Beschlussvorlage - 0817/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0817/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.2307,60,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

§ 10 Bau GB

 

17.10.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.12.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Südstadt (12)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

09.11.2006 18:30

14.11.2006 17:00

21.11.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.GB.49 für die Gemeinbedarfsfläche südlich der Tychsenstraße  „Am Rote-Burg-Graben"

 

 Satzungsbeschluss

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Auslegungsbeschluss Nr. 0452/06 vom 14.06.2006

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

1.       Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.GB.49 für die Gemeinbedarfsfläche südlich Tychsenstraße „Am Rote-Burg-Graben" mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.       Aufgrund des § 10 BauGB (2004) beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.GB.49 für die Gemeinbedarfsfläche südlich Tychsenstraße „Am Rote-Burg-Graben", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. (Anlage 2)

 

3.       Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

 

Der ursprüngliche Bebauungsplan setzte angrenzend an das Gewerbegebiet in der Nobelstraße auf dem südlichen Baufeld 4 sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen in Form einer Körperbehindertenwerkstatt fest. Für diese Nutzung besteht heute kein Bedarf mehr. Vielmehr bestehen Absichten eines Unternehmens, sich im benachbarten Gewerbegebiet zu erweitern.

Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes verfolgt daher das Ziel, die planungsrechtlichen Festsetzungen dahingehend im Bereich des ehemaligen Baufeldes 4 zu ändern, um die Voraussetzungen zur Ansiedlung gewerblicher Unternehmen zu schaffen.

Gleichzeitig soll auf der Grundlage von Flächenverlagerungen ein leistungsfähiger Grünzug auf der Basis vorhandener wertvoller Elemente des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch als Teil eines weiträumigen Verbundsystems entwickelt werden.

Das neue gewerbliche Baufeld steht somit im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet in der Nobelstraße und wird auch über dieses erschlossen.

Der neu geordnete Grünzug als Teil des Grünverbundes stellt die Zäsur zu den nördlichen Gemeinbedarfsflächen dar.

 

Der Geltungsbereich umfasst ca. 16,4 ha, der eigentliche Änderungsbereich beträgt ca. 3,9 ha.

 

Der Bebauungsplan soll nun- nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Prüfung und Abwägung aller bekannt gewordenen Belange- nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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14.11.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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21.11.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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06.12.2006 - Bürgerschaft