Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0229/05-KA
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan Oberbürgermeister/Senatoren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.11.2005
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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05.10.2005
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02.11.2005
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Nummer |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund/AfR) Neuer
Markt 1 18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Stellenplan
Oberbürgermeister/Senatoren |
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In
seiner Stellungnahme zum o. g. Stellenplan stellt der Finanzsenator zu Recht
fest, dass es zwei B 5 –Stellen gibt.
In
diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Nachfragen:
- Trifft es zu, dass
im Entwurf des Stellenplans zunächst nur eine B 5-Stelle vorhanden war?
- Trifft es zu, dass
die zweite Stelle erst kurz vor Beschlussfassung durch die Bürgerschaft
über eine „redaktionelle Änderung“ in die Vorlage der
Verwaltung kam?
- Ist es üblich, eine
so gravierende Stellenplanänderung mittels redaktioneller Änderung
beschließen zu lassen?
Im
Stellenplan 2005 gibt es somit eine B 6-Stelle (OB), zwei B 5-Stellen
(ehemalige und neuer 1. stellv. OB),
eine B 4-Stelle (Finanzsenator) und eine B 3-Stelle (Sozialsenator). Der
Bausenator (B 4) ist derzeit durch die zweite B 5-Stelle abgesichert, die
finanziell nicht ausgeschöpft wird.
Nun
beantragte die Verwaltung, den Sozialsenator zum neuen 1. stellv. OB zu
ernennen. Damit bliebe für den Bausenator lediglich eine B 3 übrig, wobei eine
Rückstufung nicht möglich ist.
- Beabsichtigt die
Verwaltung, der Bürgerschaft eine weitere Stellenplanänderung vorzulegen
mit der Umwandlung einer B 3-Stelle in eine B 4-Stelle?
- Welche Mehrkosten
kämen dadurch auf die Stadt monatlich zu? (Bitte in Ziffern)
- Ist mit der
Genehmigung einer weiteren Personalkostenerhöhung durch das
Innenministerium zu rechnen?
- Führten diese
Fragen, wahrscheinlich angeregt durch unsere Kleine Anfrage Mitteleinstellung
für erste/n stellv. OB (68/05), zur Zurückstellung der
Beschlussvorlage zur Neuwahl des 1. stellv. OB?
- Wie hoch sind die
Personalkosten für einen 55-jährigen Arbeitnehmer der Besoldungsgruppe B 3
und wie hoch sind sie für einen AN der Besoldungsgruppe B 5? (Bitte in
Ziffern)
- Kann sich die
Hansestadt Rostock aus Sicht der Verwaltung Mehrkosten im Personalbereich
in Höhe von mindestens 25 TEUR über einen Zeitraum von 3 Jahren (reiner
Grundbesoldungsvergleich) leisten?
Dr.
Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende