Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0216/05-KA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

 

0216/05-KA

 

Kleine Anfrage

Datum

 

03.08.2005

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/AfR)

 Neuer Markt  1

18055 Rostock

03.08.2005

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

17.08.2005 16:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Einbringung der ROGEWO GmbH in die WIRO GmbH

 

 

 

 

Für den 17.08.2005 haben die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90 und FDP einen Antrag eingebracht, dem zu Folge die ROGEWO GmbH mit der WIRO GmbH verschmelzen soll. Das Ganze läuft unter  „Umstellung des Stammkapitals der WIRO GmbH von DM auf Euro“.

 

Unabhängig davon, dass es sich dabei um vollkommen verschiedene Vorgänge handelt, bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1.       Gibt es Gründe dafür, dass die Stadtverwaltung die Verschmelzung von ROGEWO GmbH und WIRO GmbH nicht  selbst beantragt hat, sondern dies „eingeweihten“ Fraktionen überließ?

2.       Woran lag es, dass zwischen der Planung, 10.000 Wohnungen verkaufen zu wollen und der Realisierung von lediglich 1.700 Verkäufen ein so großer Unterschied liegt? 

3.       Weshalb hat die Mitgesellschafterin GEWOBA aus Bremen ihre Beteiligung in Höhe von 1,14 Mio DM der WIRO GmbH überlassen?

4.       Welche grunderwerbssteuerlichen Gründe führen zum Halten von 6% durch die GEWOBA?

5.       Bei der Gründung der ROGEWO GmbH und der Übertragung von Wohnungen der WIRO GmbH auf dieses Unternehmen wurden unseres Wissens Grunderwerbsstreuern  durch die ROGEWO gezahlt. Weshalb sollen beim Verkauf der Wohnungen der ROGEWO GmbH an die WIRO GmbH keine Steuern anfallen? Verzichtet die Stadt damit nicht auf Einnahmen?

6.       Weshalb ist die ROGEWO GmbH unterkapitalisiert?

7.       Wenn zunächst ein direkter Erwerb der Anteile der GEWOBA an der ROGEWO durch die WIRO vorgesehen war, dann aber davon Abstand genommen wurde aus Fragen der Grunderwerbsteuer, worin bestanden dann diese Fragen, deren Klärung ein Jahr benötigte?

8.       Wem liegen die im Antrag der 4 Fraktionen genannten Unterlagen (Genehmigung des Innenministeriums, notarielle Urkunden, Verschmelzungsvertrag und Beschluss der Gesellschafterversammlung) vor: den Antrag stellenden Fraktionen oder der Verwaltung?

9.       Weshalb wird der Bürgerschaft die Angelegenheit erst in letzter Minute vorgelegt, obwohl die Planungen für den Vorgang längst liefen und die Vorlage des Geschäftsberichtes für eine grundsätzliche Diskussion nicht erforderlich war?

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende 

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Beschlüsse

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17.08.2005 - Bürgerschaft