Ergänzung Antrag - 0777/06-EA
Grunddaten
- Betreff:
-
Abstimmungsvereinbarung zur Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Ergänzung Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.09.2006
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Nummer |
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Absender |
Datum |
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Ortsbeirat
KröpelinerTor-Vorstadt Neuer Markt 3 |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
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Abstimmungsvereinbarung
zur Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen |
Beschlussvorschlag |
Der Antragstext wird wie
folgt geändert: Im 1. Satz wird der Text
"der....... vorsieht." gestrichen und ersetzt durch: " der für die
Kröpeliner Tor-Vorstadt im Innenbereich Maßmann-straße/Ulmenstraße/Wismarsche
Str./Doberaner Str./Lübecker Str. einen wöchentlichen Abfuhrszyklus der
"Gelben Tonne" vorsieht. |
finanzielle
Auswirkungen |
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Der Beschlussvorschlag lautet
jetzt:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Abstimmungsvereinbarung
zwischen der Hansestadt Rostock und einem zugelassenen Systembetreiber zur
Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen zu verhandeln, der für die
Kröpeliner-Tor-Vorstadt im Innenbereich Maßmannstraße/ Ulmenstraße/Wismarsche
Str./ Doberaner Str./ Lübecker Str. einen wöchentlichen Abfurhrzyklus der
„Gelben Tonne“ vorsieht.
Die Abstimmungsvereinbarung
ist der Bürgerschaft vorzulegen.“
Begründung
In der BS-Sitzung vom
4.11.1992 wurde eine Erhaltungssatzung für das Gebiet der KTV, zuletzt geändert
31.3./1.4.1993, durch die Bürgerschaft verabschiedet.
Hier wird im Par.2 Abs.1
besonders auf die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund
seiner städtebaulichen Gestalt abgestellt. Hierzu gehört auch das Straßenbild.
Die Stadtgestalt schließt die Baustruktur einer Stadt ein, also auch den
Grundriss und damit die Baustruktur und die Freiräume. Die Vorgärten und
die Straßenräume haben in der KTV eine prägende Funktion und stellen hier eine
Eigenart dar, die eine hohe Wertigkeit für die Wohn- u. Lebensqualität haben
und deshalb erhalten werden sollen.
Die Unterbringung der immer
mehr werdenden Abfallbehälter, laut Abfallsatzung Par.14 auf dem eigenem
Grundstück, stellt die Eigentümer vor große Herausforderungen, weil
Grundstückszuschnitte oder bauliche
Situationen dies unmöglich oder nur mit hohen finanziellen Aufwendungen für
Veränderungen zulassen. Aus diesem Grund erteilt die HRO in Ausnahmefällen eine
befristete Sondernutzung zur Unterbringung der Abfallbehälter im öffentlichen
Verkehrsraum. Die Auswirkungen sind im Straßenbild deutlich erkennbar.
Die Anzahl der Abfallbehälter
hat seit 1990 stetig zugenommen, so dass die Möglichkeiten der
Grundstückseigentümer ausgereizt sind. Die Verlängerung des Abholzyklus von
bisher 1 Woche auf 2 Wochen hat logischerweise bei gleicher Behälterzahl zu
einer Erhöhung des Abfallvolumens geführt. Um diese Problem zu lösen, wäre eine
Erhöhung der Behälterzahl erforderlich. Dies wiederum hätte Auswirkungen auf
das Stadtbild, zumindest in den Straßen, in denen die Unterbringung auf dem
eigenem Grundstück nicht möglich ist.
Anette Niemeyer
Ortsbeiratsvorsitzende KTV