Beschlussvorlage - 0712/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Errichtung eines Parkhauses für ca. 697 Stellplätze und Einordnung eines Kleinversorgers mit ca. 800 m² Verkaufsfläche im EG", Rostock, Kopernikusstr. 16, Az. 01461-06
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 08.08.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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08.08.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 7 Abs. 2 Nr. 4 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- u.
Planungsausschuss |
08.08.2006 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Errichtung
eines Parkhauses für ca. 697 Stellplätze und Einordnung eines Kleinversorgers
mit ca. 800 m² Verkaufsfläche im EG", Rostock, Kopernikusstr. 16, Az.
01461-06 |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
- § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt
Rostock erfordert für Bauvorhaben ab
1 Mio EUR Rohbausumme die Entscheidung des
Oberbürgermeisters über das
„Einvernehmen der Gemeinde“ im
Einvernehmen mit dem Bau- und
Planungsausschuss.
- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.
Roland Methling
Anlage 1 zur
„Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde“
1.Vorhabenbezeichnung: Errichtung
eines Parkhauses für ca.697 Stellplätze und Ein-ordnung eines Kleinversorgers
mit ca.800 m² Verkaufsfläche im Erdgeschoss, Rohbauwert: ca. 4,8 Mio Euro
Aktenzeichen:
01461- 06
2.Bauherr: WIRO
Wohnen in Rostock
Wohnungsgesellschaft mbH
Lange
Str.38
18055
Rostock
3.Abmessungen: Parkhaus:
Länge: 77,00 m
Breite: 49,50 m
Höhe: 14,45 m
4 Parkgeschosse
Kleinversorger:
Länge: 26,00 m
Breite: 49,50 m
Höhe: 3,85 m
der Kleinversorger befindet sich nur im Erdgeschoss unterhalb der
Parkebenen
4.Funktion: Parkhaus
mit 697 Stellplätzen
und
Einordnung eines regionalen Kleinanbieters (ca.800 m²)
5.Gestaltung: Der
Eingangsbereich des Kleinanbieters sowie die Treppenhäuser erhalten eine Metall
- Glas - Fassade.
Der Baukörper des Parkhauses erhält eine transluzente Außenverkleidung, die
notwendigen Öffnungsflächen werden über perforierte Metallblechelemente sowie im
Erdgeschoss durch offenes Drahtgeflecht erreicht.
6.Baurechtliche Zulässigkeit: § 34
Baugesetzbuch
§ 11 Baunutzungsverordnung
7.Bemerkungen: Der seit Jahren
bestehende erhöhte Bedarf an Stellplätzen, hier einmal für die Anwohner und die
Besucher und Angestellten des Universitäts - Klinikums Rostock, soll mit der Errichtung
des Parkhauses abgesichert werden.
Außerdem beabsichtigt das Grünamt der Hansestadt Rostock seit Jahren, das in
den Grünbereichen der Schillingallee zwischen den vorhandenen Baumreihen
ungeordnete Parken zu beenden und die Alleebereiche neu zu gestalten.