Beschlussvorlage - 0759/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0759/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50,30

Beschlussvorschriften

Datum

§ 16 KiföG M-V i. V. m.§§22, 23, 24 SGB VIII

 

10.08.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.09.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Jugendhilfeausschuss

22.08.2006 16:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Abschluss von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen mit Trägern der Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

1013/04-DA v. 15.12.2004

 

1013/04 v.15.12.2004

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung ihres Beschlusses 1013/04-DA vom 15.12.2004

 

 

finanzielle Auswirkungen

-

 

 

Begründung

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat die Genehmigung über abzuschließende Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen im Rahmen des KiföG M-V mit Beschluss vom 15.12.2004 an sich gezogen. Danach sind „der Bürgerschaft die Leistungsvereinbarungen im Paket zur Entscheidung vorzulegen“. 

 

Für das Jahr 2006 wurden alle 71 mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen vorgelegten Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen durch die Bürgerschaft genehmigt. 

 

Nach § 78g Abs. 2 SGB VIII ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Aufforderung einer Partei zu Verhandlungen, eine Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung abzuschließen. Kommt diese nicht zustande, so entscheidet die Schiedsstelle auf Antrag einer Partei. Der Gesetzgeber hat die Frist festgesetzt, um ausreichend Zeit für die Verhandlungen mit dem Antragsteller in Vorbereitung auf den Abschluss einer Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung zu gewährleisten.

 

Ein derzeit aktuelles Beispiel liegt der Bürgerschaft zur Genehmigung vor. Der Träger Waldemar Hof e. V. hat die Verwaltung am 08.06.2006 zu Vertragsverhandlungen aufgerufen. Es handelt sich hierbei um eine Horteinrichtung, die am 01.08.2006 am Standort Ulmenstraße 44 neu eröffnet wurde, um dem steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der KTV gerecht werden zu können. Am 20.07.2006 hat durch das Landesjugendamt die Begehung zur Erteilung der Betriebserlaubnis stattgefunden, die die Voraussetzung ist für die Verhandlungen zum Abschluss einer Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung. Damit die Hortbetreuung ab dem 01.08.2006 abgesichert werden kann, war der Abschluss einer Vereinbarung zu diesem Zeitpunkt erforderlich.

 

 Die Verhandlungen wurden am 31.07.2006 beendet und Vereinbarung die aufgrund der Dringlichkeit dem Oberbürgermeister zur Unterschrift vorgelegt. Aufgrund der vorliegenden Beschlusslage wurde diese unter den Genehmigungsvorbehalt der Bürgerschaft gestellt. Die Verfahrensabläufe könnten bei entsprechender Beschlussfassung erheblich beschleunigt werden.

 

Die Bürgerschaft hat mit der Beschlussfassung der „Satzung über die Nutzung und Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock“ und weiteren Beschlüssen bereits die Grundlagen für einen Verhandlungsrahmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen gelegt, so dass künftig die Vereinbarungen durch das zuständige Amt für Jugend und Soziales vorbereitet und dem Oberbürgermeister zur Unterschrift vorgelegt werden könnten.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird parallel dazu regelmäßig über die Verhandlungsergebnisse informiert.

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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