Beschlussvorlage - 0762/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.Golf.145 "Golfplatz" in Diedrichshagen
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 11.10.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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05.09.2006
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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19.09.2006
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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11.10.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat
Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1) Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus |
05.09.2006 17:00 19.09.2006 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Satzungsbeschluss Nr.
0852/05-BV vom 02.11.2005 |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
1.
Aufgrund des § 10 i. V. m § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.Golf.145 für den Golfplatz in
Diedrichshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil
B)- (Anlage 1), als Satzung. 2. Die Begründung (Anlage 2) wird
gebilligt. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Der Bebauungsplan ist
am 23.03.2006 rechtskräftig geworden.
Zur Reduzierung des einmaligen Bauaufwandes und der laufenden
Betriebskosten des Golfplatzes wurde die erste Änderung des Bebauungsplans auf
Rostocker Territorium durchgeführt. Die Grundzüge der Planung wurden dabei
nicht berührt.
Das Änderungsverfahren erfolgte auf der Grundlage des § 13 BauGB
(einfache Änderung). Eine Plan-UP ist nicht erforderlich. Die Betroffenenbeteiligung
erfolgte im Rahmen des Änderungsverfahrens. Einwände oder Anregungen wurden
dabei nicht erhoben, sodass eine Abwägung der Belange nicht erforderlich wurde.
Die Änderung hat folgende Inhalte:
Innerhalb der Grünfläche Golfplatz wird die überbaubare Fläche für
den Pflegehof zur überbaubaren Fläche für das Klubhaus verlagert, ebenso die
Fläche der Abschlaghalle. Somit werden alle überbaubaren Flächen am Standort
des Klubhausbereiches zusammengefasst. Die festgesetzten überbaubaren Grundflächen
bleiben in ihrer zulässigen Größe erhalten, ebenso die zulässigen Gebäudehöhen.
Es erfolgt kein zusätzlicher Eingriff in Grund und Boden. Der Stellplatzbereich
wird ebenfalls geringfügig verlagert, wobei auch hier die festgesetzten
notwendigen Stellplätze erhalten bleiben, bei Verringerung der
Flächeninanspruchnahme. Der private Weg Nr. 5 entfällt. Die öffentliche
Begehbarkeit des Golfplatzes ist durch den Grenzweg Nr. 4 gegeben. (Geh- und
Fahrrechte zugunsten der Öffentlichkeit bestanden hier schon vor Inkrafttreten
des Bebauungsplanes auf dem Territorium der Gemeinde Elmenhorst.) Die nördliche
Grünfläche oberhalb des Grenzweges Nr. 4 wird in der Nutzungsart der Grünfläche
geändert. Hier wird ein Sodengarten festgesetzt.
Durch die erste Änderung des Bebauungsplanes
entstehen keine Kosten für die Hansestadt Rostock.
In Vertretung
Georg Scholze
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters