Beschlussvorlage - 0742/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 19.07.2006 über den Abschluss eines Übergangstarifvertrages für das Klinikum Südstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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06.09.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 38 Abs. 4 in Verbindung mit
§ 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Genehmigung
der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 19.07.2006 über den Abschluss
eines Übergangstarifvertrages für das Klinikum Südstadt Rostock |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Beschlussvorschlag |
Die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 19.07.2006 über den
Abschluss eines Übergangstarifvertrages für das Klinikum Südstadt wird
genehmigt. |
finanzielle
Auswirkungen |
|
Begründung
Begründung
der Dringlichkeit:
Bis
zum 19.07.2006 lagen der Hansestadt Rostock keine Ergebnisse aus den
Verhandlungen zum Krankenhaustarif zwischen der Vereinigung Kommunaler
Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund vor. In Abstimmung mit dem
Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) wurde von Hansestadt Rostock das
Verhandlungswochenende 15./16./17.07.2006 abgewartet.
In
Gesprächen mit den streikwilligen Ärzten konnte ein Zeitraum zu möglichen Alternativlösungen
wie ein Übergangstarifvertrag bis19.07.2006 ausgehandelt werden.
Ein
Streiktag kostet der Hansestadt Rostock 140 TEUR. Es ist anzunehmen, dass bei
nicht Unterzeichnung des Übergangstarifvertrages von einem lang andauernden
Streik auszugehen ist. Um Schaden von der Hansestadt Rostock abzuwenden
unterzeichnete der Oberbürgermeister den als Anlage beigefügten
Übergangstarifvertrag nach § 38 Abs. 4 Satz 2 und 3. Kommunalverfassung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Begründung:
Im
Zusammenhang mit den laufenden Tarifgesprächen des Marburger Bundes mit den
Kommunalen Arbeitgeberverbänden hat der Marburger Bund am Klinikum Südstadt zu
Streikmaßnahmen aufgerufen und wurde von den am Klinikum Südstadt tätigen
Ärzten unterstützt.
Die
Streikmaßnahmen waren beginnend mit dem 06.07.2006 am Klinikum Südstadt
geplant. Zur Abwehr eines Streikes – der Erlösausfall pro Streiktag
beträgt immerhin ca. 140 T€ - hat das Direktorium mit dem Marburger Bund
Gespräche geführt, um zu einer Interimslösung hinsichtlich eines möglichen
Tarifes zu kommen. Die Gespräche wurden am 07.07.2006 mit Vertretern des
Marburger Bundes und der Tarifkommission der Ärzteschaft am Klinikum Südstadt
geführt.
Ergebnis
ist ein Interimsvertrag für alle Ärzte am Klinikum Südstadt in dem die
Entgelttabellen neu geregelt werden. Inhalt dieses Vertrages ist allerdings
auch, dass der Manteltarif TVöD mit den allgemeinen Bestimmungen beibehalten
wird. Inhalt ist weiterhin, dass die unmittelbare Ablösung dieses
Interimsvertrages erfolgt, wenn die zentralen Tarifkommissionen zu einem
Abschluss gelangen.
Für
das Klinikum Südstadt bedeutet dieser Tarifabschluss keine negativen
Auswirkungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit des Hauses bzw. Mehrkosten im
Personalbereich im Jahre 2006.
Neben
der Veränderung der Eingruppierungen in die verhandelten Entgeltgruppen wurde
insbesondere hinsichtlich der jährlichen Zuwendung (Weihnachtsgeld) abweichend
von den Regelungen im TVöD eine anteilige Zahlung von 30 % vereinbart
(TVöD ca. 60 %). Allein vor diesem Hintergrund ist im Jahre 2006 mit keiner
Erhöhung des Personalkostenbudgets insgesamt zu rechnen.
Die
Abwendung eines Streiks kann in Abstimmung mit den streikwilligen Ärzten bis
zum 19.07.2006 durch Unterschrift des Oberbürgermeisters erfolgen.
In
den vergangenen Tagen wurde ständig die Vorgehensweise der Stadt mit dem KAV
besprochen. Der erhoffte Abschluss eines Tarifvertrages zwischen den VKA und
dem Marburger Bund hat sich zwischenzeitlich nicht erfüllt. Auch nach
Unterzeichnung der Vereinbarung wird es keinen Dissens mit dem KAV geben. Wenn
die Verhandlungen zwischen dem VKA und dem Marburger Bund abgeschlossen sind,
tritt die Hansestadt Rostock dem Tarifvertrag bei.
Roland
Methling
Anlage
Anlage
Übergangstarifvertrag
für das Klinikum Südstadt Rostock
vom …………….. 2006
Zwischen
der Hansestadt
Rostock, vertreten durch
..............................................................
und
dem Marburger Bund,
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch den 1.
Vorsitzenden Herrn Dr. Thomas Jäckle,
dieser wiederum vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Jörg-Peter Vandrey
wird folgendes vereinbart:
Präambel
Dieser
Übergangstarifvertrag wird im Konfliktfeld der laufenden tariflichen
Auseinandersetzungen zwischen dem Marburger Bund/Bundesverband (MB) und dem
Verband der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) abgeschlossen.
Die
vertragsschließenden Seiten bekunden ihren gemeinsamen Willen, dass die
Tarifvertragsverhandlungen zwischen MB und VKA möglichst kurzfristig zu einem
erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Beide Parteien sind sich darüber
einig, dass die nachfolgenden Vereinbarungen zur Sicherstellung der
Patientenversorgung und zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden durch
Arbeitskampfmaßnahmen getroffen werden.
§ 1 - Geltungsbereich
(1)
Dieser
Übergangstarifvertrag gilt für die am Klinikum Südstadt Rostock angestellten
Ärztinnen und Ärzte.
(2)
Dieser Tarifvertrag gilt
nicht für Beschäftigte als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG,
wenn ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind, sowie
für Chefärztinnen und Chefärzte.
(3)
Der
Manteltarifvertrag des TVöD bildet weiterhin die Grundlage der Arbeitsverträge
mit folgenden Ausnahmen:
- Tabellenentgelt § 15 TVöD
-
Bereitschaftsdienstentgelt
§ 46 TVöD BT-K
-
Eingruppierung
der Ärzte § 51 TVöD BT-K
- Jahressonderzahlung/Urlaubsgeld § 20 TVöD
oder sofern nichts
abweichendes in diesem Übergangstarifvertrag vereinbart wurde.
§ 2 – Arbeitszeit,
Bereitschaftsdienst
(1)
Die durchschnittliche
wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
(2)
Der
Ausgleichszeitraum für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit beträgt ein Jahr.
(3)
Die
im Klinikum Südstadt existierenden Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt.
Der Abschluss weiterer Betriebsvereinbarungen zur Verbesserung der
Arbeitszeitsituation der Ärzte ist zulässig.
(4)
...
(5)
Bewertung und Bezahlung
des Bereitschaftsdienstes
Zum
Zwecke der Entgeltberechnung wird die Zeit des Bereitschaftsdienstes nach dem
Maß der während des Bereitschaftsdienstes erfahrungsgemäß durchschnittlich
anfallenden Arbeitsleistungen wie folgt als Arbeitszeit gewertet:
Bereitschaftsdienststufe
C (25 v. H. bis 40 v. H.
Arbeitsleistung) 80 v. H.
Bereitschaftsdienststufe
D (40 v. H. bis 49 v. H.
Arbeitsleistung) 95 v. H.
Für
die als Arbeitszeit gewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes wird das
tarifliche Stundenentgelt der jeweiligen Stufe und Entgeltgruppe (individuelles
Stundenentgelt) gezahlt.
Die
Zuweisung zu den Stufen des Bereitschaftsdienstes erfolgt durch schriftliche
Nebenabrede zum Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarung.
§ 3 –
Eingruppierung, Entgelttabelle
1.
Eingruppierung der Ärzte
(1)
Arzt mit entsprechender
Tätigkeit
(2)
Facharzt mit entsprechender
Tätigkeit
(3)
Oberarzt:
a)
Oberarzt ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für Teil-
oder Funktionsbereiche der Klinik bzw.
Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist.
b)
Facharzt in einer durch den Arbeitgeber übertragene Spezialfunktion, für die
dieser eine
erfolgreich abgeschlossene Schwerpunkt-
oder Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung fordert.
(4)
Facharzt,
dem die ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) vom Arbeitgeber
übertragen worden ist.
Ständiger
Vertreter ist nur der Arzt, der den leitenden Arzt in der Gesamtheit seiner
Dienstaufgaben vertritt. Das Tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer
Klinik nur von einem Arzt erfüllt werden.
Ärzte
in der Weiterbildung zum Facharzt erhalten eine monatliche Zulage in Höhe der
Differenz zur Basisstufe der Entgeltgruppe für Fachärzte, sobald sie die
Mindestweiterbildungszeit nach der Weiterbildungsordnung um mehr als ein Jahr
überschritten haben, ohne dass der Arzt dies zu vertreten hat. Dies gilt nicht,
wenn das Klinikum Südstadt Rostock dies nicht zu vertreten hat.
2. Entgelttabelle
Die
Entgelttabelle ist auf der Basis einer regelmäßigen durchschnittlichen
Wochenarbeitszeit von 40 Stunden festgelegt:
Monatsbeträge bei 40 Wochenstunden
Bezeichnung Euro Euro Euro Euro Euro
Arzt 3.048,- 3.238,- 3.333,- 3.524,- 3.810,-
im 1.
Jahr im 2. Jahr im 3. Jahr im 4. Jahr im 5.
Jahr
Facharzt 4.000,- 4.286,- 4.571,-
ab dem ab dem ab dem
1.
Jahr 4. Jahr 7. Jahr
Oberarzt 5.048,- 5.333,- 5.714,-
ab
dem ab dem ab dem
1.
Jahr 4. Jahr 7. Jahr
ständiger Ver- 5.905,- 6.286,- 6.667,-
treter des ab dem ab dem ab
dem
ltd.
Arztes 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr
Die
Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte ersetzt die bisherige Entgelttabelle
nach TVöD-K.
Es
wird eine Besitzstandsregelung für die bisherigen Ärztinnen und Ärzte
vereinbart, die sicherstellt, dass durch die neue Eingruppierung keine
Ärztin/kein Arzt weniger als bisher verdient.
Das
Klinikum Südstadt Rostock wird die neue Entgelttabelle ab dem 1. August 2006
anwenden.
Stundensätze
Bezeichnung Euro Euro Euro Euro Euro
Arzt 17,53 18,62 19,16 20,26 21,91
im 1.
Jahr im 2. Jahr im 3. Jahr im 4. Jahr im 5.
Jahr
Facharzt 23,00 24,64 26,28
ab dem ab dem ab dem
1.
Jahr 4. Jahr 7. Jahr
Oberarzt 29,02 30,66 32,85
ab
dem ab dem ab dem
1.
Jahr 4. Jahr 7. Jahr
ständiger Ver- 33,95 36,14 38,33
treter des ab dem ab dem ab
dem
ltd. Arztes 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr
3. Veränderungen der
Entgelttabelle
Die
Verhandlungspartner gehen davon aus, dass diese Entgelttabelle einem
angenommenen Bemessungssatz (Ost-West) von 95,5 % entspricht.
Die
Beträge der Entgelttabelle werden am 1. Juli 2007 auf 97,0 % erhöht. Die
Beträge der Entgelttabelle werden dabei auf volle Euro gerundet.
4. Anrechnung von
Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit
Bei
der Stufenzuordnung werden Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung als
förderliche Zeiten berücksichtigt. Zeiten mit Berufserfahrung aus
nichtärztlicher Tätigkeit können berücksichtigt werden.
§ 4 Jahressonderzahlung
Es wird für das Jahr 2006
eine Jahressonderzahlung vereinbart, die sich wie folgt berechnet:
Berechnungsgrundlage
ist das Durchschnittsentgelt der Monate Juli, August, September 2006. Vom
Durchschnittsentgelt werden 30 % - anteilig bezogen auf die ersten sieben
Monate des Jahres 2006 - als Jahressonderzahlung ausgeschüttet. Die Auszahlung
erfolgt mit der Gehaltsabrechnung des Monats November 2006.
§ 5 – Geltungsdauer
(1)
Der Übergangstarifvertrag
beginnt am 01.08.2006 und endet spätestens am 31.07.2007.
(2)
Beide
Parteien erklären übereinstimmend, dass dieser Übergangstarifvertrag
unmittelbar abgelöst wird, wenn ein Tarifvertrag zwischen dem Marburger Bund
und der Vereinigung Kommunaler
Arbeitgeberverbände in Kraft tritt.
Rostock, den
………
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... Dr.
Jörg-Peter Vandrey
... Geschäftsführer