Beschlussvorlage - 0004/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0004/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.2306,60,62,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

§ 10 BauGB

 

 

28.05.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.07.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

17.06.2008 17:00

18.06.2008 19:00

25.06.2008 17:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 11.W.89 „An der Blücherstraße"

 

Satzungsbeschluss

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Auslegungsbeschluss Nr. 0654/07 vom 12.09.2007

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock mit den in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

2. Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 11.W.89 „An der Blücherstraße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Der Bebauungsplan Nr.11.W.89 „An der Blücherstraße“ ist aus dem B-Plan Nr. 11.MK.89 „Kerngebiet Blücherstraße“ hervorgegangen, für den bereits am 17.05.1994 die Aufstellung beschlossen wurde. Dieser B-Plan umfasste das gesamte Quartier zwischen Talstraße, Blücherstraße und Ferdinandstraße.

Kurz nach dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan „Kerngebiet Blücherstraße“ verstärkte sich der zeitliche Druck bezüglich der Realisierung eines Verwaltungsstandortes der IKK. Da im Gesamtbereich eine Vielzahl schwieriger planerischer Probleme zu lösen war, wurde die Fläche des IKK-Verwaltungskomplexes als Vorhaben- und Erschließungsplan weitergeführt und am 04.10.1995 die entsprechende Satzung beschlossen.

In der weiteren Bearbeitung des Verfahrens war eine Reihe von Problemen, wie die Frage der Erschließung, die Lärmproblematik durch angrenzende Bahnanlagen, Altlastenbelastungen sowie der Umgang mit geschützten Arten zu klären. Der entsprechende Entwurf für das Gesamtgebiet wurde in der Zeit vom 14.08.2000 bis zum 15.09.2000 öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Einwendungen und Anregungen führten zu einer Überarbeitung und erneuten Auslegung vom 20.03.2003 bis zum 22.04.2003.

Auch im Ergebnis der Abwägung der letzten Auslegung waren der Abschluss des Verfahrens und eine Umsetzung nicht möglich, so dass 2006 entschieden wurde, den B-Plan auf den Bereich des ehemaligen Mau und der zwischenzeitlich abgerissenen Gewerbebetriebe zu begrenzen. Diese Fläche stellt auch den wesentlichen Teil im Gesamtquartier dar, der einer städtebaulichen Neuordnung bedarf.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende wesentlichen städtebaulichen Ziele verfolgt:

-        allgemein wird eine innerstädtische Brachfläche einer neuen, zeitgemäßen und der Umgebung angepassten Nutzung zugeführt

-        eine ehemalige Gewerbefläche wird zu einer attraktiven Wohnbaufläche in sehr gut erschlossener Lage entwickelt und damit eine nachhaltige Nachnutzung erreicht, die gleichzeitig einem weiteren Flächenverbrauch entgegenwirkt

-        das Erscheinungsbild der Steintor-Vorstadt wird verbessert

-        die zulässige Bebauung ist mit einem Alten- und Pflegeheim sowie altersgerechtem Wohnen auf ein Angebot für ältere Bürger konzentriert, um der in diesem Bereich wachsenden Nachfrage gerecht zu werden

-        Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren und Ersatzmaßnahmen für geschützte Tierarten zu sichern.

 

Zur Umsetzung des B-Plans wurde mit der TLG Immobilien GmbH, als Grundstückseigentümer und Erschließungsträger, ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 BauGB geschlossen. Dieser Vertrag regelt im Wesentlichen die Übernahme der Planungskosten sowie die Herstellung der Verkehrs- und Grünanlagen.

 

Zwischenzeitlich wurde die Erschließungsplanung für das Plangebiet genehmigt und die Erschließung bereits weitgehend umgesetzt sowie Baugenehmigungen gemäß § 33 BauGB erteilt für die Wohnbebauung Blücherstraße 31 sowie ein Alten- und Pflegeheim auf der Sondergebietsfläche.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18.10.2007 bis zum 20.11.2007.

Im Ergebnis der Abwägung sind lediglich geringfügige Änderungen gegenüber dem öffentlich ausgelegten Entwurf vorgenommen worden. Diese beschränken sich auf eine Natura 2000 - Vorprüfung, die ergeben hat, dass eine Natura 2000 - Prüfung nicht erforderlich ist, Anpassungen bei Festsetzungen zum Artenschutz, zusätzliche Hinweise zur Kampfmittelbelastung sowie redaktionelle Korrekturen und geringfügige Ergänzungen in der Begründung.

Die vorgenommenen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen betreffen keine wesentlichen Planungsinhalte.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

17.06.2008 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

18.06.2008 - Ortsbeirat Stadtmitte (14)

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25.06.2008 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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09.07.2008 - Bürgerschaft