Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0161/05-KA
Grunddaten
- Betreff:
-
Mediationsverfahren Tonnenhof - Werft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.08.2005
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
17.08.2005
|
Nummer |
|
||
|
|||
Datum |
|||
|
|||
Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
||
Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund/AfR) Neuer
Markt 1 18055 Rostock |
|||
Adressat |
Genehmigungsvermerk |
||
|
|||
Gremium |
´ß0987654321in |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Mediationsverfahren Tonnenhof
- Werft |
|
Wie den Medien am 07.07.2005
zu entnehmen war, haben Werft und Tonnenhof in Sachen Lärm einem gerichtlichen
Mediationsverfahren zugestimmt. Zugleich wurde festgelegt, dass während des
Verfahrens keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Der Bau des Tonnenhofes
schreitet jedoch täglich voran.
Die Stadt hat sowohl die
Baugenehmigung für den Tonnenhof als auch die Genehmigung des
Drei-Schicht-Betriebes für die Werft erteilt.
In diesem Zusammenhang bitten
wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
- Welchen Einfluss nimmt die Stadt konkret auf die
Einhaltung der gerichtlichen Festlegung „keine Schaffung von
vollendeten Tatsachen“ auf beiden Seiten?
- Aus welchem Grunde spricht die Hansestadt keinen
zeitweiligen Baustopp aus?
- Aus welchem Grunde findet die Stadt nicht vor
September einen Mediationstermin angesichts der brisanten Sachlage?
- Wer trägt ggf. die Verantwortung für eine
Verletzung der gerichtlichen Auflagen?
- Aus welchem Grunde gibt die Hansestadt keine
Freistellungserklärung für die Werft ab?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende