Beschlussvorlage - 0857/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2006 in Höhe von 420.000,00 EUR für das Bauvorhaben Ausbau L 22, Hinrichsdorfer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.10.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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05.10.2006
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Erledigt
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Hauptausschuss
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17.10.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bewilligung einer
überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2006 in Höhe von 420.000,00 EUR
für das Bauvorhaben Ausbau L 22, Hinrichsdorfer Straße |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Überplanmäßige
Ausgabe Haushaltsstelle 02.6650.94600002 in Höhe von 420.000,00 EUR Deckung
02.6300.94600005 in Höhe von 420.000,00 EUR |
Begründung
Berechnung der Gesamtausgaben
Haushaltsausgaberest für o.a.
Haushaltsjahr 447.245,57
EUR
bisher genehmigte
Ansatzüberschreitungen 0 EUR
neu beantragte
Haushaltsüberschreitung (Netto) 420.000,00
EUR
Summe der voraussichtlichen
Gesamtausgabe 867.245,57
EUR
unabweisbar:
Die
beantragten Mehrausgaben in Höhe von 420 TEUR werden im Rahmen des Vorhabens
„Ausbau Hinrichsdorfer Straße, Zufahrt zu den Gewerbestandorten im
Hafenvorgelände“ für den Teilbauabschnitt – Neubau der
südwestlichen Verbindungsrampe – verwendet. Das Vorhaben ist eine
vertraglich ratifizierte Gemeinschaftsaufgabe des Bundes, vertreten durch das
Straßenbauamt Schwerin, mit der Hansestadt Rostock. Grundlage bildet die
Kostenteilungsvereinbarung gemäß
Bundesfernstraßengesetz/Straßen-Kreuzungsrichtlinien und ist mit Beschluss der
Bürgerschaft Nr. 0058/01-N genehmigt und mit Datum vom 26.04.2001 unterzeichnet
worden.
Das
Vorhaben wird gemäß Zuwendungsbescheid vom 30.09.01 mit Mitteln aus der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ gefördert. Der Teilbauabschnitt – Neubau südwestliche
Verbindungsrampe – ist aus Gründen der Verkehrssicherheit mit
Plangenehmigung durch das Wirtschaftsministerium aus dem derzeit laufenden
Planfeststellungsverfahren herausgelöst und zeitlich vorgezogen worden. Dieser
Abschnitt wird Anfang November 2006 fertiggestellt und abgerechnet.
Das
Straßenbauamt Schwerin ist als Vorhabensträger und Bauausführender gesetzlich
sowie vertraglich zur Rechnungslegung der realisierten, vertragsbezogenen
Leistungen an die Hansestadt Rostock verpflichtet.
Nach Mitteilung des Landesförderinstitutes sind zur finanziellen Abdeckung des Teilbauabschnittes nur noch in der Jahresscheibe 2006 Fördermittel verfügbar. Eine Mittelabforderung ist gemäß Förderrichtlinie nur nach erfolgter Bezahlung der Rechnungen an das Straßenbauamt Schwerin möglich. Damit die Hansestadt Rostock die Fördermittel insgesamt in Anspruch nehmen kann, setzt dies eine vollständige Vorfinanzierung des Kostenanteils noch in 2006 voraus. Eine Finanzierung der Kostenbeteiligung in der Jahresscheibe 2007 hat nach Ausbleiben der Fördermittel für die Hansestadt Rostock eine Erhöhung des Eigenanteils um 210,00 TEUR zuzüglich entstandener Verzugszinsen zur Folge.
Aufgrund
der durch das Wirtschaftsministerium geplanten zeitlichen Verschiebung der
Förderung des letzten Bauabschnittes der Seepromenade in Warnemünde in die
Jahresscheibe 2007 ist die vorfristige Finanzierung des Teilbauabschnittes
– Neubau südwestliche Verbindungsrampe – in die Jahresscheibe 2006
finanziell abgesichert.
unvorhersehbar:
Die
derzeitige Finanzierungslücke bei der Hansestadt Rostock ist aus dem
unvorhersehbaren und unausweichlichen Vorziehen des Teilbauabschnittes –
Neubau der südwestlichen Verbindungsrampe – durch den Vorhabensträger
Straßenbauamt Schwerin aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs entstanden. Die
Änderung der Einordnung in die Jahresscheiben der Investitionspläne sowie die
Änderung der förderspezifischen Situation ab 2007 bedingen im Sinne einer
Kosteneinsparung für die Hansestadt Rostock die Finanzierung der Maßnahme noch
in 2006 und die damit verbundene Sicherstellung der Fördermittel.
Nachweis der Deckung der Minderausgaben
Haushaltsstelle Bezeichnung
der Haushaltsstelle
02.6300.94600005 Sanierung
Seepromenade Warnemünde
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest für o.a. Haushaltsjahr 500.754,88
EUR
bisher
bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen 0 EUR
bereits
angeordnete Mittel für o.a.Haushaltsstelle 59.522,99 EUR
noch
zur Verfügung stehende Mittel für o.a. Haushaltsjahr 441.231,89
EUR
als
Deckungsquelle eingesetzt 420.000,00
EUR
Begründung der Minderausgaben
Der
5. Teilbauabschnitt der Rekonstruktion der Seepromenade Warnemünde bildet den
Lücken- und Bauabschluss dieser Maßnahme. Es war bisher bautechnologisch vorgesehen,
diese Maßnahme in 2006 abzuschließen. Das Landesförderinstitut hat nach
Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium die Förderung dieses letzten
Bauabschnittes für 2007 in Aussicht gestellt.
Roland
Methling