Anfrage der Fraktion - 0077/06-AF
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Rechtsfragen des Ortsbeirates zur Warnemünder Stromfähre
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Anfrage der Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
05.07.2006
| |||
|
06.09.2006
|
Nummer |
|
||
Bürgerschaft |
|||
Datum |
|||
|
|||
Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
||
Dr. Sybille Bachmann für die Fraktion
Rostocker Bund/AfR Neuer
Markt 1 18055 Rostock |
|||
Adressat |
Genehmigungsvermerk |
||
|
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Offene
Rechtsfragen des Ortsbeirates zur Warnemünder Stromfähre |
|
Hiermit bitten wir um
Beantwortung der vom Vorsitzenden des Ortsbeirates Markgrafen-heide, Hohe Düne,
Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke in der Bürgerschaftssitzung vom 10.05.2006
aufgeworfenen Fragen als Teil der beschlossenen Rechtsprüfung:
1. Gilt
das Gesetz vom 13. März 1931 und der Vertrag vom 17. März 1930 noch?
2. Wenn
ja, warum wurde Staatseigentum (Reichseigentum) an die Firma „Förde
Reederei Seetouristik GmbH & Co. KG veräußert?
3. Wer
erhielt die Erlöse?
4. Was
passierte mit der DDR-Fähre „Ostsee“?
5. Wer
ist Eigentümer der Nebenanlagen (Gebäude, Fähranleger) ?
6. Kann
ein anderer Betreiber, der kostengünstiger ist, eingesetzt werden?
7. Wie
erfolgt der Kontakt mit dem Bund bezügl. der Fährverbindung?
8. Wie
wird der „Bund“ bei der Preisgestaltung unter Beachtung des
Vertrages von
1930
einbezogen?
9. Was
hat die Stadt bisher unternommen, damit die Stromfähre entsprechend des
Vertrages von 1930 betrieben wird.
10. Wie kommt die Stadt darauf, dass der VEB
Nahverkehr ein „Privater“ war?
11. Besteht für die Warnowquerung nach ursprünglichem
Recht eine Entgeltpflicht
oder
Entgeltbefreiung?
12. Besteht für den Bund; für das Land oder für
die Stadt eine Pflicht, die Kosten der
Fähre
zu tragen?
13. Besteht für die Kostenpflichtigen eine
Befugnis, die Kosten auf die Benutzer
umzulegen?
14. Besteht für die Kostenpflichtigen eine
Befugnis, die Kosten durch Einschaltung
eines
„Privaten“ abzuwälzen und diesen die Kosten selbständig erheben zu
las-
sen?
15. Besteht für die Warnowquerung unter
Berücksichtigung der Parallelfälle Lübeck
und
Nordostsee-Kanal eine Anspruchsbefreiung für die Benutzer oder für die in
Rostock ansässigen Benutzer?
16. Kann vom Bund die Erhebung von
Passagegebühren für die Nutzung der Unter-
warnow von den Schiffsführern verlangt werden?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende