Beschlussvorlage - 0759/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen mit Trägern der Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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22.08.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.09.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 16 KiföG M-V i. V. m.§§22, 23, 24 SGB VIII |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Abschluss
von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen mit Trägern
der Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Rostock |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
1013/04-DA v. 15.12.2004 |
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1013/04 v.15.12.2004 |
Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung ihres Beschlusses
1013/04-DA vom 15.12.2004 |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat die Genehmigung über abzuschließende
Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen im Rahmen des
KiföG M-V mit Beschluss vom 15.12.2004 an sich gezogen. Danach sind „der
Bürgerschaft die Leistungsvereinbarungen im Paket zur Entscheidung
vorzulegen“.
Für
das Jahr 2006 wurden alle 71 mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen
vorgelegten Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen durch
die Bürgerschaft genehmigt.
Nach
§ 78g Abs. 2 SGB VIII ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach
Aufforderung einer Partei zu Verhandlungen, eine Leistungs-,
Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung abzuschließen. Kommt diese nicht
zustande, so entscheidet die Schiedsstelle auf Antrag einer Partei. Der
Gesetzgeber hat die Frist festgesetzt, um ausreichend Zeit für die
Verhandlungen mit dem Antragsteller in Vorbereitung auf den Abschluss einer
Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung zu gewährleisten.
Ein
derzeit aktuelles Beispiel liegt der Bürgerschaft zur Genehmigung vor. Der
Träger Waldemar Hof e. V. hat die Verwaltung am 08.06.2006 zu
Vertragsverhandlungen aufgerufen. Es handelt sich hierbei um eine
Horteinrichtung, die am 01.08.2006 am Standort Ulmenstraße 44 neu eröffnet
wurde, um dem steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der KTV gerecht
werden zu können. Am 20.07.2006 hat durch das Landesjugendamt die Begehung zur
Erteilung der Betriebserlaubnis stattgefunden, die die Voraussetzung ist für
die Verhandlungen zum Abschluss einer Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und
Entgeltvereinbarung. Damit die Hortbetreuung ab dem 01.08.2006 abgesichert
werden kann, war der Abschluss einer Vereinbarung zu diesem Zeitpunkt
erforderlich.
Die Verhandlungen wurden am 31.07.2006 beendet
und Vereinbarung die aufgrund der Dringlichkeit dem Oberbürgermeister zur
Unterschrift vorgelegt. Aufgrund der vorliegenden Beschlusslage wurde diese
unter den Genehmigungsvorbehalt der Bürgerschaft gestellt. Die
Verfahrensabläufe könnten bei entsprechender Beschlussfassung erheblich
beschleunigt werden.
Die
Bürgerschaft hat mit der Beschlussfassung der „Satzung über die Nutzung
und Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt
Rostock“ und weiteren Beschlüssen bereits die Grundlagen für einen
Verhandlungsrahmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen gelegt, so dass
künftig die Vereinbarungen durch das zuständige Amt für Jugend und Soziales
vorbereitet und dem Oberbürgermeister zur Unterschrift vorgelegt werden
könnten.
Der
Jugendhilfeausschuss wird parallel dazu regelmäßig über die
Verhandlungsergebnisse informiert.
Roland Methling