Beschlussvorlage - 0857/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0857/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

66,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

19.09.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

17.10.2006 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

05.10.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2006 in Höhe von 420.000,00 EUR für das Bauvorhaben Ausbau L 22, Hinrichsdorfer Straße

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

02.6650.94600002 - Ausbau L 22, Hinrichsdorfer Straße in Höhe von 420.000,00 EUR

Die Ausgaben werden gedeckt durch Minderausgaben auf der Haushaltsstelle:

02.6300.94600005 - Sanierung Seepromenade Warnemünde

 

 

finanzielle Auswirkungen

Überplanmäßige Ausgabe Haushaltsstelle 02.6650.94600002 in Höhe von 420.000,00 EUR

Deckung                                                        02.6300.94600005 in Höhe von 420.000,00 EUR

 

Begründung

Berechnung der Gesamtausgaben

Haushaltsausgaberest für o.a. Haushaltsjahr                                  447.245,57 EUR

bisher genehmigte Ansatzüberschreitungen                                                               0 EUR

neu beantragte Haushaltsüberschreitung (Netto)                            420.000,00 EUR

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe                             867.245,57 EUR

 

unabweisbar:

 

Die beantragten Mehrausgaben in Höhe von 420 TEUR werden im Rahmen des Vorhabens „Ausbau Hinrichsdorfer Straße, Zufahrt zu den Gewerbestandorten im Hafenvorgelände“ für den Teilbauabschnitt – Neubau der südwestlichen Verbindungsrampe – verwendet. Das Vorhaben ist eine vertraglich ratifizierte Gemeinschaftsaufgabe des Bundes, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin, mit der Hansestadt Rostock. Grundlage bildet die Kostenteilungsvereinbarung gemäß Bundesfernstraßengesetz/Straßen-Kreuzungsrichtlinien und ist mit Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0058/01-N genehmigt und mit Datum vom 26.04.2001 unterzeichnet worden.

Das Vorhaben wird gemäß Zuwendungsbescheid vom 30.09.01 mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert. Der Teilbauabschnitt – Neubau südwestliche Verbindungsrampe – ist aus Gründen der Verkehrssicherheit mit Plangenehmigung durch das Wirtschaftsministerium aus dem derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren herausgelöst und zeitlich vorgezogen worden. Dieser Abschnitt wird Anfang November 2006 fertiggestellt und abgerechnet.

 

 

 

Das Straßenbauamt Schwerin ist als Vorhabensträger und Bauausführender gesetzlich sowie vertraglich zur Rechnungslegung der realisierten, vertragsbezogenen Leistungen an die Hansestadt Rostock verpflichtet.

Nach Mitteilung des Landesförderinstitutes sind zur finanziellen Abdeckung des Teilbauabschnittes nur noch in der Jahresscheibe 2006 Fördermittel verfügbar. Eine Mittelabforderung ist gemäß Förderrichtlinie nur nach erfolgter Bezahlung der Rechnungen an das Straßenbauamt Schwerin möglich. Damit die Hansestadt Rostock die Fördermittel insgesamt in Anspruch nehmen kann, setzt dies eine vollständige Vorfinanzierung des Kostenanteils noch in 2006 voraus. Eine Finanzierung der Kostenbeteiligung in der Jahresscheibe 2007 hat nach Ausbleiben der Fördermittel für die Hansestadt Rostock eine Erhöhung des Eigenanteils um 210,00 TEUR zuzüglich entstandener Verzugszinsen zur Folge.

Aufgrund der durch das Wirtschaftsministerium geplanten zeitlichen Verschiebung der Förderung des letzten Bauabschnittes der Seepromenade in Warnemünde in die Jahresscheibe 2007 ist die vorfristige Finanzierung des Teilbauabschnittes – Neubau südwestliche Verbindungsrampe – in die Jahresscheibe 2006 finanziell abgesichert.

 

unvorhersehbar:

 

Die derzeitige Finanzierungslücke bei der Hansestadt Rostock ist aus dem unvorhersehbaren und unausweichlichen Vorziehen des Teilbauabschnittes – Neubau der südwestlichen Verbindungsrampe – durch den Vorhabensträger Straßenbauamt Schwerin aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs entstanden. Die Änderung der Einordnung in die Jahresscheiben der Investitionspläne sowie die Änderung der förderspezifischen Situation ab 2007 bedingen im Sinne einer Kosteneinsparung für die Hansestadt Rostock die Finanzierung der Maßnahme noch in 2006 und die damit verbundene Sicherstellung der Fördermittel.

 

Nachweis der Deckung der Minderausgaben

 

Haushaltsstelle                                                          Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.94600005                                                    Sanierung Seepromenade Warnemünde

 

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o.a. Haushaltsjahr                            500.754,88 EUR

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen                                                    0      EUR

bereits angeordnete Mittel für o.a.Haushaltsstelle                                                     59.522,99 EUR

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.a. Haushaltsjahr                                     441.231,89 EUR

als Deckungsquelle eingesetzt                                                                                420.000,00 EUR

 

Begründung der Minderausgaben

 

Der 5. Teilbauabschnitt der Rekonstruktion der Seepromenade Warnemünde bildet den Lücken- und Bauabschluss dieser Maßnahme. Es war bisher bautechnologisch vorgesehen, diese Maßnahme in 2006 abzuschließen. Das Landesförderinstitut hat nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium die Förderung dieses letzten Bauabschnittes für 2007 in Aussicht gestellt.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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