Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0161/05-KA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

 

0161/05-KA

 

Kleine Anfrage

Datum

 

08.07.2005

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/AfR)

 Neuer Markt  1

18055 Rostock

11.07.2005

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

´ß0987654321in

federführend

Bürgerschaft

17.08.2005 16:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Mediationsverfahren Tonnenhof - Werft

 

 

 

 

 

Wie den Medien am 07.07.2005 zu entnehmen war, haben Werft und Tonnenhof in Sachen Lärm einem gerichtlichen Mediationsverfahren zugestimmt. Zugleich wurde festgelegt, dass während des Verfahrens keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Der Bau des Tonnenhofes schreitet jedoch täglich voran.

Die Stadt hat sowohl die Baugenehmigung für den Tonnenhof als auch die Genehmigung des Drei-Schicht-Betriebes für die Werft erteilt.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

 

  1. Welchen Einfluss nimmt die Stadt konkret auf die Einhaltung der gerichtlichen Festlegung „keine Schaffung von vollendeten Tatsachen“ auf beiden Seiten?
  2. Aus welchem Grunde spricht die Hansestadt keinen zeitweiligen Baustopp aus?
  3. Aus welchem Grunde findet die Stadt nicht vor September einen Mediationstermin angesichts der brisanten Sachlage?
  4. Wer trägt ggf. die Verantwortung für eine Verletzung der gerichtlichen Auflagen?
  5. Aus welchem Grunde gibt die Hansestadt keine Freistellungserklärung für die Werft ab?

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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17.08.2005 - Bürgerschaft