Beschlussvorlage - 0720/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0720/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,10,21,30,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land

Mecklenburg-Vorpommern

01.09.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

08.11.2006 16:00

I, gez.i.V. Scholze

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

26.09.2006 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0679/05-BV

0679/05-BV

 

 

Beschlussvorschlag

Die Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock wird beschlossen (Anlage)

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Mit der eingereichten Beschlussvorlage schlägt die Verwaltung vor, in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung (von der Hansestadt Rostock zu reinigende öffentliche Straßen der Reinigungsklassen 1-7) folgende Änderungen vorzunehmen.

Der Graureiherweg und der Haubentaucherweg sollen neu aufgenommen werden, die Einstufung ist für die Reinigungsklasse 7 vorgesehen. Die beiden Straßen sind die Haupterschließungsstraßen des Wohngebietes am Tannenweg, bei denen die Verkehrssicherungspflicht insbesondere auch beim Winterdienst durch die Hansestadt Rostock wahrgenommen werden sollte.

Die Straße Am Richtfunkturm soll aus dem Verzeichnis der zu reinigenden Straßen gestrichen werden. Der Straßenabschnitt von der Satower Straße bis in das Wohngebiet am Tannenweg ist jetzt der Graureiherweg und neu in das Verzeichnis aufgenommen. Der Abschnitt zwischen Graureiherweg und Tannenweg hat nur eine sehr geringe Verkehrsbedeutung, so dass eine regelmäßige Reinigung nicht erforderlich ist.

Mit der Änderung der Reinigungsklasse für die Straßen Am Dorfteich, Sildemower Weg und Weidengrund soll eine Angleichung an den Biestower Damm erfolgen. Eine 14-tägliche Reinigung dieser Straßen ist ausreichend.

Die Änderung des Hausnummernbereiches in der Hinrichsdorfer Straße ist notwendig, um alle gebührenpflichtigen Grundstücke einzuschließen.

Die geplanten Veränderungen wurden den betroffenen Ortsbeiräten zur Abstimmung vorgelegt.

 

 

 

Georg Scholze

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

Anlage


                                                                                                               Anlage zur Beschlussvorlage

                                                                                                                                          0720/06-BV

 

 

 

 

Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock

 

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539), der §§ 1,2,6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 522), berichtigt am 4. November 1993 (GVOBl. M-V S. 916), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S: 91), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), geändert durch das Landes-Umwelt-Richtlinien-Umsetzungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LUmwRLUG M-V) vom 09.August 2002 (GVOBl. M-V S.531), wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am                   2006, folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1 Änderungen

 

Die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock vom 02. Dezember 2005 veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer Anzeiger“ Nr. 25 vom 14. Dezember 2005 wird wie folgt geändert:

 

  1. In das Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1-7 werden folgende Straßen aufgenommen:

 

Straßenname

Hausnummernbereich

Reinigungs-klasse

Dringlichkeitsstufe

Graureiherweg

 

7

B

Haubentaucherweg

 

7

B

 

  1. Aus dem Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1-7 wird folgende Straße gestrichen:

 

Straßenname

Hausnummernbereich

Reinigungs-klasse

Dringlichkeitsstufe

Am Richtfunkturm

1-21

7

A

 

 

 

  1. Im Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1-7 wird für folgende Straßen die Reinigungsklasse geändert:

 

Straßenname

Hausnummernbereich

Reinigungs-klasse

Dringlichkeitsstufe

Am Dorfteich

 

7

B

Sildemower Weg

18A-34

7

B

Weidengrund

 

7

B

 

  1. Im Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1-7 wir bei folgender Straße der Hausnummernbereich geändert:

 

Straßenname

Hausnummernbereich

Reinigungs-klasse

Dringlichkeitsstufe

Hinrichsdorfer Straße

1-15 und 41-50

6

A

 

 

§ 2 In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.

 

 

Rostock,

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

 

 

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