Beschlussvorlage - 0742/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0742/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 38 Abs. 4  in Verbindung mit § 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

21.07.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.09.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Genehmigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 19.07.2006 über den Abschluss eines Übergangstarifvertrages für das Klinikum Südstadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 19.07.2006 über den Abschluss eines Übergangstarifvertrages für das Klinikum Südstadt wird genehmigt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Begründung der Dringlichkeit:

Bis zum 19.07.2006 lagen der Hansestadt Rostock keine Ergebnisse aus den Verhandlungen zum Krankenhaustarif zwischen der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund vor. In Abstimmung mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) wurde von Hansestadt Rostock das Verhandlungswochenende 15./16./17.07.2006 abgewartet.

 

In Gesprächen mit den streikwilligen Ärzten konnte ein Zeitraum zu möglichen Alternativlösungen wie ein Übergangstarifvertrag bis19.07.2006 ausgehandelt werden.

 

Ein Streiktag kostet der Hansestadt Rostock 140 TEUR. Es ist anzunehmen, dass bei nicht Unterzeichnung des Übergangstarifvertrages von einem lang andauernden Streik auszugehen ist. Um Schaden von der Hansestadt Rostock abzuwenden unterzeichnete der Oberbürgermeister den als Anlage beigefügten Übergangstarifvertrag nach § 38 Abs. 4 Satz 2 und 3. Kommunal­verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

Begründung:

Im Zusammenhang mit den laufenden Tarifgesprächen des Marburger Bundes mit den Kommunalen Arbeitgeberverbänden hat der Marburger Bund am Klinikum Südstadt zu Streikmaßnahmen aufgerufen und wurde von den am Klinikum Südstadt tätigen Ärzten unterstützt.

Die Streikmaßnahmen waren beginnend mit dem 06.07.2006 am Klinikum Südstadt geplant. Zur Abwehr eines Streikes – der Erlösausfall pro Streiktag beträgt immerhin ca. 140 T€ - hat das Direktorium mit dem Marburger Bund Gespräche geführt, um zu einer Interimslösung hinsichtlich eines möglichen Tarifes zu kommen. Die Gespräche wurden am 07.07.2006 mit Vertretern des Marburger Bundes und der Tarifkommission der Ärzteschaft am Klinikum Südstadt geführt.


 

Ergebnis ist ein Interimsvertrag für alle Ärzte am Klinikum Südstadt in dem die Entgelttabellen neu geregelt werden. Inhalt dieses Vertrages ist allerdings auch, dass der Manteltarif TVöD mit den allgemeinen Bestimmungen beibehalten wird. Inhalt ist weiterhin, dass die unmittelbare Ablösung dieses Interimsvertrages erfolgt, wenn die zentralen Tarifkommissionen zu einem Abschluss gelangen.

 

Für das Klinikum Südstadt bedeutet dieser Tarifabschluss keine negativen Auswirkungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit des Hauses bzw. Mehrkosten im Personalbereich im Jahre 2006.

 

Neben der Veränderung der Eingruppierungen in die verhandelten Entgeltgruppen wurde insbesondere hinsichtlich der jährlichen Zuwendung (Weihnachtsgeld) abweichend von den Regelungen im TVöD eine anteilige Zahlung von 30 % vereinbart (TVöD ca. 60 %). Allein vor diesem Hintergrund ist im Jahre 2006 mit keiner Erhöhung des Personalkostenbudgets insgesamt zu rechnen.

 

Die Abwendung eines Streiks kann in Abstimmung mit den streikwilligen Ärzten bis zum 19.07.2006 durch Unterschrift des Oberbürgermeisters erfolgen.

 

In den vergangenen Tagen wurde ständig die Vorgehensweise der Stadt mit dem KAV besprochen. Der erhoffte Abschluss eines Tarifvertrages zwischen den VKA und dem Marburger Bund hat sich zwischenzeitlich nicht erfüllt. Auch nach Unterzeichnung der Vereinbarung wird es keinen Dissens mit dem KAV geben. Wenn die Verhandlungen zwischen dem VKA und dem Marburger Bund abgeschlossen sind, tritt die Hansestadt Rostock dem Tarifvertrag bei.

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage


Anlage

 

 

Übergangstarifvertrag

für das Klinikum Südstadt Rostock

vom …………….. 2006

 

 

Zwischen

 

der Hansestadt Rostock, vertreten durch ..............................................................

 

und

 

dem Marburger Bund, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern,

vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Dr. Thomas Jäckle,

dieser wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Jörg-Peter Vandrey

 

wird folgendes vereinbart:

 

Präambel

 

Dieser Übergangstarifvertrag wird im Konfliktfeld der laufenden tariflichen Auseinandersetzungen zwischen dem Marburger Bund/Bundesverband (MB) und dem Verband der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) abgeschlossen.

Die vertragsschließenden Seiten bekunden ihren gemeinsamen Willen, dass die Tarifvertragsverhandlungen zwischen MB und VKA möglichst kurzfristig zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass die nachfolgenden Vereinbarungen zur Sicherstellung der Patientenversorgung und zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden durch Arbeitskampfmaßnahmen getroffen werden.

 

§ 1 - Geltungsbereich

 

(1)

Dieser Übergangstarifvertrag gilt für die am Klinikum Südstadt Rostock angestellten Ärztinnen und Ärzte.

 

(2)

Dieser Tarifvertrag gilt nicht für Beschäftigte als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG, wenn ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind, sowie für Chefärztinnen und Chefärzte.

 

(3)

Der Manteltarifvertrag des TVöD bildet weiterhin die Grundlage der Arbeitsverträge mit folgenden Ausnahmen:

 

-    Tabellenentgelt § 15 TVöD

-          Bereitschaftsdienstentgelt § 46 TVöD BT-K

-          Eingruppierung der Ärzte § 51 TVöD BT-K

-    Jahressonderzahlung/Urlaubsgeld § 20 TVöD

 

oder sofern nichts abweichendes in diesem Übergangstarifvertrag vereinbart wurde.

 

                       


                                                                                 

 

§ 2 – Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst

 

(1)

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.

 

(2)

Der Ausgleichszeitraum für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beträgt ein Jahr.

 

(3)

 

Die im Klinikum Südstadt existierenden Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt. Der Abschluss weiterer Betriebsvereinbarungen zur Verbesserung der Arbeitszeitsituation der Ärzte ist zulässig.

 

(4)

...

 

 

(5)

Bewertung und Bezahlung des Bereitschaftsdienstes

 

 

Zum Zwecke der Entgeltberechnung wird die Zeit des Bereitschaftsdienstes nach dem Maß der während des Bereitschaftsdienstes erfahrungsgemäß durchschnittlich anfallenden Arbeitsleistungen wie folgt als Arbeitszeit gewertet:

 

Bereitschaftsdienststufe C  (25 v. H. bis 40 v. H. Arbeitsleistung) 80 v. H.

Bereitschaftsdienststufe D  (40 v. H. bis 49 v. H. Arbeitsleistung) 95 v. H.

 

Für die als Arbeitszeit gewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes wird das tarifliche Stundenentgelt der jeweiligen Stufe und Entgeltgruppe (individuelles Stundenentgelt) gezahlt.

 

Die Zuweisung zu den Stufen des Bereitschaftsdienstes erfolgt durch schriftliche Nebenabrede zum Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarung.

 

 

§ 3 – Eingruppierung, Entgelttabelle

 

1.

Eingruppierung der Ärzte

(1)

Arzt mit entsprechender Tätigkeit

 

(2)

Facharzt mit entsprechender Tätigkeit


 

(3)

Oberarzt:

a) Oberarzt ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für Teil- oder    Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist.

 

b) Facharzt in einer durch den Arbeitgeber übertragene Spezialfunktion, für die dieser eine  

    erfolgreich abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach  der     Weiterbildungsordnung fordert.

 

(4)

Facharzt, dem die ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) vom Arbeitgeber übertragen worden ist.

 

Ständiger Vertreter ist nur der Arzt, der den leitenden Arzt in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben vertritt. Das Tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer Klinik nur von einem Arzt erfüllt werden.

 

Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt erhalten eine monatliche Zulage in Höhe der Differenz zur Basisstufe der Entgeltgruppe für Fachärzte, sobald sie die Mindestweiterbildungszeit nach der Weiterbildungsordnung um mehr als ein Jahr überschritten haben, ohne dass der Arzt dies zu vertreten hat. Dies gilt nicht, wenn das Klinikum Südstadt Rostock dies nicht zu vertreten hat. 

 

 

                                                                                                                     

2. Entgelttabelle

 

Die Entgelttabelle ist auf der Basis einer regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden festgelegt:

 

Monatsbeträge bei 40 Wochenstunden

 

Bezeichnung              Euro                Euro                Euro                Euro                Euro

 

Arzt                             3.048,-            3.238,-            3.333,-            3.524,-            3.810,-

                                    im 1. Jahr       im 2. Jahr       im 3. Jahr        im 4. Jahr        im 5. Jahr

 

Facharzt                     4.000,-            4.286,-            4.571,-

                                   ab dem            ab dem           ab dem

                                   1. Jahr             4. Jahr             7. Jahr

 

Oberarzt                     5.048,-            5.333,-            5.714,-

                                   ab dem           ab dem           ab dem

                                   1. Jahr             4. Jahr             7. Jahr

 

ständiger Ver-             5.905,-            6.286,-            6.667,-

treter des                    ab dem           ab dem           ab dem          

ltd. Arztes                   1. Jahr             4. Jahr             7. Jahr

 

Die Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte ersetzt die bisherige Entgelttabelle nach TVöD-K.

 

Es wird eine Besitzstandsregelung für die bisherigen Ärztinnen und Ärzte vereinbart, die sicherstellt, dass durch die neue Eingruppierung keine Ärztin/kein Arzt weniger als bisher verdient.

 

Das Klinikum Südstadt Rostock wird die neue Entgelttabelle ab dem 1. August 2006 anwenden.

 

 

Stundensätze

 

Bezeichnung              Euro                Euro                Euro                Euro                Euro

 

Arzt                             17,53               18,62               19,16               20,26               21,91

                                    im 1. Jahr       im 2. Jahr       im 3. Jahr        im 4. Jahr        im 5. Jahr

 

Facharzt                     23,00               24,64               26,28

                                   ab dem            ab dem           ab dem

                                   1. Jahr             4. Jahr             7. Jahr

 

Oberarzt                     29,02               30,66               32,85

                                   ab dem           ab dem           ab dem

                                   1. Jahr             4. Jahr             7. Jahr

 

ständiger Ver-             33,95               36,14               38,33

treter des                    ab dem           ab dem           ab dem          

ltd. Arztes                   1. Jahr             4. Jahr             7. Jahr

 

3. Veränderungen der Entgelttabelle

 

Die Verhandlungspartner gehen davon aus, dass diese Entgelttabelle einem angenommenen Bemessungssatz (Ost-West) von 95,5 % entspricht.

 

Die Beträge der Entgelttabelle werden am 1. Juli 2007 auf 97,0 % erhöht. Die Beträge der Entgelttabelle werden dabei auf volle Euro gerundet.

 

                                                                                                                     

 

4. Anrechnung von Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit

 

Bei der Stufenzuordnung werden Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung als förderliche Zeiten berücksichtigt. Zeiten mit Berufserfahrung aus nichtärztlicher Tätigkeit können berücksichtigt werden.

                                                                                                                                

 

§ 4 Jahressonderzahlung

 

 

Es wird für das Jahr 2006 eine Jahressonderzahlung vereinbart, die sich wie folgt berechnet:

 

Berechnungsgrundlage ist das Durchschnittsentgelt der Monate Juli, August, September 2006. Vom Durchschnittsentgelt werden 30 % - anteilig bezogen auf die ersten sieben Monate des Jahres 2006 - als Jahressonderzahlung ausgeschüttet. Die Auszahlung erfolgt mit der Gehaltsabrechnung des Monats November 2006.

 


 

§ 5 – Geltungsdauer

 

(1)

Der Übergangstarifvertrag beginnt am 01.08.2006 und endet spätestens am 31.07.2007.

 

(2)

Beide Parteien erklären übereinstimmend, dass dieser Übergangstarifvertrag unmittelbar abgelöst wird, wenn ein Tarifvertrag zwischen dem Marburger Bund und der  Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände in Kraft tritt.

 

 

 

 

 

Rostock, den ………

 

 

----------------------------                                               --------------------------

...                                                                               Dr. Jörg-Peter Vandrey         

...                                                                               Geschäftsführer

 

 

 

 

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