Beschlussvorlage - 0757/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2006 in Höhe von 102.500,00 Euro für die Maßnahme "1. Aufbaustufe Führungsstab (Anteil Rostock für G8-Gipfel)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.08.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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17.08.2006
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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22.08.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 52 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.1998 § 5 (3) Hauptsatzung der
Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bewilligung
einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2006 in Höhe von
102.500,00 Euro für die Maßnahme "1. Aufbaustufe Führungsstab (Anteil
Rostock für G8-Gipfel)" |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
- |
- |
- |
Begründung
1. Berechnung der Gesamtausgaben
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in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
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bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0,00 |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung (Netto) |
+ |
102.500,00 |
Summe der voraussichtlichen
Gesamtausgabe |
= |
102.500,00 |
Begründung
der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Im Zusammenhang mit dem G 8 – Gipfel, der vom 6.
Juni bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm stattfindet, wird ein erhöhtes
Einsatzaufkommen im Bereich der nichtpolizeilichen BOS auch im Bereich der
Hansestadt Rostock erwartet. In der Hansestadt Rostock obliegt dem Brandschutz-
und Rettungsamt aufgrund der örtlich und gesetzlich übertragenen Aufgaben die
Sicherstellung der sich daraus ergebenden Anforderungen.Aus diesen
Sachverhalten ergibt sich, dass sich aus den dem BRA übertragenen besonderen Aufgaben
neben umfangreichen Logistikherausforderungen auch erhöhte Anforderungen an die
technische Ausstattung ergeben, die mit der strukturmäßig vorgehaltenen Technik
nicht abgedeckt werden können bzw. eine einwandfreie dem technischen Stand
entsprechende Funktion vorhandener Technik und Ausstattung bedingen.
Besonders in dem Bereich Führung und Kommunikation sind
Erweiterungen und Modernisierungen aufgrund der zu erwartenden erhöhten
Einsatzanzahl, der erhöhten Anzahl örtlicher und zugeordneter zu führender
Kräfte und Mittel und der Größe und Charakteristik der zu erwartenden Einsätze
notwendig.
Der Führungsstab ist für die Führung der operativ-taktischen Einheiten verantwortlich. Er arbeitet auch mit dem Verwaltungsstab und der Leitstelle zusammen.
Die technische Neuausstattung des Führungsstabes ist zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, den Anforderungen entsprechend, zwingend erforderlich. Die neue Technik und Ausstattung dient insbesondere der unabdingbaren Verbesserung der Informationsverarbeitung im Führungsstab und im Zusammenhang mit anderen Führungsebenen und Standorten.
Mit der 1. Aufbaustufe sollen u.a. realisiert werden:
- Technische Teilausstattung der Stabs-Bereiche, der Fernmeldearbeitsplätze der Sachbearbeiter mit Systemtechnik,
- Erstausstattung EDS-System (Einsatzdokumentationssystem für Fernmeldearbeitsplätze)
- sichere anforderungsgerechte Anbindung anderer Standorte (FW3) an das Alarmierungs- und Kommunikationsnetz des Brandschutz- und Rettungsamtes
- Teilmöbelausstattung Stabsbereich und Fernmeldearbeitsplätze
- Schaffung der räumlichen Vorraussetzungen für den Führungsstab
- Realisierung des anteiligen Bedarfs an sonstiger Informationstechnik, Funk, TK sowie der zugehörigen Versorgungsleitungen und Netzanbindungen.
Um den engen Zeitplan bis zur vollen Arbeitsfähigkeit des Führungsstabes einhalten zu können, muss die Vergabe der Leistungen bis zum 30.09.06 abgeschlossen sein, da sonst die Realisierung bis zum 31.01.07 gefährdet ist. Die sich notwendigerweise anschließende Probebetriebs- und Aus- und Fortbildungsphase muss bis zum 30.04.07 abgeschlossen sein, damit der Verwaltungsstab zum G8-Gipfel seine volle Verantwortung wahrnehmen kann. Eine Verschiebung des Maßnahmebeginns bis zur Freigabe des Haushaltes ist deshalb nicht möglich.
unvorhersehbar:
Dass der G8 Gipfel im Jahre 2007 in Heiligendamm stattfinden wird, war zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Planentwurfes nicht absehbar.Die nunmehr notwendigen Ausgaben waren somit nicht vorhersehbar.
2. Nachweis der Deckung durch
Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
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in EUR |
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Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
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bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen |
./. |
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bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle |
./. |
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noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. a. Haushaltsjahr |
= |
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als Deckungsquelle eingesetzt |
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Begründung
der Minderausgaben
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3. Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.1300.34500000 |
Einnahmen aus Veräußerung beweglicher Sachen des Anlagevermögens |
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in EUR |
Haushaltsansatz |
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0,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
58.700,00 |
Mehreinnahmen |
= |
58.700,00 |
davon bisher bereitgestellt durch: |
./. |
0,00 |
zur Verfügung stehende
Mehreinnahmen |
= |
58.700,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
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Begründung der Mehreinnahmen
Die Mehreinnahmen konnten durch den Verkauf ausgemusterter Einsatzfahrzeuge erwirtschaftet werden. Sie stehen als Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe somit zur Verfügung.
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.1300.36100029 |
Zuweisungen vom Land F12/06 |
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in EUR |
Haushaltsansatz |
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256.200,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
386.458.00 |
Mehreinnahmen |
= |
130.258,00 |
davon bisher bereitgestellt durch: |
./. |
0,00 |
zur Verfügung stehende
Mehreinnahmen |
= |
130.258,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
44.500,00 |
Begründung der Mehreinnahmen
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
44.500,0
Roland Methling