Beschlussvorlage - 0783/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung des Liegenschaftsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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06.09.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 36 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Beschlussvorschlag |
Zur Bildung des Liegenschaftsausschusses wählt die Bürgerschaft zehn
Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter in diesen
Ausschuss. |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Gem. § 36 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann die
Bürgerschaft zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden.
Die Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (In-Kraft-Treten am
31.08.2006) sieht nach § 5 die Bildung eines Liegenschaftsausschusses durch die
Bürgerschaft vor.
Weiter schreibt die
Hauptsatzung dazu vor, dass sich der Ausschuss aus zehn Mitgliedern
zusammensetzt, von denen mindestens sechs Mitglieder der Bürgerschaft sein
müssen.
Für die Mitglieder können pro Fraktion oder Zählgemeinschaft höchstens
zwei Stellvertreterinnen/Stellvertreter
gewählt werden. Die Stellvertretung ist nicht streng auf eine Person bezogen,
sondern erfolgt gruppenbezogen für die Mitglieder einer Fraktion oder
Zählgemeinschaft. Die Rangfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge
der Stellvertreterinnen/Stellvertreter auf der Liste.
Die Besetzung des Ausschusses erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
(§ 36 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern).
Nach § 24 (3) Geschäftsordnung der Bürgerschaft sind die Listen der Fraktionen
und Zählgemeinschaften der Präsidentin über den Sitzungsdienst schriftlich
anzuzeigen.
In Vertretung
Georg Scholze
1. Stellverteter des
Oberbürgermeisters