Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0151/05-KA
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehr Transparenz 7
Offenlegung der Gehaltsstruktur der RSAG - Bezüge der Vorstandsmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.08.2005
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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17.08.2005
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Die
Gehaltsstruktur der RSAG ist aus dem öffentlich einsehbaren Stellenplan
ersichtlich, es ist jeweils die Eingruppierung nach TV-N MV genannt. Lediglich
die Bezüge der Vorstandsmitglieder sind mit S bezeichnet.
Der
Oberbürgermeister wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Wie hoch sind die Gesamtbezüge der Vorstandmitglieder
der RSAG im Jahr 2005? (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art). In die
Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht ausgezahlt, sondern in
Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung anderer Ansprüche verwendet
werden. Außer den Bezügen für das Geschäftsjahr sind die weiteren Bezüge
anzugeben, die im Geschäftsjahr gewährt, bisher aber in keinem Jahresabschluss
angegeben worden sind. Dies gilt auch für Leistungen, die für den Fall der
Beendigung einer Tätigkeit zugesagt worden sind.
2. Aus welchem Grund sind die Gesamtbezüge der
Vorstandsmitglieder bisher nicht im Stellenplan genannt, sondern nur mit dem
Buchstaben S (für Sonderregelung?) bezeichnet? Auf welche Gesetze oder
Vereinbarungen stützt sich diese Geheimhaltung?
E. Rodé