Beschlussvorlage - 0004/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11.W.89 ?An der Blücherstraße"
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.07.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
|
|
|
17.06.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Stadtmitte (14)
|
|
|
|
18.06.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
|
|
|
25.06.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
09.07.2008
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER
OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
|
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Ortsbeirat Stadtmitte (14) Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus |
18.06.2008 19:00 25.06.2008 17:00 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Bebauungsplan Nr. 11.W.89 „An der
Blücherstraße" Satzungsbeschluss |
|
bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Auslegungsbeschluss
Nr. 0654/07 vom 12.09.2007 |
keine |
keine |
finanzielle Auswirkungen |
Begründung
Der
Bebauungsplan Nr.11.W.89 „An der Blücherstraße“ ist aus dem B-Plan
Nr. 11.MK.89 „Kerngebiet Blücherstraße“ hervorgegangen, für den
bereits am 17.05.1994 die Aufstellung beschlossen wurde. Dieser B-Plan umfasste
das gesamte Quartier zwischen Talstraße, Blücherstraße und Ferdinandstraße.
Kurz
nach dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan „Kerngebiet
Blücherstraße“ verstärkte sich der zeitliche Druck bezüglich der
Realisierung eines Verwaltungsstandortes der IKK. Da im Gesamtbereich eine
Vielzahl schwieriger planerischer Probleme zu lösen war, wurde die Fläche des
IKK-Verwaltungskomplexes als Vorhaben- und Erschließungsplan weitergeführt und
am 04.10.1995 die entsprechende Satzung beschlossen.
In
der weiteren Bearbeitung des Verfahrens war eine Reihe von Problemen, wie die
Frage der Erschließung, die Lärmproblematik durch angrenzende Bahnanlagen,
Altlastenbelastungen sowie der Umgang mit geschützten Arten zu klären. Der
entsprechende Entwurf für das Gesamtgebiet wurde in der Zeit vom 14.08.2000 bis
zum 15.09.2000 öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange durchgeführt. Die Einwendungen und Anregungen führten zu einer
Überarbeitung und erneuten Auslegung vom 20.03.2003 bis zum 22.04.2003.
Auch
im Ergebnis der Abwägung der letzten Auslegung waren der Abschluss des
Verfahrens und eine Umsetzung nicht möglich, so dass 2006 entschieden wurde,
den B-Plan auf den Bereich des ehemaligen Mau und der zwischenzeitlich
abgerissenen Gewerbebetriebe zu begrenzen. Diese Fläche stellt auch den
wesentlichen Teil im Gesamtquartier dar, der einer städtebaulichen Neuordnung
bedarf.
Mit
dem Bebauungsplan werden folgende wesentlichen städtebaulichen Ziele verfolgt:
-
allgemein wird
eine innerstädtische Brachfläche einer neuen, zeitgemäßen und der Umgebung
angepassten Nutzung zugeführt
-
eine ehemalige
Gewerbefläche wird zu einer attraktiven Wohnbaufläche in sehr gut erschlossener
Lage entwickelt und damit eine nachhaltige Nachnutzung erreicht, die
gleichzeitig einem weiteren Flächenverbrauch entgegenwirkt
-
das
Erscheinungsbild der Steintor-Vorstadt wird verbessert
-
die zulässige
Bebauung ist mit einem Alten- und Pflegeheim sowie altersgerechtem Wohnen auf
ein Angebot für ältere Bürger konzentriert, um der in diesem Bereich wachsenden
Nachfrage gerecht zu werden
-
Eingriffe in
Natur und Landschaft zu minimieren und Ersatzmaßnahmen für geschützte Tierarten
zu sichern.
Zur
Umsetzung des B-Plans wurde mit der TLG Immobilien GmbH, als
Grundstückseigentümer und Erschließungsträger, ein städtebaulicher Vertrag
gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 BauGB geschlossen. Dieser Vertrag regelt
im Wesentlichen die Übernahme der Planungskosten sowie die Herstellung der
Verkehrs- und Grünanlagen.
Zwischenzeitlich
wurde die Erschließungsplanung für das Plangebiet genehmigt und die
Erschließung bereits weitgehend umgesetzt sowie Baugenehmigungen gemäß § 33
BauGB erteilt für die Wohnbebauung Blücherstraße 31 sowie ein Alten- und
Pflegeheim auf der Sondergebietsfläche.
Die
öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18.10.2007 bis zum 20.11.2007.
Im
Ergebnis der Abwägung sind lediglich geringfügige Änderungen gegenüber dem
öffentlich ausgelegten Entwurf vorgenommen worden. Diese beschränken sich auf
eine Natura 2000 - Vorprüfung, die ergeben hat, dass eine Natura 2000 - Prüfung
nicht erforderlich ist, Anpassungen bei Festsetzungen zum Artenschutz,
zusätzliche Hinweise zur Kampfmittelbelastung sowie redaktionelle Korrekturen
und geringfügige Ergänzungen in der Begründung.
Die
vorgenommenen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen betreffen keine
wesentlichen Planungsinhalte.
Roland
Methling