugendhilfe zuständig ist.
Aus diesem Grunde, wurden
zwischen dem KSV und dem Michaelshof, Evangelische Pflege- und
Fördereinrichtung bzw. dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) Vereinbarungen nach § 75
SGB XII geschlossen. Die Vereinbarungen beziehen sich auf eine 100%ige Auslastung und 365 Betreuungstage.
Die
Hansestadt Rostock hat zwar ein Mitspracherecht bei allen Verhandlungen, die
entstehenden Vereinbarungen sind jedoch das Verhandlungsergebnis des KSV, der
an die Landesrahmenvereinbarung Mecklenburg-Vorpommern gebunden ist.
Die
Rahmenvereinbarungen beinhalten
· die nähere Abgrenzung der den Vergütungspauschalen und
-beträgen zugrunde zu legenden Kostenarten und -bestandteile
· die Zusammensetzung der Investitionsbeträge
· Kriterien für die Ermittlung und Zusammensetzung der
Maßnahmepauschale in Hinblick auf die Hilfebedarfsgruppe
· die Zuordnung der Kostenarten und -bestandteile sowie
· die Angaben der Durchführung von
Qualitätsvereinbarungen.
Gem. § 18 Landesrahmenvertrag
Mecklenburg-Vorpommern (LRV M-V) werden die vom Sozialhilfeträger zu zahlenden
einzelfallbezogenen Leistungsentgelte zum 15. des lfd. Monats fällig.
Die zurzeit geltenden Vereinbarungen für die Werkstätten an Behinderte zwischen dem KSV und dem DRK bzw. dem Michaelshof wurden im März 2006 geschlossen. Hier wurden sowohl die vorgehaltene Anzahl der Plätze sowie auch der Kostensatz erhöht.
Zeitraum |
01.01.05 - 31.12.05 |
01.03.06 - 31.12.07 |
01.04.06 - 31.03.07 |
Differenz |
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DRK |
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Plätze |
458 |
479 |
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21 |
Kostensatz |
23,73 € |
25,10 € |
|
1,37 € |
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Michaelshof |
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Plätze |
373 |
|
430 |
57 |
Kostensatz |
24,29 € |
|
28,08 € |
3,79 € |
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Plätze gesamt: |
831 |
909 |
* |
78 |
Æ
Kostensatz |
24,01 € |
26,59 € |
|
2,58 € |
Plan |
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Tagessatz |
501 Plätze x 25,40 € x 365 Tage |
4.644.771,00 € |
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Arbeitsfördergeld |
499 Plätze x 26,00 € x 12 Monate |
155.688,00 € |
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4.800.459,00 € |
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Anmerkung |
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* 909 Plätze gesamt, dav. 799 im Arbeitsbereich |
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Nicht alle Plätze sind durch Rostocker Bürger belegt. (zurzeit ca. 78,5% - Plan 63%) |
unvorhersehbar
Da die Ausgaben für Leistungen an Werkstätten für behinderte Menschen in den letzten Jahren annähernd gleich bleibend waren, war mit einem derartigen Kostenanstieg im HHJ 2006 nicht zu rechnen.
Kostenentwicklung HHST 01.4125.7420 – Erstattung
Pflegesätze an Werkstatt für Behinderte |
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2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Plan |
4.480.000,00 € |
4.582.000,00 € |
5.004.900,00 € |
4.807.900,00 € |
4.801.400,00 € |
Ergebnis |
4.587.619,24 € |
4.908.688,04 € |
4.854.316,71 € |
4.961.741,32 € |
Soll bis 01.10.2006 6.121.647,87 € |
Die Entwicklung der Zahlfälle
auf HHST 01.4125.7420 stellt sich wir folgt dar:
August 2005 |
482 |
März 2006 |
604 |
September 2005 |
473 |
April 2006 |
602 |
Oktober 2005 |
516 |
Mai 2006 |
608 |
November 2005 |
567 |
Juni 2006 |
612 |
Dezember 2005 |
558 |
Juli 2006 |
613 |
Januar 2006 |
577 |
August 2006 |
620 |
Februar 2006 |
603 |
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Das ist ein Anstieg von August 2005 bis August 2006 um 138 Fälle.
Gem. Rundschreiben Nr. 30/2006 wurde durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der
überörtlichen Sozialhilfe festgestellt, dass in den letzten Jahren bundesweit
ein Anstieg der Zugangszahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen zu
verzeichnen ist.
Rahmenbedingungen, die auf
Nachfrage und Angebot der Werkstätten wirken, sind sowohl der Anteil der
arbeitslosen Menschen, als auch der Anteil der behinderten Menschen an der Einwohnerzahl
(18 bis unter 65 Jahre) oder auch an den im Arbeitsleben stehenden Personen.
Bereits im Jahr 2003
erstellte con_sens Hamburg eine Bestands- und Bedarfserhebung Werkstätten für
behinderte Menschen in der Bundesrepublik.
In dieser Erhebung wird festgestellt, dass es einen Zusammenhang
zwischen der Arbeitslosigkeitskennziffer und dem Besatz mit Werkstätten
gibt. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg und Sachsen weisen im Gegensatz zu den anderen Bundesländern sowohl
einen sehr hohen Prozentanteil an arbeitslosen Menschen an der Bevölkerung aus
sowie auch einen überdurchschnittlichen Anteil an der Werkstattdichte.
Weiterhin wurde in allen Werkstätten eine durchschnittliche Überbelegung von
ca. 0,35 % registriert. Über 80 % der Werkstattbeschäftigten besuchen wegen
einer geistigen Behinderung die Werkstatt. Es wurde ebenfalls ein Anstieg von
psychischen Erkrankungen in Verbindung mit der Situation auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt festgestellt.
Der Anteil der jüngeren
Werkstattbeschäftigten ist in den neuen Bundesländern höher als in den Alten.
Bei der bundesweiten Erhebung durch con_sens betrug das Durchschnittsalter im
Jahr 2001 in den neuen Bundesländern 35,5 Jahre, in den alten Bundesländern
(ohne Berlin) 37,2 Jahre. In den nächsten 5 Jahren ist zu erwarten, dass vor
allem die Dichte der Werkstattbeschäftigten der Altersgruppe 50 bis unter 65
Jahre ansteigt. Im Jahr 2001 waren von 1000 Einwohnern in
Mecklenburg-Vorpommern 8,5 in einer Werkstatt beschäftigt. Die Abwanderung der
nicht behinderten Menschen bei gleichzeitigem Verbleib der behinderten Menschen
ist ein Faktor, der zu diesem hohen Ergebnis führte und führt.
Die behinderten Menschen
haben das Recht, bis zum Eintritt ins Rentenalter in einer Werkstatt für
behinderte Menschen beschäftigt zu werden. Tendenziell nimmt die Anzahl der
immer älter werdenden Werkstattbeschäftigten zu. Gründe hierfür liegen in den
verbesserten medizinischen und therapeutischen Möglichkeiten, welche einerseits
die Lebenserwartung insbesondere der geistig behinderten Menschen erhöhen,
andererseits werden die Fähigkeiten der Werkstattbeschäftigten verstärkt
gefördert oder länger erhalten, so dass diese zu einem späteren Zeitpunkt aus
den Werkstätten ausscheiden als noch vor einiger Zeit. Gleichzeitig erhöht sich
die Anzahl der Personen, die einen Antrag auf Eintritt in eine Werkstatt
stellen.
Früher wurden geistig behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oftmals für einfache Arbeiten eingestellt. Aufgrund der hohen Anzahl von Arbeitslosen in der Hansestadt Rostock wird es für behinderte Menschen immer schwieriger eine Anstellung zu finden. Dieses wird durch die Möglichkeit, Arbeitnehmer über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bzw. über 1-EURO-Jobs einzustellen, gefördert.
Um nicht in der
Arbeitslosigkeit zu enden, beantragen daher immer mehr Menschen die körperlich,
geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, einen Platz in einer Werkstatt.
Diesem Anspruch muss nach §
53 SGB XII stattgegeben werden (Rechtsanspruch), wenn die Behinderung nicht nur
vorübergehend wesentlich ist und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles
die Ansicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden
kann.
Deckung
aus Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.9000.0030 |
1.998.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Gewerbesteuer nach Ertrag |
Begründung der Mehreinnahmen
Die Vorauszahlungen für das
Jahr 2006 sind überdurchschnittlich gestiegen. Weiterhin wurden die
nachträglichen Vorauszahlungen für 2005 nach oben angepasst und es sind
unerwartet gute Veranlagungsergebnisse für die Jahre 2003 und 2004 zu
verzeichnen.
Roland Methling