Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0063/04-KA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

 

0063/04-KA

 

Kleine Anfrage

Datum

 

20.04.2004

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Nils Albrecht (CDU-Fraktion)

Neuer Markt  1

18055 Rostock

22.04.2004

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Pöker

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

05.05.2004 16:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Durchsetzung der Rostocker Hundeverordnung

 

 

 

 

Gemäß der Beantwortung der Kleinen Anfrage 0042/04 der CDU-Fraktion zur Tätigkeit von Außendienstmitarbeitern arbeiten 8 Kollegen im Bereich Durchsetzung der HundehalterVO M-V/ Rostocker Hundeverordnung zuzgl. eines Kollegen im Hundesteuerbereich. Dennoch ist vermehrt festzustellen, dass die Hundeverordnung sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des Leinenzwangs als auch im Zusammenhang mit der Beseitigung von Hundekot nicht ausreichend eingehalten und kontrolliert wird. In diesem Zusammenhang wird der Oberbürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

 

1.      Welche weiteren konkreten Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um zukünftig die konsequentere Einhaltung des Leinenzwangs insbesondere im Innenstadtkern im Sinne von § 1 Abs. 1b HundeVO sicherzustellen?

2.      Wie viele Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 4 der Rostocker Hundeverordnung wurden im Jahr 2003 und 2004 bereits aufgenommen und mit Bußgeldern belegt?

3.      Wie oft mussten Bußgelder beigetrieben werden?

4.      Gab es Fälle, in denen Erzwingungshaft angeordnet bzw. durchgesetzt werden musste?
Wenn ja, wie oft?

 

 

 

 

Nils Albrecht

2. stellv. Fraktionsvorsitzender

 

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