Beschlussvorlage - 0882/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des kommunalen Finanzierungsanteils an den Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende von 6,9 % auf 12,6 %
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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11.01.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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17.01.2007
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Erledigt
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Bürgerschaft
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31.01.2007
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Sozial-
und Gesundheitsausschuss Finanzausschuss |
11.01.2007 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Änderung
des kommunalen Finanzierungsanteils an den Verwaltungskosten in der
Grundsicherung für Arbeitssuchende von 6,9 % auf 12,6 % |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Begründung
Die Höhe des kommunalen
Finanzierungsanteils (KFA) wird gemäß § 15 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 2 der Vereinbarung über die Gründung und
Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Wirtschaftsplan des jeweiligen
Haushaltsjahres festgelegt. Der KFA bezieht sich auf die Verwaltung der
Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und der Leistungen nach
§ 23 Abs. 3 SGB II.
Bevor der Wirtschaftsplan
2006 der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorlag, wurde seitens
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der
Geschäftsanweisung vom 10.02.2006 zur Bewirtschaftung des
Verwaltungskostenbudgets zur Umsetzung des SGB II festgelegt, dass der Bund aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung zukünftig nur noch einen Anteil an den
gesamten Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 87,4 v. H. tragen wird. Somit wären 12,6 v. H. von den
Kommunen zu tragen. Kommunen, die nicht bereit sind, diese Pauschale zu zahlen,
hätten die Verwaltungskosten spitz abzurechnen. Dass bedeutet, von der Kommune
ist der Nachweis über die Höhe der tatsächlichen Verwaltungsaufwendungen für
die kommunalen Leistungen zu erbringen.
Derzeit sind im
Hanse-Jobcenter ca. 320 Mitarbeiter beschäftigt, die im Rahmen ihrer
Zuständigkeit mit der Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben befasst sind. Hierbei
handelt es sich insbesondere um
·
die
Leistungsgewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung einschließlich
Feststellung der Angemessenheit der Kosten, Prüfung der Erforderlichkeit von
Umzügen und Erteilung oder Ablehnung von Zusicherungen, Entscheidungen zur
Gewährung von Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten,
Einarbeitung von Abtretungserklärungen, Gewährung von Mietschuldenübernahmen
und ggf. Rückforderung der Leistungen bzw. von Darlehen sowie
·
die Gewährung von
Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
sowie mehrtägige Klassenfahrten.
Eine Spitzabrechnung würde
bedeuten, dass bei jeder dieser Stellen Arbeitsplatzaufzeichnungen erforderlich
wären, um den kommunalen Zeitanteil zu ermitteln. Dieses wäre mit einem
überproportional hohen und kostenaufwändigen Arbeits- und Zeitaufwand
verbunden.
Als einvernehmliche Lösung
wurde daher der Wirtschaftsplan 2006 mit einem vorläufigen kommunalen
Finanzierungsanteil von 6,9 v. H. beschlossen und der Geschäftsführer des
Hanse-Jobcenters beauftragt, einen Vorschlag zur Ermittlung eines pauschalen
Anteils der kommunalen Verwaltungskosten an den gesamten Verwaltungskosten im
Jahr 2006 zu unterbreiten.
Im Juli 2006 wurde der
Hansestadt Rostock das Ergebnis der auf der Grundlage der Checkliste des BMAS
durchgeführten qualifizierten Schätzung vorgestellt. Demnach würde bei einer
Spitzabrechnung der kommunale Anteil an der Aufgabenwahrnehmung annähernd 20 v.
H. betragen.
Am 06.11.2006 fand zwischen
dem Oberbürgermeister, dem Finanzsenator und dem Senator für Umwelt, Soziales,
Jugend und Gesundheit sowie der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rostock
ein Spitzengespräch statt. Im Ergebnis stimmten die Vertreter der Hansestadt
Rostock dem Vorschlag des BMAS zur Verwendung einer Pauschale zur Festsetzung
der kommunalen Verwaltungskosten in Höhe von 12,6 v. H. zu. Es wurde Einigkeit
darüber erzielt, dass diese Erhöhung jedoch frühestens ab 2007 möglich ist.
Aus diesem Grunde wird der
Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit beauftragt, der Anpassung
des kommunalen Finanzierungsanteils ab 2007 von derzeit 6,9 v. H. auf 12,6 v.
H. in der Gesellschafterversammlung der ARGE zuzustimmen.
Roland Methling