Ergänzung Beschlussvorlage - 0837/06-EV

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 2.

Erg. zur Beschlussvorlage

0748/06-BV

Nummer

 

 

 

0837/06-EV

 

Absender

Datum

Frank Giesen (CDU-Fraktion)

Neuer Markt 1

18055 Rostock

5.9.2006

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Satzung der  Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze (Stellplatzsatzung)

 

Liesel Eschenburg

 

Beschlussvorschlag

 

§ 3 Absatz 5 der Anlage wird wie folgt geändert:

 

Der Ablösebetrag für jeden nicht geschaffenen notwendigen Stellplatz wird für die

Zone I auf 5.000,00 EUR, für die Zone II auf 3.750,00 EUR und für das übrige Stadtgebiet

auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 

Soweit Stellplätze für ausschließliche Wohnnutzung nachzuweisen sind, beträgt der Ablösebetrag je Einstellplatz in Zone I 3.750,00 EUR, in Zone II 2.800,00 EUR

und im übrigen Stadtgebiet 2.800,00 EUR.

 

Kein Ablösebetrag ist zu zahlen, wenn durch die bauliche Anlage Baulücken geschlossen werden, die ihren Ursprung nachweislich im 1. bzw. 2. Weltkrieg haben.

 

 

Begründung

Erfolgt mündlich

 

Damit hat § 3 Absatz 5 folgende neue Fassung:

 

(5) Der Ablösebetrag für jeden nicht geschaffenen notwendigen Stellplatz wird für die

Zone I auf 5.000,00 EUR, für die Zone II auf 3.750,00 EUR und für das übrige Stadtgebiet

auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 

Soweit Stellplätze für ausschließliche Wohnnutzung nachzuweisen sind, beträgt der Ablösebetrag je Einstellplatz in Zone I 3.750,00 EUR, in Zone II 2.800,00 EUR

und im übrigen Stadtgebiet 2.800,00 EUR.

 

Kein Ablösebetrag ist zu zahlen, wenn durch die bauliche Anlage Baulücken geschlossen werden, die ihren Ursprung nachweislich im 1. bzw. 2. Weltkrieg haben.

 

 

 

 

 

gez. Frank Giesen

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Beschlüsse

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26.09.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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