Ergänzung Antrag - 0777/06-EA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 1.

Ergänzung zum Antrag

0637/06-A

Nummer

 

 

 

0777/06-EA

 

Absender

Datum

Ortsbeirat KröpelinerTor-Vorstadt

Neuer Markt 3

 

21.08.2006

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Abstimmungsvereinbarung zur Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen

 

Liesel Eschenburg

 

Beschlussvorschlag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

 

Im 1. Satz wird der Text "der....... vorsieht." gestrichen und ersetzt durch:

 

" der für die Kröpeliner Tor-Vorstadt im Innenbereich Maßmann-straße/Ulmenstraße/Wismarsche Str./Doberaner Str./Lübecker Str. einen wöchentlichen Abfuhrszyklus der "Gelben Tonne" vorsieht.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Der Beschlussvorschlag lautet jetzt:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Abstimmungsvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und einem zugelassenen Systembetreiber zur Entsorgung gebrauchter Verkaufsver­packungen zu verhandeln, der für die Kröpeliner-Tor-Vorstadt im Innenbereich Maß­mannstraße/ Ulmenstraße/Wismarsche Str./ Doberaner Str./ Lübecker Str. einen wöchentlichen Abfurhrzyklus der „Gelben Tonne“ vorsieht.

Die Abstimmungsvereinbarung ist der Bürgerschaft vorzulegen.“


Begründung

In der BS-Sitzung vom 4.11.1992 wurde eine Erhaltungssatzung für das Gebiet der KTV, zuletzt geändert 31.3./1.4.1993, durch die Bürgerschaft verabschiedet.

Hier wird im Par.2 Abs.1 besonders auf die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt abgestellt. Hierzu gehört auch das Straßenbild. Die Stadt­gestalt schließt die Baustruktur einer Stadt ein, also auch den Grundriss und damit die Baustruktur und die Freiräume. Die Vorgärten und die Straßenräume haben in der KTV eine prägende Funk­tion und stellen hier eine Eigenart dar, die eine hohe Wertigkeit für die Wohn- u. Lebensqualität haben und deshalb erhalten werden sollen.

Die Unterbringung der immer mehr werdenden Abfallbehälter, laut Abfallsatzung Par.14 auf dem eigenem Grundstück, stellt die Eigentümer vor große Herausforderungen, weil Grundstückszu­schnitte  oder bauliche Situationen dies unmöglich oder nur mit hohen finanziellen Aufwendungen für Veränderungen zulassen. Aus diesem Grund erteilt die HRO in Ausnahmefällen eine befristete Sondernutzung zur Unterbringung der Abfallbehälter im öffentlichen Verkehrsraum. Die Auswir­kungen sind im Straßenbild deutlich erkennbar.

Die Anzahl der Abfallbehälter hat seit 1990 stetig zugenommen, so dass die Möglichkeiten der Grundstückseigentümer ausgereizt sind. Die Verlängerung des Abholzyklus von bisher 1 Woche auf 2 Wochen hat logischerweise bei gleicher Behälterzahl zu einer Erhöhung des Abfallvolumens geführt. Um diese Problem zu lösen, wäre eine Erhöhung der Behälterzahl erforderlich. Dies wie­derum hätte Auswirkungen auf das Stadtbild, zumindest in den Straßen, in denen die Unterbrin­gung auf dem eigenem Grundstück nicht möglich ist.

 

 

 

 

 

Anette Niemeyer

Ortsbeiratsvorsitzende KTV

 

 

 

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Beschlüsse

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06.09.2006 - Bürgerschaft