Beschlussvorlage - 0796/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0796/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

66,20

Beschlussvorschriften

Datum

Kommunalverfassung § 22, Absatz 2

 

05.09.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

11.10.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Finanzausschuss

Bau- und Planungsausschuss

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

26.09.2006 17:00

 

 

05.10.2006 17:00

10.10.2006 17:00

10.10.2006 19:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Planungsbeschluss für das Vorhaben

ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Der Planungsbeschluss für das Vorhaben ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft wird bestätigt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Keine Planungskosten Hansestadt Rostock.

Planungskosten finanziert die Rostocker Straßenbahn AG.

Ausführungskosten – siehe Anlage 2

 

Begründung

Für den Bahnübergang „Alte Bahnhofstraße“ in Warnemünde besteht auf Grund seines nicht der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) entsprechenden baulichen und signaltechnischen Zustandes die Auflage durch das Eisenbahnbundesamt an die DB Netz AG diesen umzugestalten. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen verlängerte mit Schreiben vom 27.11.2003 die befristet zugelassene Ausnahme nach § 11 EBO antragsgemäß gegenüber der DB Netz AG bis zum 31.12.2010 letztmalig zum Betreiben des vorhandenen Bahnüberganges. Demnach muss die DB Netz AG zwingend eine technische Umrüstung gemäß EBO oder die Aufhebung des Bahnüberganges durch Ersatzmaßnahmen herbeiführen.

Vor diesem Hintergrund der Tatsache des dringenden Handlungsbedarfes strebt die DB Netz AG eine zukunftsfähige Gesamtlösung an und positionierte sich diesbezüglich nochmals gegenüber dem Tief- und Hafenbauamt der Hansestadt Rostock.

Im Rahmen der Vorplanung wurde die Verlegung des Bahnüberganges „Alte Bahnhofstraße“ zum S-Bahn-Haltepunkt Warnemünde-Werft und der notwendige Ersatz der vorhandenen Fußgängerüberführung am o. g. Standort herausgearbeitet. Da sich am S-Bahn-Haltepunkt Warnemünde-Werft auch ein zentraler Verknüpfungspunkt zu den Stadt- und Regionalbussen und ein P+R-Parkplatz befinden, soll neben einer neuen planfreien Gleisquerung auch eine attraktive Umsteigebeziehung zwischen den Verkehrsmitteln geschaffen werden. Die planfreie Gleisquerung baut auf der prognostischen Verkehrsentwicklung am Standort Warnemünde auf und wird von der Hansestadt Rostock, der DB AG und der RSAG als Vorzugsvariante favorisiert.

 

Mit dem Neubau des ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde-Werft wird die zentrale Erschließung der Bereiche Mittelmole, Passagierkai und Werftgelände über die neu zu bauende Straßenverbindung zwischen der Bundesstraße B 103 und der Werftallee gesichert.

 

Die leistungsfähige Straßenverbindung ist insbesondere für das Passagierterminal die Voraussetzung, um verstärkt den Passagierwechsel von Kreuzfahrern am Standort etablieren zu können. Der Passagierwechsel ist mit einem erheblichen Pkw-Verkehrsaufkommen verbunden. Des Weiteren ist die Schiffsver- und Schiffsentsorgung über den Lieferverkehr im Terminalbereich abzusichern. Dazu sind leistungsfähige und eindeutig strukturierte Straßenanbindungen an das überregionale Hauptstraßennetz notwendig, die mit einer plangleichen Gleisquerung (Bahnübergang) nicht gegeben sind. Die weitere Entwicklung des Passagierterminals und die Akzeptanz durch zukünftige Passagiere, die mit Bus oder Pkw anreisen, hängen wesentlich von einer zeitnahen Realisierung des ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde-Werft und der im Projekt integrierten Straßenverbindung zwischen der B 103 und der Werftallee ab.

 

Das Vorhaben ist somit eine grundlegende Voraussetzung für die zeitnahe Standortentwicklung der o. g. Flächen.

 

Ergänzend sei vermerkt, dass mit der planfreien Gleisquerung im Bereich Warnemünde-Werft die Ortslage Warnemünde im Bereich Rostocker Straße und Alte Bahnhofstraße deutlich vom Durchgangsverkehr und von touristischen Quell- und Zielverkehren entlastet wird. Dies ist Zielstellung des Integrierten Gesamtverkehrskonzeptes der Hansestadt Rostock.

 

Leistungsfähigkeitsuntersuchungen einer zukünftigen Gleisquerung im Bereich Warnemünde-Werft berücksichtigten bereits die Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Planungsraum bis 2015. Dazu wurden die städtebaulichen und verkehrlichen Planungsansätze für die Teilbereiche Güterbahnhof, Mittelmole, Passagierterminal und Aker-Werft neu bewertet und das Verkehrsaufkommen für den Straßenverkehr ermittelt. Die Belegung der Gleistrasse wird vorrangig durch die S-Bahn und den Fernverkehr sowie Charterverkehre  bestimmt. Unter Berücksichtigung der o. g. Planungsansätze wurde im Rahmen der Untersuchungen festgestellt, dass eine plangleiche Gleisquerung (Bahnübergang) einen harmonischen Verkehrsfluss langfristig nicht mehr sichern kann. In der Hauptverkehrszeit wäre auf Grund der hohen Zugfrequenzen eine dauerhafte Schließung des Bahnübergangs zu erwarten. Eine nachhaltige Verbesserung der jetzigen Situation kann nur mit der Realisierung einer planfreien Gleisquerung am ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft erfolgen.

 

Beschreibung des beabsichtigten Bauvorhabens

 

Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen folgende baulichen Maßnahmen:

 

a)      Bau einer planfreien Gleisquerung bzw. Eisenbahnkreuzung für den motorisierten und den nichtmotorisierten Verkehr am zukünftigen ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft als Ersatz für den plangleichen Bahnübergang „Alte Bahnhofstraße“

 

b)      Rückbau des plangleichen Bahnübergangs „Alte Bahnhofstraße an Bahn-km 125,811

 

c)      Rückbau der Fußgängerüberführung an Bahn-km 125,344

 

d)      Straßenmäßige Anbindung der neuen planfreien Eisenbahnkreuzung über einen lichtsignalgeregelten Knoten an die Bundesstraße B 103 (Stadtautobahn) inkl. Errichtung der erforderlichen Abbiegespuren

 

e)      Straßenmäßige Anbindung der neuen planfreien Eisenbahnkreuzung an die Lortzingstraße

 

f)        Straßenmäßige Anbindung der neuen planfreien Eisenbahnkreuzung über einen lichtsignalgeregelten Knoten an die in diesem Zusammenhang in ihrer Trasse zu begradigende Werftallee inkl. Errichtung der erforderlichen Abbiegespuren

 

g)      Errichtung eines Busbahnhofs zwischen Lortzingstraße und Bahngleisen inkl. Bushaltestellen, Pkw-Stellplätzen, Nebenanlagen (z. B. Beschilderung, Beleuchtung) und sonstiger Ausstattung (z. B. Haltestellenmasten, Fahrgastunterstände) mit straßenmäßiger Anbindung an die Lortzingstraße und die neue planfreie Eisenbahnkreuzung

 

h)      Errichtung von Bushaltestellen in der Werftallee

 

i)        Errichtung neuer bzw. Anpassung vorhandener Geh- und Radwege, wobei die Belange der mobilitätseingeschränkten Personen besonders zu berücksichtigen sind

 

j)        Errichtung von mobilitätsgerechten Zugängen bzw. Verbindungen zu und innerhalb des gesamten ÖPNV-Verknüpfungspunktes

 

k)      Errichtung bzw. Anpassung aller für o. g. straßenmäßige Anbindungen erforderlichen Nebenanlagen (z. B. Beschilderung, Beleuchtung)

 

l)        Verlegung aller auf Grund der Gesamtmaßnahme zu verlegenden Versorgungs- und Entsorgungsleitungen

 

m)    Durchführung aller erforderlichen eisenbahnspezifischen Begleitmaßnahmen sowohl für den Endausbau als auch ggf. in Zwischenbauzuständen (z. B. Verlegung von Signal- und TK-Anlagen, Anpassung der Fahrleitungstechnik)

 

n)      Landschaftsplanerische und grünordnerische Ausgleichsmaßnahmen.

 

Auf Grund der allgemeinen prognostischen Verkehrsentwicklung am Kreuzungspunkt ist eine Regelung entsprechend Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) nach § 3 herbeizuführen. Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind laut § 13 EkrG zu ermitteln.

 

Entsprechend der Aufteilung von kreuzungs- und nichtkreuzungsbedingten Kosten erfolgt eine Zuordnung und Kostenbeteiligung von der DB AG, der Hansestadt Rostock und dem Bund. Auf der Grundlage erster grober Kostenschätzungen betragen die Gesamtkosten für das Vorhaben ca. 24,6 Mio. €, wovon ca. 8,0 Mio. € (jeweils inkl. 19 % Mehrwertsteuer) der Hansestadt Rostock zuzuordnen sind.

 

Die Kostenteilung für die Baumaßnahme kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Die Planungs- und Baunebenkosten werden nach jetzigem Stand auf ca.  2.000.000,00 Euro geschätzt.

 

Effektivität und Wirtschaftlichkeit

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass auf Grundlage des vorliegenden Untersuchungsstandes nur eine planfreie Gleisquerung aus wirtschaftlicher, städtebaulicher und verkehrlicher Sicht den Entwicklungszielen des Ortsteils Warnemünde entspricht. Die planfreie Gleisquerung gewährleistet die vollständige Trennung des Bahnverkehrs von allen anderen hier vorhandenen Verkehrsarten und bedeutet damit eine wesentliche Verbesserung von Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss.

 

Im Rahmen der weiteren Planungen werden planfreie Varianten für die Gleisquerung am vorgesehenen Standort in Höhe Lortzingstraße untersucht und den Kosten und finanziellen Auswirkungen gegenübergestellt.

 

 

Finanzierungsplan

 

In Vorbereitung zur finanziellen Einordnung dieses Vorhabens wurde seitens des Tief- und Hafenbauamtes eine Anfrage an das Wirtschaftsministerium M–V hinsichtlich der Förderfähigkeit dieses Vorhabens gestellt. Das Wirtschaftsministerium M-V bestätigt grundsätzlich die Förderwürdigkeit des Bauvorhabens einschließlich der Planung für den ÖPNV-Verknüpfungspunkt.

In Abstimmung mit der Hansestadt Rostock hat die Rostocker Straßenbahn AG im Jahre 2001 die Planung bis zur Phase der Genehmigungsplanung als Fördervorhaben beim Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern angemeldet. Das Wirtschaftsministerium erteilte zunächst einen Zuwendungsbescheid als Vollfinanzierung für die Vorplanung. Diese Vorplanung liegt der Hansestadt Rostock vor.

Auf der Grundlage des Antrages aus dem Jahre 2001 besteht für die RSAG die Möglichkeit, das Verfahren wieder aufzunehmen. Mit Datum vom 01. August 2006 hat die RSAG deshalb in Abstimmung mit dem Tief- und Hafenbauamt beim Wirtschaftsministerium einen Antrag auf Weiterführung der Förderung des Anteils der Hansestadt Rostock für die Planungs- und Vorbereitungskosten gestellt.

Die Hansestadt Rostock wird mit der RSAG einen Maßnahmeträgervertrag für die Planung und Vorbereitung der Baumaßnahme schließen, so dass die RSAG die beantragten Mittel in Anspruch nehmen und die Planung im Auftrag der HRO realisieren kann. Erst nach Vorlage des Zuwendungsbescheides durch das Wirtschaftsministerium und dem Abschluss der Planungsvereinbarung mit der DB AG wird durch die Hansestadt Rostock der Auftrag an die RSAG zur Auslösung der Planung erteilt.

 

Des Weiteren wird eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit einem Fördersatz von 75 % auf Grundlage der förderfähigen Kosten für die Realisierung des Vorhabens durch das Wirtschaftsministerium in Aussicht gestellt. Gleichzeitig teilt das Ministerium der Hansestadt Rostock hinsichtlich der zeitlichen Einordnung dieses Vorhabens verbindlich mit, dass diese Förderung nur im Zeitraum 2007 bis 2010 ermöglicht werden kann. Dabei ist anzumerken, dass erst nach Vorliegen der baufachlich geprüften Projektunterlagen der GVFG–Fördermittelbescheid für die Baukosten seitens des Wirtschaftsministeriums M-V voraussichtlich in der Jahresscheibe 2007 ausgereicht wird.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist beabsichtigt, dass die Hansestadt Rostock als Vorhabensträger agiert. Die DB AG verpflichtet sich, 50 % der Planungskosten zu tragen. Die Kosten der Realisierung des Vorhabens werden entsprechend EKrG festgestellt.

 

Der Finanzierungsbedarf für die Jahresscheiben 2007 bis 2010 sowie die Anforderung bezüglich der Höhe der Verpflichtungsermächtigung für die Haushaltsplanung 2007 sind in der Anlage 2 dargestellt.

 

Terminplan:

 

Planungsbeschluss durch Bürgerschaft der HRO:........................... 11.10.2006

Planungsvereinbarung zwischen HRO und DB AG:.......................... 11/2006

Kreuzungsvereinbarung zwischen HRO und DB AG:....................... ca. 03/2007

Erarbeitung Planung........................................................................... ca. 1/2006 bis 10/2007

Planfeststellungsverfahren:................................................................ ca. 2007

Baubeschluss:.................................................................................... ca. 2007

geplante Baudurchführung:................................................................ ca. 2008 bis 2010

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlagen

2

 

 

Anlage 1

 

Hansestadt Rostock

Tief-und Hafenbauamt                                                                               Stand 16.05.2006

 

Kostenteilung niveaufreie Lösung ÖPNV-Verknüpfungspunkt Rostock-Warnemünde –  Gesamtkosten:  24.615.000,00 EUR

 

1.      Kreuzungsbedingte Kosten :                     15.500.000,00 EUR

                                                        +19% MWST         2.950.000,00 EUR

                                                                                              18.450.000,00 EUR

 

 

                                                                                                                      alle Angaben in EUR

 

               DB AG

               HRO

                  Bund

         6.150.000,00

         6.150.000,00

          6.150.000,00

 

     2.  Nichtkreuzungsbedingte Kosten:                              3.500.000,00 EUR

                                                              + 19% MWST             665.000,00 EUR

                                                                                                4.165.000,00 EUR

 

                                                                                                                                                             alle Angaben in EUR

 

              DB AG

              HRO

               Bund

       1.622.000,00

       (Bahnsteige)

         304.500,00

   (Bushaltestellen)

              _____

          

          280.000,00

     (Überdachung)

          280.000,00

     (Überdachung)

              _____

          ______

         262.000,00

     (Grunderwerb)

              _____

      1.416.500,00

  (Kreuzungsbauwerk)

         _____

              _____

 

3. Planungs-/Baunebenkosten:                      einschl.MWST  ca.:       2.000.000,00 EUR

 

                                                                                                                                                             alle Angaben in EUR

 

            DB AG

            HRO

              Bund

      1.000.000,00

     1.000.000,00

              -------- 

 

4. Gesamtübersicht der Kostenteilung:

     (Punkt 1 -3 )

                                                                                                                                             alle Angaben in EUR

 

          DB AG

            HRO

                Bund

    10.468.500,00

     7.996.500,00

          6.150.000,00

 

gerundet: 8.000.000,00

 

 


Anlage 2

 

Hansestadt Rostock

Tief-und Hafenbauamt                                                                 Kenntnisstand: 16.05.2006

 

 

Vermögenshaushalt 2007 und Finanzplan 2006 bis 2010

 

Haushaltsstelle: 02.6300.9850 0003  Kommunalanteil für ÖPNV-Anlagen im Straßenbereich/ Verknüpfungspunkt Warnemünde

 

 

 

Kommunalanteil HRO:                                7.400.000,00 EUR

 

Fördermittel:                                                 4.800.000,00 EUR  (75% Fördersatz der

                                                                                                          förderfähigen Kosten Bau

 vorbehaltlich der

baufachlichen Prüfung)

   600.000,00 EUR  Förd.Plg. an RSAG

 

 

 

davon Kassenwirksamkeit bis

 

Gesamtwertumfang

2006

2007

2008

2009

2010

Ausgabe

7.400.000

         0

       0

900.000

4.000.000

2.500.000

Verpflichtungs-ermächtigung

7.400.000

 

7.400.000

 

 

 

Deckungsquellen:

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen für Investitionen vom

 

 

 

 

 

 

Bund

 

 

 

 

 

 

Land

4.800.000

 

       0

500.000

2.500.000

1.800.000

Eigenanteil HRO

2.600.000

 

       0

400.000

1.500.000

   700.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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26.09.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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26.09.2006 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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05.10.2006 - Finanzausschuss

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10.10.2006 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)

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11.10.2006 - Bürgerschaft