Beschlussvorlage - 0756/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0756/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

37,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 52 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.1998

§ 5 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

01.08.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

22.08.2006 17:00

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

17.08.2006 17:00

II

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2006 in Höhe von 60.000,00 Euro für die Maßnahme "Sanierung Räume für das SG Aus- und Fortbildung in der FW II"

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

-

-

-

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur Leistung der außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 60.000 Euro wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

- 02.1300 .94000034 „Sanierung Räume für SG Aus- und Fortbildung in der FW II“

 

Die Ausgaben werden gedeckt durch Minderausgaben in der Haushaltstelle 02.1300.93590001“ Ausstattung in den FW I, II, III in Höhe von 25.000,00 € und Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 02.1300.36100029 „Zuweisung vom Land F12/06“ in Höhe von 35.000,00 €

 

 

finanzielle Auswirkungen

Haushaltsstelle 02.1300.94000034 „Sanierung Räume für das

SG Aus- und Fortbildung in der FW II“                                                                            Betrag:      60.000,00 €

Deckung:

Haushaltsstelle 02.1300.36100029 „ Zuweisung vom Land F12/06“                                  Betrag       35.000,00 € 

Haushaltsstelle 02.1300.93590001 „Ausstattung in den Feuerwachen I,II,III“                    Betrag       25.000,00 €

 

Begründung

1.  Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

      unechte Deckungsfähigkeit

 

 

      echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung (Netto)

+

60.000,00

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

60.000,00

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

 

Die im Zusammenhang mit dem G8 Gipfel einzurichtenden neuen Stabsräume werden zur Zeit noch als Büroräume und Schulungsräume genutzt.

Um die notwendigen Umbauten und Maßnahmen realisieren zu können, muss das SG Aus- und Fortbildung in die derzeitige Feuerwache II umziehen. Für die Herstellung der Arbeitsfähigkeit ist die Sanierung der Räume, die von der Wasserschutzpolizei freigezogen wurden, notwendig.

So sind nach Prüfung durch die Mitarbeiter der KOE dringend u.a. Maler- und Bodenbelagarbeiten, Tischler- und Trockenbauarbeiten, Elektroarbeiten, die Erweiterung der TK–Anlage sowie Arbeiten an der Alarmierungsanlage erforderlich.

Da sich erst mit dem Freizug der benötigten Räume die Maßnahmen der 1. Aufbaustufe des neuen Führungsstabes sowie Erstausstattung des Verwaltungsstabes realisieren lassen, die zur Bewältigung  der umfangreichen Aufgaben der Stäbe notwendig sind, müssen die benötigten Räume für den Umzug des Sachgebietes Aus- und Fortbildung schnellstmöglich saniert werden.

Um einen Umzug des Sachgebietes bis zum 31.10.2006 gewährleisten zu können, muss die Auftragsvergabe der Leistungen bis zum 30.09.06 abgeschlossen sein.

Eine Verschiebung des Maßnahmebeginns bis zur Freigabe des Haushaltes gefährdet die Fertigstellung der Stabsräume in den engen zeitlichen Vorgaben und damit die Arbeitsfähigkeit der Stäbe zum Zeitpunkt des G8-Gipfels.

 

unvorhersehbar.

 

Zum Zeitpunkt der Planung war die Durchführung des  G8 Gipfels n Heiligendamm nicht vorhersehbar.

Die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben konnten somit nicht geplant werden.

 

 

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.1300.93590001

Ausstattung in den Feuerwachen I,II,III

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

30.100,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle

./.

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr

=

30.100,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

25.000,00

 

Begründung der Minderausgaben

Bei den eingeplanten Ausgaben für Ausstattung der Feuerwachen handelt es sich um Mittel, die einnahmeseitig durch die Pauschalzuweisung gemäß § 15 FAG gedeckt sind.

Da sich der Sanierungsbedarf der für den Umzug vorgesehenen Räume als größer erwies als bei der Planung vorhersehbar, muss eine Reduzierung der Mittel für Ausstattung zur finanziellen Deckung des Sanierungsbedarfes vorgenommen werden.


3.    Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

 

 

02.1300.3610000029

Zuweisungen vom Land F12/06

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

256.200,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

386.458.00

Mehreinnahmen

=

130.258,00

davon bisher bereitgestellt durch:

 

./.

44.500,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

85.758,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

35.000,00

 

Begründung der Mehreinnahmen

Für die Berufsfeuerwehr erhielt die Hansestadt Rostock durch das Innenministerium Mecklenburg- Vorpommern aus der Pauschalzuweisung gemäß § 15 FAG Zuwendungen in Höhe von insgesamt 386.458,00 Euro.

 

Die Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz 2006 in Höhe von 130.258,00 € sind entsprechend dem Zuwendungszweck für Investitionen im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes einzusetzen.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 35.000,00 € ist somit möglich.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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