Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0022/06-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0022/06-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

17.02.2006

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Jochen Schulte (Fraktion der SPD)

Neuer Markt  1 

18055 Rostock

17.02.2006

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

01.03.2006 16:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Personalbesetzung ARGE

 

 

 

 

 

Mit dem Antrag 0429/05 wurde der Oberbürgermeister auf der Bürgerschaftssitzung am 01.06.2005 beauftragt, entsprechend der Vereinbarung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) den Personalbedarf der ARGE im Wege der Zuweisung aus dem Personalbestand der Stadtverwaltung Rostock zu gewährleisten. Eine Erfüllung der Leistungen durch Dritte oder durch externe Einstellungen soll vermieden werden.

 

In der Informationsvorlage 0005/06 IV vom 01.02.2006 wird die Erfüllung dieses Antrages mit dem 31.12.2005 angegeben.

 

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

 

  1. Wie ist dieser Auftrag zur Personalbesetzung erfolgt?
  2. Wie viele MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung sind der ARGE zugewiesen worden?
  3. Wie viele MitarbeiterInnen wurden bei der ARGE nicht von der Stadtverwaltung oder aus dem Personalbestand des Arbeitsamtes zugewiesen(also extern eingestellt)?
  4. Wann und wie erfolgte eine Information an die Bürgerschaft zur Erfüllung dieses Antrages?

 

 

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass mit der Informationsvorlage 0003/06 IV zwar Ergebnisse der Umsetzung des SGB II in der Hansestadt Rostock 2005 dargestellt worden sind. Diese sich aber auf Inhalte, Teilnehmer und Träger beziehen, jedoch nicht auf das Personal der ARGE.

 

 

 

 

 

Jochen Schulte

Fraktionsvorsitzender

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