Beschlussvorlage - 0762/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0762/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.2301,60,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3  KV M-V

§ 10 i. V. m.  § 13 BauGB

 

 

23.08.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

11.10.2006 16:00

I, gez.i.V. Scholze

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

05.09.2006 19:00

 

05.09.2006 17:00

19.09.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.Golf.145  "Golfplatz" in Diedrichshagen

 

Satzungsbeschluss

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Satzungsbeschluss Nr. 0852/05-BV vom 02.11.2005

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

 

1.      Aufgrund des § 10 i. V. m § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.Golf.145 für den Golfplatz in Diedrichshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)- (Anlage 1), als Satzung.

 

2.      Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

 

Der Bebauungsplan ist am 23.03.2006 rechtskräftig geworden.

 

Zur Reduzierung des einmaligen Bauaufwandes und der laufenden Betriebskosten des Golfplatzes wurde die erste Änderung des Bebauungsplans auf Rostocker Territorium durchgeführt. Die Grundzüge der Planung wurden dabei nicht berührt.

 

Das Änderungsverfahren erfolgte auf der Grundlage des § 13 BauGB (einfache Änderung). Eine Plan-UP ist nicht erforderlich. Die Betroffenenbeteiligung erfolgte im Rahmen des Änderungsverfahrens. Einwände oder Anregungen wurden dabei nicht erhoben, sodass eine Abwägung der Belange nicht erforderlich wurde.

 

Die Änderung hat folgende Inhalte:

Innerhalb der Grünfläche Golfplatz wird die überbaubare Fläche für den Pflegehof zur überbaubaren Fläche für das Klubhaus verlagert, ebenso die Fläche der Abschlaghalle. Somit werden alle überbaubaren Flächen am Standort des Klubhausbereiches zusammengefasst. Die festgesetzten überbaubaren Grundflächen bleiben in ihrer zulässigen Größe erhalten, ebenso die zulässigen Gebäudehöhen. Es erfolgt kein zusätzlicher Eingriff in Grund und Boden. Der Stellplatzbereich wird ebenfalls geringfügig verlagert, wobei auch hier die festgesetzten notwendigen Stellplätze erhalten bleiben, bei Verringerung der Flächeninanspruchnahme. Der private Weg Nr. 5 entfällt. Die öffentliche Begehbarkeit des Golfplatzes ist durch den Grenzweg Nr. 4 gegeben. (Geh- und Fahrrechte zugunsten der Öffentlichkeit bestanden hier schon vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes auf dem Territorium der Gemeinde Elmenhorst.) Die nördliche Grünfläche oberhalb des Grenzweges Nr. 4 wird in der Nutzungsart der Grünfläche geändert. Hier wird ein Sodengarten festgesetzt.

 

Durch die erste Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten für die Hansestadt Rostock.

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Georg Scholze

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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05.09.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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19.09.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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11.10.2006 - Bürgerschaft