Ergänzung Beschlussvorlage - 0838/06-EV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 3.

Erg. zur Beschlussvorlage

0748/06-BV

Nummer

 

 

 

0838/06-EV

 

Absender

Datum

Frank Giesen (CDU-Fraktion)

Neuer Markt 1

18055 Rostock

5.9.2006

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Satzung der  Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze (Stellplatzsatzung)

 

Liesel Eschenburg

 

Beschlussvorschlag

 

§ 3 Absatz 7 der Anlage wird wie folgt ergänzt:

 

Wird die Leistung des Ablösebetrages im Sinne des § 3 Absatz 1 zugelassen, so kann die Erteilung der Baugenehmigung von einer Sicherheitsleistung in Höhe des zu zahlenden Ablösebetrages abhängig gemacht werden.

 

 

Begründung

Erfolgt mündlich

 

Damit hat § 3 Absatz 7 folgende neue Fassung:

 

(7) Die Ablöseverpflichtung entsteht mit der Anzeige des Baubeginns. Der Ablösebetrag wird fällig mit Nutzungsbeginn. Wird die Leistung des Ablösebetrages im Sinne des § 3 Absatz 1 zugelassen, so kann die Erteilung der Baugenehmigung von einer Sicherheitsleistung in Höhe des zu zahlenden Ablösebetrages abhängig gemacht werden.

 

 

 

 

gez. Frank Giesen

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Beschlüsse

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26.09.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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