Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0018/06-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0018/06-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

15.02.2006

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachman (Fraktion Rostocker Bund/AfR)

 Neuer Markt  1

18055 Rostock

15.02.2006

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

01.03.2006 16:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Fähre Warnemünde - Hohe Düne

 

 

 

 

 

Um 1900 wurde unter Verantwortung des Hafenbaudirektors Karl Friedrich Kerner in Warnemünde eine neue Hafenzufahrt nach Rostock entworfen und gebaut. Durch diese neue Hafenzufahrt wurden die Ortsteile Warnemünde und Hohe Düne voneinander getrennt, die zuvor gegenseitig fußläufig erreichbar waren.

 

Es gibt teilweise die Auffassung, dass im Falle einer Trennung von Ortsteilen durch künstlich geschaffene Wasserstraßen den Bewohnern dieser Ortsteile eine kostenfreie Querung zu gewähren sei.

Die Trennung von Warnemünde und Hohe Düne ist insbesondere für die Einwohner  von Hohe Düne mit erheblichen Mehrbelastungen verbunden, da in diesem Ortsteil wesentliche Versorgungseinrichtrungen nicht vorhanden sind und für viele Erledigungen der Ortsteil Warnemünde aufgesucht werden muss (z.B. Geldinstitut, Apotheke, Einkaufszentrum).

 

Entsprechend eines Vertrages aus dem Jahr 1921 sollten die Unterhaltungs- und Betriebskosten der Fähre hälftig vom Reich und der Stadt Rostock getragen werden. Entsprechend eines Vertrages von 1930 ist die Fähre über den Neuen Strom einschließlich Gebäude und Grundstücken in Reichseigentum übergegangen.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1.             Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass es sich bei der „Neuen Warnow“ bzw. beim „Neuen Strom“ um einen künstlich angelegten Wasserlauf handelt? Falls nicht: Weshalb ist dies nicht zutreffend?

2.            Wer ist heute der Eigentümer der Fähre, die Stadt, das Land oder der Bund?

3.            Wie ist die Gesetzeslage hinsichtlich der Beförderung von Einwohnern künstlich getrennter Ortsteile?

4.            In welchen Orten der Bundesrepublik müssen Einwohner getrennter Ortsteile Fähren über  künstlich geschaffene Wasserstraßen bezahlen? Falls es diese Orte nicht gibt: Inwiefern ist im Falle von Warnemünde  dem Gleichheitsgrundsatz dennoch Rechnung getragen?

 

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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