Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0063/04-KA
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchsetzung der Rostocker Hundeverordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.06.2004
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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09.06.2004
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Nummer |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Neuer Markt 1
18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Gemäß der Beantwortung der Kleinen Anfrage 0042/04 der CDU-Fraktion zur Tätigkeit von Außendienstmitarbeitern arbeiten 8 Kollegen im Bereich Durchsetzung der HundehalterVO M-V/ Rostocker Hundeverordnung zuzgl. eines Kollegen im Hundesteuerbereich. Dennoch ist vermehrt festzustellen, dass die Hundeverordnung sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des Leinenzwangs als auch im Zusammenhang mit der Beseitigung von Hundekot nicht ausreichend eingehalten und kontrolliert wird. In diesem Zusammenhang wird der Oberbürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Welche weiteren konkreten Maßnahmen wird die
Verwaltung ergreifen, um zukünftig die konsequentere Einhaltung des
Leinenzwangs insbesondere im Innenstadtkern im Sinne von § 1 Abs. 1b HundeVO
sicherzustellen?
2. Wie viele Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 4 der
Rostocker Hundeverordnung wurden im Jahr 2003 und 2004 bereits aufgenommen und
mit Bußgeldern belegt?
3. Wie oft mussten Bußgelder beigetrieben werden?
4. Gab es Fälle, in denen Erzwingungshaft angeordnet bzw.
durchgesetzt werden musste?
Wenn ja, wie oft?
Nils Albrecht
2. stellv.
Fraktionsvorsitzender