Beschlussvorlage - 0817/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.GB.49 für die Gemeinbedarfsfläche südlich der Tychsenstraße ?Am Rote-Burg-Graben"
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.12.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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14.11.2006
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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21.11.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.12.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 10 Bau GB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus |
14.11.2006 17:00 21.11.2006 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.GB.49 für
die Gemeinbedarfsfläche südlich der Tychsenstraße „Am Rote-Burg-Graben" Satzungsbeschluss |
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bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Auslegungsbeschluss
Nr. 0452/06 vom 14.06.2006 |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
1.
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit
sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum
Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.GB.49 für
die Gemeinbedarfsfläche südlich Tychsenstraße „Am
Rote-Burg-Graben" mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis
geprüft. Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil
des Beschlusses. 2.
Aufgrund des
§ 10 BauGB (2004) beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.GB.49 für die Gemeinbedarfsfläche südlich
Tychsenstraße „Am Rote-Burg-Graben", bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. (Anlage 2) 3.
Die Begründung
wird gebilligt. (Anlage 3) |
finanzielle Auswirkungen |
Begründung
Der ursprüngliche Bebauungsplan setzte angrenzend an das
Gewerbegebiet in der Nobelstraße auf dem südlichen Baufeld 4 sozialen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen in Form einer Körperbehindertenwerkstatt
fest. Für diese Nutzung besteht heute kein Bedarf mehr. Vielmehr bestehen
Absichten eines Unternehmens, sich im benachbarten Gewerbegebiet zu erweitern.
Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes verfolgt daher das
Ziel, die planungsrechtlichen Festsetzungen dahingehend im Bereich des
ehemaligen Baufeldes 4 zu ändern, um die Voraussetzungen zur Ansiedlung
gewerblicher Unternehmen zu schaffen.
Gleichzeitig soll auf der Grundlage von Flächenverlagerungen ein
leistungsfähiger Grünzug auf der Basis vorhandener wertvoller Elemente des
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch als Teil eines weiträumigen
Verbundsystems entwickelt werden.
Das neue gewerbliche Baufeld steht somit im unmittelbaren
räumlichen Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet in der Nobelstraße und wird auch
über dieses erschlossen.
Der neu geordnete Grünzug als Teil des Grünverbundes stellt die
Zäsur zu den nördlichen Gemeinbedarfsflächen dar.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 16,4 ha, der eigentliche
Änderungsbereich beträgt ca. 3,9 ha.
Der Bebauungsplan soll nun- nach erfolgter Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung und Prüfung und Abwägung aller bekannt gewordenen Belange-
nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Roland Methling