Beschlussvorlage - 0734/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern der RSAG durch die Hauptversammlung der RSAG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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22.08.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.09.2006
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06.09.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 71 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bestellung
von zwei Aufsichtsratsmitgliedern der RSAG durch die Hauptversammlung der
RSAG |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft stimmt der Wahl von Herrn Jörg Ingold und Herrn
Roberto Gronwald zum Aufsichtsratsmitglied der RSAG durch die Hauptversammlung der RSAG zu. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
In § 7 Abs. 1 der Satzung der
RSAG ist festgeschrieben, dass der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern besteht und
seine Zusammensetzung sich nach Betriebsverfassungsgesetz regelt. Diese
Festlegung entspricht dem Drittelbeteiligungsgesetz.
Am 27.05.1991 wurde neben der
Satzung zwischen dem damaligen Oberbürgermeister und der Gewerkschaft ver.di
(ehemals ÖTV) eine Vereinbarung zur Aufsichtsratsbesetzung geschlossen.
In der Vereinbarung ist
geregelt, dass die Hansestadt Rostock ihren Vertretern in der Hauptversammlung
zur Aufsichtsratswahl der RSAG die Weisung erteilt, ihre Stimme so abzugeben,
dass im Umfang von einem sechstel der Aufsichtsratsmandate solche
Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, die zuvor analog den Bestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes gewählt wurden.
Mit Bürgerschaftsbeschluss
Nr. 0753/00 BV vom 06.12.2000 zum Abschluss der Vereinbarung zur Sicherung des
ÖPNV zwischen der Hansestadt Rostock und der Gewerkschaft ver.di hat die
Bürgerschaft der Fortführung der aus den Jahr 1991 stammenden Regelung zur
Besetzung des Aufsichtsrates zugestimmt.
Nach Prüfung der Rechtslage
ist eine außerordentliche Kündigung der Vereinbarung mit hoher
Wahrscheinlichkeit nicht durchsetzbar.
Eine ordentliche Kündigung
der Vereinbarung zur Aufsichtsratsbesetzung ist nach der nächsten Kommunalwahl
möglich. Die Kündigung wäre bis zur dritten Woche nach Ablauf der auf die
konstituierende Bürgerschaftssitzung folgenden Sitzung auszusprechen.
Auf Grund der Bestandskraft
der o.g. Vereinbarung sind die im Ergebnis der Aufsichtsratswahl der
Arbeitnehmervertreter der RSAG am 12. und 13. Juni 2006 im Verhältnis der
ausgezählten Stimmen benannten Arbeitnehmer
Herr
Jörg Ingold und Herr Roberto Gronwald
von der Hauptversammlung der
RSAG als Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen.
Nach der Vereinbarung aus dem
Jahr 1991 ist die Wahl den Vertretern der Hansestadt Rostock in der
Hauptversammlung durch die Hansestadt Rostock anzuweisen. Demzufolge wird um
Zustimmung gebeten.
Roland Methling