Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0020/06-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0020/06-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

16.02.2006

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/AfR)

 Neuer Markt  1

18055 Rostock

16.02.2006

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

01.03.2006 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Zuständigkeit für die Umsetzung des SGB VIII im Bereich Kitas

 

 

 

 

 

 

Kita-Entgelt- und Leistungsvereinbarungen sind nach Sozialgesetzbuch (SGB) VIII zu verhandeln. Entsprechend § 70 Abs. 2 SGB VIII erfolgt die praktische Umsetzung "vom Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder in seinem Auftrag vom Leiter der Verwaltung des Jugendamtes".

 

Gemäß § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (AGKJHG-Org), beschlossen vom Landtag M-V, sind kreisfreie Städte Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Absatz 1). Die Aufgaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind durch das Jugendamt wahrzunehmen (Absatz 2). 

 

Nach § 16 KiföG schließt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (also das Jugendamt) die Leistungsverträge mit den Kita-Trägern ab.

 

Gemäß § 2 AGKJHG gilt für das Jugendamt, soweit das SGB VIII und das AGKJHG nichts anderes bestimmen, die Kommunalverfassung. Insofern können keine Rechte aus der Kommunalverfassung hergeleitet werden, die dem SGB VIII und dem AGKJHG widersprechen. I

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Frage: 

 

 

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Übertragung der Verhandlungen zu den Kita-Entgelt- und Leistungsvereinbarungen vom Jugendamt auf das Sozialamt?

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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01.03.2006 - Bürgerschaft