Beschlussvorlage - 0734/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0734/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 71 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

20.07.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.09.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

22.08.2006 17:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Bestellung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern der RSAG durch die Hauptversammlung der RSAG

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stimmt der Wahl von Herrn Jörg Ingold und Herrn Roberto Gronwald zum Aufsichtsratsmitglied der RSAG  durch die Hauptversammlung der RSAG zu.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

In § 7 Abs. 1 der Satzung der RSAG ist festgeschrieben, dass der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern besteht und seine Zusammensetzung sich nach Betriebsverfassungsgesetz regelt. Diese Festlegung entspricht dem Drittelbeteiligungsgesetz.

 

Am 27.05.1991 wurde neben der Satzung zwischen dem damaligen Oberbürgermeister und der Gewerkschaft ver.di (ehemals ÖTV) eine Vereinbarung zur Aufsichtsratsbesetzung geschlossen.

 

In der Vereinbarung ist geregelt, dass die Hansestadt Rostock ihren Vertretern in der Hauptversammlung zur Aufsichtsratswahl der RSAG die Weisung erteilt, ihre Stimme so abzugeben, dass im Umfang von einem sechstel der Aufsichtsratsmandate solche Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, die zuvor analog den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt wurden.

 

Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0753/00 BV vom 06.12.2000 zum Abschluss der Vereinbarung zur Sicherung des ÖPNV zwischen der Hansestadt Rostock und der Gewerkschaft ver.di hat die Bürgerschaft der Fortführung der aus den Jahr 1991 stammenden Regelung zur Besetzung des Aufsichtsrates zugestimmt.

 

Nach Prüfung der Rechtslage ist eine außerordentliche Kündigung der Vereinbarung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchsetzbar.

 

Eine ordentliche Kündigung der Vereinbarung zur Aufsichtsratsbesetzung ist nach der nächsten Kommunalwahl möglich. Die Kündigung wäre bis zur dritten Woche nach Ablauf der auf die konstituierende Bürgerschaftssitzung folgenden Sitzung auszusprechen. 

 

 

Auf Grund der Bestandskraft der o.g. Vereinbarung sind die im Ergebnis der Aufsichtsratswahl der Arbeitnehmervertreter der RSAG am 12. und 13. Juni 2006 im Verhältnis der ausgezählten Stimmen benannten Arbeitnehmer

 

                                         Herr Jörg Ingold und Herr Roberto Gronwald

 

von der Hauptversammlung der RSAG als Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen.

 

Nach der Vereinbarung aus dem Jahr 1991 ist die Wahl den Vertretern der Hansestadt Rostock in der Hauptversammlung durch die Hansestadt Rostock anzuweisen. Demzufolge wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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