Anfrage der Fraktion - 0077/06-AF

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0077/06-AF

 

Anfrage der Fraktionen

Datum

 

11.05.2006

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann für die Fraktion Rostocker Bund/AfR

 Neuer Markt  1

 18055 Rostock

12.05.2006

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

05.07.2006 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Offene Rechtsfragen des Ortsbeirates zur Warnemünder Stromfähre

 

 

 

 

Hiermit bitten wir um Beantwortung der vom Vorsitzenden des Ortsbeirates Markgrafen-heide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke in der Bürgerschaftssitzung vom 10.05.2006 aufgeworfenen Fragen als Teil der beschlossenen Rechtsprüfung:               

 

1.   Gilt das Gesetz vom 13. März 1931 und der Vertrag vom 17. März 1930 noch?

2.   Wenn ja, warum wurde Staatseigentum (Reichseigentum) an die Firma „Förde

      Reederei Seetouristik GmbH & Co. KG veräußert?

3.   Wer erhielt die Erlöse?

4.   Was passierte mit der DDR-Fähre „Ostsee“?

5.   Wer ist Eigentümer der Nebenanlagen (Gebäude, Fähranleger) ?

6.   Kann ein anderer Betreiber, der kostengünstiger ist, eingesetzt werden?

7.   Wie erfolgt der Kontakt mit dem Bund bezügl. der Fährverbindung?

8.   Wie wird der „Bund“ bei der Preisgestaltung unter Beachtung des Vertrages von

      1930 einbezogen?

9.   Was hat die Stadt bisher unternommen, damit die Stromfähre entsprechend des

      Vertrages von 1930 betrieben wird.

10. Wie kommt die Stadt darauf, dass der VEB Nahverkehr ein „Privater“ war?

11. Besteht für die Warnowquerung nach ursprünglichem Recht eine Entgeltpflicht

      oder Entgeltbefreiung?

12. Besteht für den Bund; für das Land oder für die Stadt eine Pflicht, die Kosten der

      Fähre zu tragen?

13. Besteht für die Kostenpflichtigen eine Befugnis, die Kosten auf die Benutzer

      umzulegen?

14. Besteht für die Kostenpflichtigen eine Befugnis, die Kosten durch Einschaltung

      eines „Privaten“ abzuwälzen und diesen die Kosten selbständig erheben zu las-

      sen?

15. Besteht für die Warnowquerung unter Berücksichtigung der Parallelfälle Lübeck

      und Nordostsee-Kanal eine Anspruchsbefreiung für die Benutzer oder für die in

      Rostock ansässigen Benutzer?

16. Kann vom Bund die Erhebung von Passagegebühren für die Nutzung der Unter-

      warnow von den Schiffsführern verlangt werden?

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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05.07.2006 - Bürgerschaft

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06.09.2006 - Bürgerschaft