Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0016/06-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Einhaltung des Fürsorgegebotes für Mitarbeiter der Stadtverwaltung durch den Oberbürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.03.2006
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.03.2006
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund/AfR) Neuer Markt 1
18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Einhaltung
des Fürsorgegebotes für Mitarbeiter der Stadtverwaltung durch den
Oberbürgermeister |
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Wie
der Presse vom 11./12. Februar 2006 zu entnehmen war, hat der Oberbürgermeister
arbeitsrechtliche Schritte gegen den Leiter des Jugendamtes eingeleitet.
Zugleich erwartet der OB hinsichtlich des zuständigen Senators eine
Positionierung von der Linkspartei.PDS, ob diese ihn weiter trägt.
Nach
Kenntnis unserer Fraktion ist im Jugendamt bis dato (13.02.) die Einleitung
eines Verfahrens nicht bekannt ist. Und auf Nachfrage bei Senator hat die
Linkspartei.PDS sich bereits positioniert.
In
diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1.
Ist es üblich,
dass Leiter von Verwaltungen in der Öffentlichkeit mehrfach über ihre
Unzufriedenheit mit einzelnen Mitarbeitern sowie über eventuelle
arbeitsrechtliche Schritte gegen Mitarbeiter berichten, außer bei einer
Suspendierung vom Dienst oder einer vollzogenen Entlassung?
2.
Ist es üblich,
dass Dienstherren Parteien zum Nachdenken darüber auffordern, ob sie einen von
ihnen gestellten Wahlbeamten noch tragen wollen?
3.
Wie ließe sich
ein solches öffentliches Vorgehen mit der rechtlich verankerten Fürsorgepflicht
des Dienstherren vereinbaren?
4.
Auf welche Weise
schließt der Oberbürgermeister aus, dass bei Betroffenen nicht der Eindruck von
öffentlicher Diskreditierung und Mobbing entsteht und sie daher keine
rechtlichen Schritte dagegen einleiten?
5.
Welche Formen der
Deeskalation hat der OB im konkreten Fall unternommen, sowohl hinsichtlich der
Betroffenen als auch hinsichtlich einer Verbesserung des Verhältnisses der
Stadtverwaltung zu Kita-Trägern?
Dr.
Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende