Ergänzung Beschlussvorlage - 0836/06-EV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 1.

Erg. zur Beschlussvorlage

0748/06-BV

Nummer

 

 

 

0836/06-EV

 

Absender

Datum

Frank Giesen (CDU-Fraktion)

Neuer Markt 1

18055 Rostock

5.9.2006

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Satzung der  Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze (Stellplatzsatzung)

Liesel Eschenburg

 

Beschlussvorschlag

 

§ 2 Absatz 1 der Anlage wird wie folgt ergänzt:

 

....(notwendige Stellplätze oder Garagen). Dies gilt nicht für bauliche Anlagen, durch die nachweislich aus dem 1. bzw. 2. Weltkrieg stammende Baulücken geschlossen werden.

 

 

Begründung

Erfolgt mündlich

 

 

§ 2 Absatz 1 erhält damit folgende Fassung:

 

(1) Bauliche Anlagen, bei denen ein Zugangs- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, dürfen errichtet werden, wenn Stellplätze oder Garagen in ausreichender Zahl oder Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit hergestellt werden (notwendige Stellplätze oder Garagen). Dies gilt nicht für bauliche Anlagen, durch die nachweislich aus dem 1. bzw. 2. Weltkrieg stammende Baulücken geschlossen werden.

 

 

 

 

 

gez. Frank Giesen

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