Ergänzung Beschlussvorlage - 0837/06-EV
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze (Stellplatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 11.10.2006
- Vorlageart:
- Ergänzung Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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19.09.2006
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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26.09.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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11.10.2006
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Beschlussvorschlag |
§ 3 Absatz 5 der
Anlage wird wie folgt geändert: Der Ablösebetrag für
jeden nicht geschaffenen notwendigen Stellplatz wird für die Zone I auf 5.000,00 EUR,
für die Zone II auf 3.750,00 EUR und für das übrige Stadtgebiet auf 2.500,00 EUR
festgesetzt. Soweit Stellplätze für
ausschließliche Wohnnutzung nachzuweisen sind, beträgt der Ablösebetrag je
Einstellplatz in Zone I 3.750,00 EUR, in Zone II 2.800,00 EUR und im übrigen
Stadtgebiet 2.800,00 EUR. Kein Ablösebetrag ist zu
zahlen, wenn durch die bauliche Anlage Baulücken geschlossen werden, die
ihren Ursprung nachweislich im 1. bzw. 2. Weltkrieg haben. |
Begründung
Erfolgt mündlich
Damit hat § 3 Absatz 5 folgende neue Fassung:
(5) Der Ablösebetrag für
jeden nicht geschaffenen notwendigen Stellplatz wird für die
Zone I auf 5.000,00 EUR, für
die Zone II auf 3.750,00 EUR und für das übrige Stadtgebiet
auf 2.500,00 EUR
festgesetzt.
Soweit Stellplätze für
ausschließliche Wohnnutzung nachzuweisen sind, beträgt der Ablösebetrag je
Einstellplatz in Zone I 3.750,00 EUR, in Zone II 2.800,00 EUR
und im übrigen Stadtgebiet
2.800,00 EUR.
Kein Ablösebetrag ist zu
zahlen, wenn durch die bauliche Anlage Baulücken geschlossen werden, die ihren
Ursprung nachweislich im 1. bzw. 2. Weltkrieg haben.
gez. Frank Giesen