Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0229/05-KA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

 

0229/05-KA

 

Kleine Anfrage

Datum

 

07.09.2005

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/AfR)

 Neuer Markt  1

18055 Rostock

08.09.2005

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

05.10.2005 16:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Stellenplan Oberbürgermeister/Senatoren

 

 

 

 

In seiner Stellungnahme zum o. g. Stellenplan stellt der Finanzsenator zu Recht fest, dass es zwei B 5 –Stellen gibt.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Nachfragen:

 

  1. Trifft es zu, dass im Entwurf des Stellenplans zunächst nur eine B 5-Stelle vorhanden war?
  2. Trifft es zu, dass die zweite Stelle erst kurz vor Beschlussfassung durch die Bürgerschaft über eine „redaktionelle Änderung“ in die Vorlage der Verwaltung kam?
  3. Ist es üblich, eine so gravierende Stellenplanänderung mittels redaktioneller Änderung beschließen zu lassen?

 

Im Stellenplan 2005 gibt es somit eine B 6-Stelle (OB), zwei B 5-Stellen (ehemalige und neuer     1. stellv. OB), eine B 4-Stelle (Finanzsenator) und eine B 3-Stelle (Sozialsenator). Der Bausenator (B 4) ist derzeit durch die zweite B 5-Stelle abgesichert, die finanziell nicht ausgeschöpft wird.

Nun beantragte die Verwaltung, den Sozialsenator zum neuen 1. stellv. OB zu ernennen. Damit bliebe für den Bausenator lediglich eine B 3 übrig, wobei eine Rückstufung nicht möglich ist.

 

  1. Beabsichtigt die Verwaltung, der Bürgerschaft eine weitere Stellenplanänderung vorzulegen mit der Umwandlung einer B 3-Stelle in eine B 4-Stelle?
  2. Welche Mehrkosten kämen dadurch auf die Stadt monatlich zu? (Bitte in Ziffern)
  3. Ist mit der Genehmigung einer weiteren Personalkostenerhöhung durch das Innenministerium zu rechnen?
  4. Führten diese Fragen, wahrscheinlich angeregt durch unsere Kleine Anfrage Mitteleinstellung für erste/n stellv. OB (68/05), zur Zurückstellung der Beschlussvorlage zur Neuwahl des 1. stellv. OB?
  5. Wie hoch sind die Personalkosten für einen 55-jährigen Arbeitnehmer der Besoldungsgruppe B 3 und wie hoch sind sie für einen AN der Besoldungsgruppe B 5? (Bitte in Ziffern)
  6. Kann sich die Hansestadt Rostock aus Sicht der Verwaltung Mehrkosten im Personalbereich in Höhe von mindestens 25 TEUR über einen Zeitraum von 3 Jahren (reiner Grundbesoldungsvergleich) leisten?

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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