Beschlussvorlage - 0003/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0003/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.2306,60,66,67,73,87

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2  BauGB

 

 

03.07.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

10.09.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

16.07.2008 19:00

27.08.2008 17:00

02.09.2008 17:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 12.SO.148 Sondergebiet „Wohnmobilplatz Mühlendamm" - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet nordöstlich des Mühlendamms zwischen Schleusenbrücke und Mühlendammbrücke, begrenzt:

 

im Norden:      durch die Oberwarnow und deren Uferbereiche mit Röhrichtbeständen,

im Osten:        durch die Oberwarnow (Auslauf der Mühlendammschleuse) und Uferbereiche mit  Röhricht- und Gehölzbeständen,

im Süden:        durch den Mühlendamm,

im Westen:     durch die Oberwarnow (Mühlendammbrücke) und Uferbereiche mit Röhricht- und
                        Gehölzbeständen

soll der Bebauungsplan Nr. 12.SO.148 Sondergebiet „Wohnmobilplatz Mühlendamm" aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in

der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Planungskosten nach HOAI

 

Begründung

 

In der im Jahre 2004 durchgeführten „Standortuntersuchung Wohnmobilstellplatz in der Hansestadt Rostock“ wurden insgesamt 18 Standorte geprüft, von denen sich zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage 0119/04-KA vom 21.09.2004 unter der Nummer 0159/04-SN zwischenzeitlich 5 Standorte herauskristallisiert hatten.

Im Endergebnis der o. g. Standortuntersuchung erwiesen sich schließlich zwei Standorte als geeignet:

 

 

·                     Parkplatz Mühlendamm (in Stadtzentrumsnähe)

·                     ehemalige Deponie Weidenweg in Warnemünde (in Küstennähe)

 

Das Amt für Stadtplanung wurde am 30.05.2005 mit der weiteren Bearbeitung zur Schaffung von Planungsrecht für beide Wohnmobilstandorte beauftragt, da diese in so genannten Außenbereichen liegen.

 

Vorbereitende Analysen und Verfahrensschritte für die Aufstellung von Bebauungsplänen für beide Standorte wurden inzwischen durchgeführt. Die formelle Einleitung des Verfahrens erfolgt jedoch erst mit der vorliegenden Beschlussvorlage, da durch die angespannte Haushaltslage zwischenzeitlich andere Prioritäten bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen zu setzen waren.

Bisher wurden auf der Basis des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 12.SO.148

 

·                     die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

·                     die Umweltprüfung einschließlich der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 (1)       BauGB i. V. m. § 3 (1) Satz 1 BauGB

 

durchgeführt. Im Ergebnis der formlosen Abwägung der eingegangenen Anregungen wurde der Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet, der nunmehr öffentlich ausgelegt werden soll.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

1.   die Intensivierung und touristische Erschließung der Flächennutzung des Standortes am Mühlendamm gemäß Ausweisung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan

2.    Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auf dem Areal des wenig angenommenen P+R Parkplatzes am Mühlendamm einen Wohnmobilplatz für kurzzeitig touristische Übernachtungsaufenthalte zu errichten, der den Grundbedürfnissen eines kurzen Campingaufenthaltes genügt

3.   die Erhaltung und Stabilisierung der umgebenden naturräumlichen Vielfalt

4.   die Ausweisung eines kleinen öffentlichen Parkplatzangebotes.

5.   planungsrechtliche Sicherung der für die verkehrliche und technische Infrastruktur notwendigen Anlagen

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan erarbeitet worden. Dieser nimmt am nach BauGB vorgeschrieben Verfahren des Bebauungsplanes teil.

 

Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,8 ha.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

27.08.2008 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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02.09.2008 - Bau- und Planungsausschuss

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10.09.2008 - Bürgerschaft