Beschlussvorlage - 0720/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 08.11.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
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|
26.09.2006
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●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
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|
|
08.11.2006
|
Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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73,10,21,30,20 |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Erste
Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0679/05-BV |
0679/05-BV |
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Beschlussvorschlag |
Die Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der
Hansestadt Rostock wird beschlossen (Anlage) |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Mit der eingereichten
Beschlussvorlage schlägt die Verwaltung vor, in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung
(von der Hansestadt Rostock zu reinigende öffentliche Straßen der
Reinigungsklassen 1-7) folgende Änderungen vorzunehmen.
Der Graureiherweg und der
Haubentaucherweg sollen neu aufgenommen werden, die Einstufung ist für die
Reinigungsklasse 7 vorgesehen. Die beiden Straßen sind die
Haupterschließungsstraßen des Wohngebietes am Tannenweg, bei denen die
Verkehrssicherungspflicht insbesondere auch beim Winterdienst durch die
Hansestadt Rostock wahrgenommen werden sollte.
Die Straße Am Richtfunkturm
soll aus dem Verzeichnis der zu reinigenden Straßen gestrichen werden. Der
Straßenabschnitt von der Satower Straße bis in das Wohngebiet am Tannenweg ist
jetzt der Graureiherweg und neu in das Verzeichnis aufgenommen. Der Abschnitt
zwischen Graureiherweg und Tannenweg hat nur eine sehr geringe
Verkehrsbedeutung, so dass eine regelmäßige Reinigung nicht erforderlich ist.
Mit der Änderung der
Reinigungsklasse für die Straßen Am Dorfteich, Sildemower Weg und Weidengrund
soll eine Angleichung an den Biestower Damm erfolgen. Eine 14-tägliche
Reinigung dieser Straßen ist ausreichend.
Die Änderung des
Hausnummernbereiches in der Hinrichsdorfer Straße ist notwendig, um alle
gebührenpflichtigen Grundstücke einzuschließen.
Die geplanten Veränderungen
wurden den betroffenen Ortsbeiräten zur Abstimmung vorgelegt.
Georg Scholze
Erster Stellvertreter des
Oberbürgermeisters
Anlage
Anlage zur Beschlussvorlage
0720/06-BV
Erste Satzung zur Änderung
der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539), der §§ 1,2,6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 522), berichtigt am 4. November 1993 (GVOBl. M-V S. 916), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S: 91), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), geändert durch das Landes-Umwelt-Richtlinien-Umsetzungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LUmwRLUG M-V) vom 09.August 2002 (GVOBl. M-V S.531), wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 2006, folgende Satzung erlassen:
§ 1 Änderungen
Die Straßenreinigungssatzung
der Hansestadt Rostock vom 02. Dezember 2005 veröffentlicht im Amts- und
Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer Anzeiger“ Nr.
25 vom 14. Dezember 2005 wird wie folgt geändert:
- In das Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock
zu reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1-7 werden
folgende Straßen aufgenommen:
Straßenname |
Hausnummernbereich |
Reinigungs-klasse |
Dringlichkeitsstufe |
Graureiherweg |
|
7 |
B
|
Haubentaucherweg |
|
7 |
B
|
- Aus dem Verzeichnis der von der Hansestadt
Rostock zu reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1-7 wird
folgende Straße gestrichen:
Straßenname |
Hausnummernbereich |
Reinigungs-klasse |
Dringlichkeitsstufe |
Am
Richtfunkturm |
1-21 |
7 |
A
|
- Im Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu
reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1-7 wird für
folgende Straßen die Reinigungsklasse geändert:
Straßenname |
Hausnummernbereich |
Reinigungs-klasse |
Dringlichkeitsstufe |
Am
Dorfteich |
|
7 |
B
|
Sildemower
Weg |
18A-34 |
7 |
B
|
Weidengrund |
|
7 |
B
|
- Im Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu
reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1-7 wir bei
folgender Straße der Hausnummernbereich geändert:
Straßenname |
Hausnummernbereich |
Reinigungs-klasse |
Dringlichkeitsstufe |
Hinrichsdorfer
Straße |
1-15 und 41-50 |
6 |
A
|
§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.
Januar 2007 in Kraft.
Rostock,
Roland Methling
Oberbürgermeister