Beschlussvorlage - 0712/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0712/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 Abs. 2 Nr. 4 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

10.07.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Der Oberbürgermeister

08.08.2006 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Hansaviertel (9)

Bau- u. Planungsausschuss                     

25.07.2006 18:00

08.08.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Errichtung eines Parkhauses für ca. 697 Stellplätze und Einordnung eines Kleinversorgers mit ca. 800 m² Verkaufsfläche im EG", Rostock, Kopernikusstr. 16, Az. 01461-06

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister erteilt das "Einvernehmen der Gemeinde" für den Bauantrag zum Vorhaben "Errichtung eines Parkhauses für ca. 697 Stellplätze und Einordnung eines Kleinversorgers mit ca. 800 m² Verkaufsfläche im EG", Rostock, Kopernikusstr. 16.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

-  § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  1 Mio EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

  „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1 zur „Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde“

 

 

 

1.Vorhabenbezeichnung:             Errichtung eines Parkhauses für ca.697 Stellplätze und Ein-ordnung eines Kleinversorgers mit ca.800 m² Verkaufsfläche im Erdgeschoss, Rohbauwert: ca. 4,8 Mio Euro

                                                         Aktenzeichen: 01461- 06

 

 

2.Bauherr:                                       WIRO Wohnen in Rostock

                                                         Wohnungsgesellschaft  mbH

                                                         Lange Str.38

                                                         18055 Rostock

 

 

3.Abmessungen:                            Parkhaus:

                                                        Länge: 77,00 m

                                                         Breite:  49,50 m

                                                         Höhe:   14,45 m

                                                        4 Parkgeschosse

Kleinversorger:
Länge: 26,00 m

                                                        Breite:  49,50 m

                                                        Höhe:    3,85 m

                                                        der Kleinversorger befindet sich nur im Erdgeschoss unterhalb der Parkebenen

 

4.Funktion:                                      Parkhaus mit 697 Stellplätzen

                                                         und Einordnung eines regionalen Kleinanbieters (ca.800 m²) 

                                                       

 

5.Gestaltung:                                  Der Eingangsbereich des Kleinanbieters sowie die Treppenhäuser erhalten eine Metall - Glas - Fassade.
Der Baukörper des Parkhauses erhält eine transluzente Außenverkleidung, die notwendigen Öffnungsflächen werden über perforierte Metallblechelemente sowie im Erdgeschoss durch offenes Drahtgeflecht erreicht.   

                                                                                                                                  

 

6.Baurechtliche Zulässigkeit:      § 34 Baugesetzbuch

                                                        § 11 Baunutzungsverordnung

 

 

7.Bemerkungen:                            Der seit Jahren bestehende erhöhte Bedarf an Stellplätzen, hier einmal für die Anwohner und die Besucher und Angestellten des Universitäts - Klinikums Rostock, soll mit der Errichtung des Parkhauses abgesichert werden.
Außerdem beabsichtigt das Grünamt der Hansestadt Rostock seit Jahren, das in den Grünbereichen der Schillingallee zwischen den vorhandenen Baumreihen ungeordnete Parken zu beenden und die Alleebereiche neu zu gestalten.

                                                       

 

 

 

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08.08.2006 - Bau- und Planungsausschuss