Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0138/04-KA
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorlage einer Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zum Verzicht der HRO auf ihr Darlehen an die IGA 2003 GmbH in Höhe von 8,19 Mio EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 03.11.2004
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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03.11.2004
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Am 06. Oktober 2004 beschloss
die Bürgerschaft mehrheitlich den Verzicht der Hansestadt Rostock auf das von
ihr der IGA 2003 GmbH gewährte Darlehen in Höhe von 8,19 Millionen Euro.
Im Darlehensvertrag war für
den Fall einer Insolvenz der Gesellschaft ein Rangrücktritt gegenüber dritten
Gläubigern geregelt. Der Fall eines Verzichtes bleibt ohne Regelung.
In diesem Zusammenhang bitten
wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Ist für den Verzicht der Hansestadt Rostock auf ein
Darlehen in derartiger Höhe eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde
erforderlich?
Wenn ja:
2.1 Lag die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zum Zeitpunkt der Erstellung der
Beschlussvorlage vor?
2.2 Lag die Genehmigung zum
Zeitpunkt der Verabschiedung des Beschlusses (06.10.04)
vor?
2.3 Was geschieht, wenn die
Rechtsaufsichtsbehörde keine Genehmigung zum
Darlehensverzicht erteilt?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende